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Recht auf Reparatur – TÜV und NABU positio­nieren sich

Dinge gehen kaputt. Das ist der Lauf der Dinge. Wir haben jedoch weitgehend verlernt, Dinge zu reparieren. Wann haben Sie das letzte Mal Socken gestopft? Wie sieht es mit dem letzten Besuch beim Schuster aus. Klar, der rahmen­ge­nähte Herren­schnürer kann problemlos neu besohlt werden. Wie ist es jedoch mit dem Sneaker und der Cup-Sohle? Spannend ist das Thema Reparatur insbe­sondere bei Elektro­ge­räten. Ich selbst bin in einem Sammler- und Bastler-Haushalt groß geworden. In der Haupt­straße gab es in meinem Heimatdorf auch ein Elektro­ge­schäft, in dem man ein kaputtes Fernseh­gerät reparieren konnte. Der Laden hat zugemacht, als ich in die dritte Klasse kam. Die Reparier­barkeit von Geräten hat in den letzten Jahren immer mehr abgenommen. Im Zuge der Ökode­sign­ver­ordnung und der Green-Claims-Richt­linie und der Green­wa­shing-Richtline der EU soll sich das ändern. Das geplante „Recht auf Reparatur“, wie es nun auch ins deutsche Recht überführt werden soll, ist damit auch mehr als ein Verbrau­cher­schutz­thema. Es ist ein Testfall dafür, ob Kreis­lauf­wirt­schaft in Deutschland tatsächlich ernst gemeint ist.

Der Entwurf des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums setzt EU-Recht um und verpflichtet Hersteller künftig, Produkte wie Wasch­ma­schinen, Kühlschränke oder Smart­phones auch Jahre nach dem Kauf zu reparieren – kostenlos oder zu einem „angemes­senen Preis“. Für Wasch­ma­schinen soll das mindestens zehn Jahre gelten, für Smart­phones sieben (wir berich­teten). Ersatz­teile und Werkzeuge müssen verfügbar sein, Software darf Repara­turen nicht blockieren. Wer sich im Gewähr­leis­tungsfall für Reparatur statt Neulie­ferung entscheidet, bekommt künftig sogar ein zusätz­liches Jahr Gewähr­leistung. Das klingt nach einem Durch­bruch. Ist es das auch?

NABU und TÜV begrüßen den Vorstoß ausdrücklich. Beide sehen darin einen wichtigen Schritt für Ressour­cen­schonung, weniger Abfall und mehr Unabhän­gigkeit von Rohstoff­im­porten. Längere Produkt­le­bens­dauer stärkt die Kreis­lauf­wirt­schaft – so weit, so richtig. Der NABU warnt vor einem zentralen Schwach­punkt: dem Preis. Was ist ein „angemes­sener“ Preis für Ersatz­teile? Schon heute scheitern viele Repara­turen an überhöhten Kosten. Wenn Hersteller weiterhin Mondpreise für Ersatz­teile verlangen können, bleibt das Repara­tur­recht Theorie. Hinzu kommt ein struk­tu­relles Problem: Fachkräf­te­mangel. Die Zahl quali­fi­zierter Repara­tur­be­triebe sinkt seit Jahren. Ein Rechts­an­spruch hilft wenig, wenn niemand repariert. Der TÜV-Verband setzt einen anderen Schwer­punkt: Sicherheit. Gerade bei digital vernetzten Geräten können Eingriffe in Hard- und Software neue Risiken schaffen – von IT-Sicher­heits­lücken bis hin zu Produktsicherheitsproblemen.

Reparatur darf deshalb nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Gefordert werden sicher­heits­kom­pa­tible Ersatz­teile, saubere Update-Prozesse und unabhängige Prüfungen. Zerti­fi­zie­rungen könnten Vertrauen schaffen – etwa durch ein Prüfzeichen wie „Ready for Repair“, das echte Reparier­barkeit sichtbar macht und Green­wa­shing erschwert.Ein weiteres Nadelöhr: Trans­parenz und Organi­sation. Verbrau­che­rinnen und Verbraucher brauchen leicht auffindbare, verläss­liche Repara­tur­an­gebote. Dafür braucht es funktio­nie­rende Platt­formen, klare Zustän­dig­keiten und definierte Quali­täts­stan­dards. Der politische Wille ist da. Das Ziel ist richtig: Ressourcen schützen, Abfall vermeiden, Kreis­lauf­wirt­schaft stärken. Doch ob das Gesetz tatsächlich mehr Repara­turen bringt, entscheidet sich nicht an der Überschrift, sondern an den Details. Reparieren heißt Ressourcen schützen. Aber nur, wenn Reparieren auch wirtschaftlich sinnvoll, praktisch möglich und technisch sicher ist. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-27T17:28:30+01:0027. Februar 2026|Allgemein|

VerpackDG: Neue Pflichten für Hersteller – mehr Vermeidung, mehr Recycling, mehr Kontrolle

Das Bundes­ka­binett hat den Entwurf für ein neues Verpa­ckungs­recht-Durch­füh­rungs­gesetz (VerpackDG) beschlossen (siehe hier). Hinter­grund ist die ab August 2026 EU-weit geltende Verpa­ckungs­ver­ordnung. Damit deutsches Recht und europäische Vorgaben reibungslos inein­an­der­greifen, soll das bisherige Verpa­ckungs­gesetz (VerpackG) durch das VerpackDG abgelöst werden – bei Beibe­haltung der bewährten Struk­turen, jedoch mit deutlich verschärften Anforderungen.

Im Zentrum steht eine umfas­sende Zulas­sungs­pflicht: Künftig benötigen nicht nur duale Systeme, sondern alle Organi­sa­tionen, die Herstel­ler­pflichten im Rahmen der erwei­terten Herstel­ler­ver­ant­wortung wahrnehmen, eine Zulassung. Hersteller, die sich keiner solchen Organi­sation angeschlossen haben, müssen selbst eine indivi­duelle Zulassung beantragen. Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpa­ckungs­re­gister (ZSVR), deren Finan­zierung künftig auf eine breitere Basis gestellt wird. Vorge­sehen ist ein möglichst bürokra­tie­armes, automa­ti­siertes Verfahren – der Kontroll­rahmen wird gleichwohl deutlich enger.

Neu ist zudem eine klare Verpflichtung zur Verpa­ckungs­ver­meidung. Bestimmte Akteure – darunter duale Systeme, Branchen­lö­sungen sowie nicht angeschlossene Hersteller – müssen künftig einen Mindest­anteil ihres Budgets in Maßnahmen zur Abfall­ver­meidung inves­tieren. Ziel ist insbe­sondere die Stärkung von Mehrweg- und Wieder­be­füll­sys­temen. Denkbar sind etwa Anschub­fi­nan­zie­rungen für neue Mehrweg­an­gebote oder Infor­ma­ti­ons­kam­pagnen zur Förderung nachhal­tiger Verpackungsalternativen.

Darüber hinaus wird das Recycling weiter verschärft. Ab 2028 steigen die Quoten für Aluminium und Eisen­me­talle auf jeweils 95 Prozent. Für Kunst­stoff­ver­pa­ckungen gilt künftig eine Recycling­quote von 75 Prozent; davon müssen 70 Prozent werkstofflich recycelt werden. Damit wird die bislang geltende Verwer­tungs­quote durch eine anspruchs­vollere Recycling­quote ersetzt. Der Effekt: Weniger Kunst­stoff in der Müllver­brennung, mehr tatsäch­liche Kreislaufführung.

Nach der Kabinetts­ent­scheidung folgt nun die europa­recht­liche Notifi­zierung. Anschließend sind Bundestag und Bundesrat am Gesetz­ge­bungs­ver­fahren beteiligt. Für Hersteller und Entsor­gungs­ak­teure ist jedoch bereits jetzt klar: Die regula­to­ri­schen Anfor­de­rungen steigen erheblich. Wer Verpa­ckungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich künftig nicht nur um System­be­tei­ligung und Recycling kümmern, sondern aktiv zur Vermeidung von Verpa­ckungs­ab­fällen beitragen. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-19T09:22:45+01:0019. Februar 2026|Abfallrecht|

Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwi­schen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregu­lie­rungs­maß­nahme in der ameri­ka­ni­schen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispiel­loser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erder­wärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefähr­dungs­fest­stellung „Endan­germent Finding“ aufge­hoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umwelt­be­hörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissen­schaft­licher Studien den Ausstoß von sechs Treib­haus­gasen als Luftver­schmutzung und als Gefährdung der öffent­lichen Gesundheit und des mensch­lichen Wohlergehens einge­stuft.. Der Clean Air Act, also das Luftrein­hal­te­gesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmut­zungs­quellen, die nach Überzeugung der Wissen­schaftler zur Erder­wärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regula­to­rische Rahmen für CO₂-Grenz­werte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraft­werke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissen­schaft­liche Erkenntnis, dass Treib­hausgase der Haupt­treiber des menschen­ge­machten Klima­wandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermä­ßigen staat­lichen Regulierung“. Für Trump ist die Klima­po­litik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbe­sondere die Autoin­dustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrs­sektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verur­sacher. Doch statt strengere Vorgaben durch­zu­setzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissi­ons­be­gren­zungen für Autos und leichte Nutzfahr­zeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einspa­rungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klima­schutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusam­menhang zwischen Treib­haus­gasen und öffent­licher Gesundheit.

Die wissen­schaft­liche Gemein­schaft reagiert (berech­tig­ter­weise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Verne­be­lungs­taktik. Der Klima­for­scher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwür­digen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregu­lierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognos­ti­ziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klima­ziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umwelt­ver­bände sprechen vom größten Angriff auf die staat­lichen Klima­schutz­be­mü­hungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brenn­stoff­in­dustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohle­branche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Still­legung alter Kohle­kraft­werke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klage­welle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klima­schäd­liche Gase als Luftschad­stoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrt­wende vollziehen, hätte das weitrei­chende Folgen – nicht nur für die Klima­po­litik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umwelt­ge­setze in den USA. Zwischen wirtschaft­licher Deregu­lierung und globaler Verant­wortung, zwischen politi­scher Ideologie und wissen­schaft­licher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klima­wandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)