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Berliner Abfall­rechtstage 2025

Die Kreis­lauf­wirt­schaft gehört zu den zentralen strate­gi­schen Zukunfts­feldern Europas. Angesichts steigender Rohstoff­preise, geopo­li­ti­scher Abhän­gig­keiten und der klima­po­li­ti­schen Notwen­digkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressour­cen­scho­nende Gestaltung indus­tri­eller und kommu­naler Stoff­ströme stärker denn je in den Fokus politi­scher Entschei­dungen. Die Berliner Abfall­rechtstage 2025 boten vor diesem Hinter­grund einen umfas­senden Einblick in die aktuellen politi­schen, recht­lichen und techno­lo­gi­schen Entwick­lungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Unter der Tagungs­leitung von Dr. Frank Petersen (Minis­te­ri­alrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreis­lauf­wirt­schaft in Krisen­zeiten und aktuelle Heraus­for­de­rungen mit der und durch die Recht­setzung auf europäi­scher und natio­naler Ebene. Im Rahmen der zweitä­gigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissen­schaft und Anwalt­schaft zentrale Weichen­stel­lungen für die kommenden Jahre disku­tieren. Themen wie die Moder­ni­sierung des natio­nalen Abfall­rechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfall­rah­men­richt­linie, die PPWR, die Abfall­ver­brin­gungs­ver­ordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Indus­trial Deals und die Nationale Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie (NKWS) standen im im Fokus des Jahres­treffens der Abfallrechtlerfamilie.

Die diesjährige Veran­staltung stand ganz im Zeichen des glanz­vollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhän­gigen wissen­schaft­lichen Platt­formen entwi­ckelt. Zahlreiche Publi­ka­tionen, Fachta­gungen und insbe­sondere Fachzeit­schriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissen­schaft­lichen Diskurs auf europäi­scher Ebene zu fördern und sind wichtige Impuls­geber für recht­liche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verle­ger­fa­milie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persön­lich­keiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissen­schaft. Im Rahmen einer festlichen Jubilä­ums­feier mit Abend­essen am Donners­tag­abend würdigten daher langjährige Wegge­fährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verle­ger­per­sön­lichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persön­lichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Univer­siteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundes­mi­nister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unter­strich die Bedeutung des europäi­schen Integra­ti­ons­pro­zesses, den er insbe­sondere auf die deutsch-franzö­sische Freund­schaft zurück­führte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erwei­te­rungs­runde um die Staaten des ehema­ligen Jugosla­wiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungs­be­richt – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-28T19:11:49+01:0028. November 2025|Allgemein|

CCS: Novelle Kohlen­dioxid-Speicher­gesetz (KSpG)

Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet Techno­logien, bei denen Kohlen­dioxid (CO₂) an der Quelle – etwa in Indus­trie­an­lagen – abgeschieden und anschließend dauerhaft unter­ir­disch gespei­chert wird, sodass es nicht in die Atmosphäre gelangt. Ziel ist es, unver­meidbare Emissionen aus Prozessen zu reduzieren, die sich nicht oder nur mit sehr großen Schwie­rig­keiten elektri­fi­zieren oder defos­si­li­sieren lassen (z. B. Zement- oder Stahl­in­dustrie) – hier ist CCS im Grunde alter­na­tivlos.  Aller­dings ist CCS nicht ohne Diskussion: Es erfordert zusätz­lichen Energie­aufwand, großräumige Infra­struktur (Trans­port­lei­tungen, Speicher­stätten) und strengste Sicher­heits- und Überwa­chungs­regeln, damit das CO₂ dauerhaft sicher gebunden bleibt. Gerade erst am Mittwoch habe ich vor der Handels­kammer Hamburg zu diesem Thema (und vielen anderen) im Rahmen des Fortbil­dungs­lehr­gangs betrieb­licher Umwelt­schutz referiert. Klar ist, die Hamburger Wirtschaft verfolgt bereits ambitio­nierte Klima­ziele. Durch den Volks­ent­scheid, wonach Hamburg bereits 2040 klima­neutral sein soll, wird der Druck auf die Industrie noch einmal deutlich steigen. Doch wie kommen wir zu Net-Zero? Die Angst vor der Deindus­tria­li­sierung schwingt dabei mit.

Heute hat der Bundesrat dem novel­lierten Gesetz zur Änderung des KSpG seine Zustimmung gegeben. Es gab nur ein paar Proto­kol­lerklä­rungen. Bisher war in Deutschland die dauer­hafte Speicherung von CO₂ nur für Demons­tra­tions- und Forschungs­pro­jekte erlaubt. Mit der Novelle wird nun ein recht­licher Rahmen geschaffen, der die Speicherung im indus­tri­ellen Maßstab erlaubt – insbe­sondere über Forschung hinaus. Der Transport von CO₂ (z. B. über Leitungen) wird ausdrücklich in das Gesetz aufge­nommen und damit die Infra­struktur-Voraus­set­zungen gestärkt. Die Speicherung soll primär offshore (also im Meeres­un­ter­grund bzw. auf dem Festland­sockel) umgesetzt werden. Onshore-Speicher bleiben bundesweit weitgehend verboten – mit der Option, dass einzelne Bundes­länder entspre­chendere Regelungen treffen können. Umwelt- und Meeres­schutz bekommen Vorrang: Speicher in Meeres­schutz­ge­bieten sind grund­sätzlich ausge­schlossen, es gelten Schutz- und Überwa­chungs­stan­dards. Die Verfahren für Planung und Geneh­migung werden verein­facht bzw. an bestehende Regelungen (z. B. im Energie­wirt­schafts­gesetz) angeglichen, um Inves­ti­tions- und Rechts­si­cherheit zu schaffen.

Mit dem grünen Licht des Bundesrats markiert die Novelle des KSpG einen wichtigen Schritt hin zu einer Syste­matik, die CO₂-Abscheidung und ‑Speicherung in größerem Umfang ermög­licht. Ob CCS in Deutschland nun eine breite Anwendung findet – und wie schnell – hängt von Infra­struk­tur­aufbau, wirtschaft­lichen Anreizen sowie dem gesell­schaft­lichen Mittragen ab. Letzterer Punkt dürfte entscheidend sein. So zeigt gerade Norwegen, dass mit politi­scher Akzeptanz und klare Regulierung viel geht: Hohe Akzeptanz, wenige Konflikte. Die gut etablierte Offshore-Kompetenz aus der Öl- und Gasin­dustrie sprechen dafür. Für die Klima­ziele könnte CCS ein Schlüssel sein. Es wird sicherlich kein Selbst­läufer. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-21T21:03:43+01:0021. November 2025|Allgemein|

Circular Economy Act – UBA fordert ambitio­nier­teren EU-Rechtsrahmen

Das Umwelt­bun­desamt (UBA) hat seine Stellung­nahme zum geplanten europäi­schen Rechtsakt über die Kreis­lauf­wirt­schaft (Circular Economy Act) veröf­fent­licht und macht deutlich, dass der bisherige Entwurf aus natio­naler Sicht nicht ausreicht, um den dringend notwen­digen Wandel hin zu einer echten zirku­lären Wirtschafts­weise einzu­leiten (siehe hierzu auch EUWID). Im Zentrum steht das EU-Ziel, die Circular Material Use Rate (CMUR) bis 2030 zu verdoppeln. Das UBA betont jedoch, dass dies nur gelingen kann, wenn die EU nicht nur mehr Sekun­där­roh­stoffe nutzt, sondern vor allem den Gesamt­ma­te­ri­al­ver­brauch deutlich reduziert. Eine höhere Recycling­quote allein reiche nicht aus, solange Produkte zu kurz genutzt, schlecht reparierbar oder schwer recycelbar sind. Das UBA fordert daher einen syste­mi­schen Wandel entlang des gesamten Produkt­le­bens­zyklus – vom Design über Produktion und Nutzung bis zur Abfall­be­handlung. Nur ein breiter Ansatz könne den Rohstoff- und Umwelt­fuß­ab­druck der EU auf ein global verträg­liches Niveau senken.

Zu den zentralen Empfeh­lungen gehören:

  • Ambitio­niertere Vorgaben für Produkt­design und Lebens­dauer: Produkte sollen reparier­barer, langle­biger und leichter wieder­ver­wendbar werden.

  • Stärkere Nutzung hochwer­tiger Sekun­där­roh­stoffe und klare Quali­täts­an­for­de­rungen an Rezyklate, um Downcy­cling zu vermeiden.

  • Verbind­liche Standards für Abfal­lende-Kriterien (End-of-Waste), insbe­sondere für Holz, Kunst­stoffe, Papier und minera­lische Stoffe.

  • Harmo­ni­sierung europäi­scher Regeln, z. B. zur Sammlung und Regis­trierung von Elektro­ge­räten oder zur Berechnung von Sammelquoten.

  • Mehr Trans­parenz in den Liefer­ketten: Sorgfalts­pflichten sollen über Batterien hinaus auf weitere rohstoff­in­tensive Branchen ausge­dehnt werden, etwa die Automobil‑, Elektronik- oder Bauindustrie.

  • Neue wirtschaft­liche Anreize, etwa Finan­zie­rungs­me­cha­nismen für hochwer­tiges Metall­re­cy­cling oder eine reduzierte Mehrwert­steuer für Repara­turen und Gebrauchtwaren.

Das UBA macht deutlich: Eine Kreis­lauf­wirt­schaft ist weit mehr als Recycling. Sie erfordert weniger Ressour­cen­ver­brauch, längere Produkt­nutzung und faire wie nachhaltige Liefer­ketten. Der neue EU-Rechtsakt bietet die Chance für einen großen Schritt in diese Richtung – doch nur, wenn er deutlich mutiger wird, als es der aktuelle Entwurf vorsieht. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-14T18:29:51+01:0014. November 2025|Abfallrecht|