Von der deutschen Öffent­lichkeit bisher weitgehend unbemerkt hat eine Gruppe von kleinen Insel­staaten Ende letzten Jahres den inter­na­tio­nalen Seege­richtshof in Hamburg angerufen. Es geht ihnen um eine Stellung­nahme des Gerichts zu den völker­recht­lichen Verpflich­tungen zum Klima­schutz mit Blick auf die Auswir­kungen auf die Erwärmung des Meerwassers, den Anstieg des Meeres­spiegels und die Versauerung der Weltmeere. Die Staaten, zu ihnen zählen Niue, Palau, St Lucia, Vanatu, St Vincent und die Grena­dinen, St Kitts und Nevis sowie die Bahamas, haben eigens eine Kommission der kleinen Insel­staaten (COSIS) gegründet, um vor Gericht mit einer Stimme sprechen zu können.

Palmen und Meer in Tuvalu

Da der Seege­richtshof (Inter­na­tional Tribunal for the Law of the Sea – ITLOS) für das Seerechts­über­ein­kommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) zuständig ist, soll der Seege­richtshof die Pflichten der Vertrags­staaten klären. Inzwi­schen liegen von 29 Vertrags­staaten und von der EU sowie von inter­na­tio­nalen Organi­sa­tionen Stellung­nahmen zu dem Fall vor, so auch von Deutschland. Dabei beschränkt sich die Stellung­nahme des Auswär­tigen Amts auf formale Fragen der Zuläs­sigkeit des Antrags und des anwend­baren Rechts. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass keine Gründe gibt, die gegen eine Entscheidung in der Sache sprechen und dass das Gericht eine Stellung­nahme geben sollte. Hinsichtlich der inhalt­lichen Frage verweist sie auf die Stellung­nahme der EU.

In dieser Stellung­nahme, die von der EU Kommission abgegeben wurde, wird begründet, warum nach Art. 192 und 194 UNCLOS Verpflich­tungen der Vertrags­staaten bestehen, zum Schutz der Meeres­umwelt Treib­hausgase zu reduzieren. Metho­disch wird dabei das Seerechts­über­ein­kommen im Lichte der Klima­rah­men­kon­vention (UNFCCC) und des Pariser Klima­schutz­ab­kommens ausgelegt. (Olaf Dilling)