Wer hätte gedacht, dass sich Leute mitten im Sommer ausgerechnet über Heizungen so richtig aufregen können! Aber immerhin, nun liegt ein Kompromiss der Ampelparteien auf dem Tisch.
Was steht drin?
Die ursprünglich vorgesehene Pflicht, beim Heizungstausch ab 2024 65% Erneuerbare einzusetzen, macht einer differenzierten Pflicht Platz: Für Neubauten im Neubaugebiet bleibt es dabei. Ansonsten soll die kommunale Wärmeplanung abgewartet werden. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.
Sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt, kommt es darauf an, was diese vorsieht: Soll Klimaneutralität über ein klimaneutrales Gasnetz erreicht werden (was bedeutet das? => klick hier), sind auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen auch künftig zulässig. Wenn dem nicht so ist, können Gasheizungen nur dann eingebaut werden, wenn sie zu 65% mit Biomasse, Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten betrieben werden. Die schiere technische Möglichkeit reicht dann nicht mehr. Ist – wovon fast immer auszugehen sein wird – kein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen, greift die Pflicht, 65% Erneuerbare zum Heizen zu nutzen, mit einer „angemessenen Übergangsfrist“.
Ganz neu ist die Pflicht, sich beim Einbau einer neuen Gasheizung beraten zu lassen, was aus der kommunalen Wärmeplanung resultieren kann, und dass es sein kann, dass Gasheizungen wegen des Emissionshandels nach 2027 sehr schnell teuer werden können.
Nun sind kommunale Wärmeplanungen bundesweit erst ab 2028 vorgesehen und auch erst ab 10.000 Einwohnern verpflichtend. Damit gilt für die meisten Gebäude: Bis 2028 darf abgewartet und ggfls. eine neue Gasheizung eingebaut werden. Dann wird sich entscheiden, ob eine Anschlussmöglichkeit ans Fern- oder ein Nahwärmenetz besteht oder eine individuelle Lösung wie eine Hauswärmepumpe oder eine Hybridheizung angeschafft werden muss. Zulässig sollen auch Holz oder Pellets sein.
(Was unklar bleibt und was wir davon halten => klick hier)
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