Jetzt doch? Straßenverkehrsrechtsreform

Nun also doch noch… Wir hatten bereits vor einiger Zeit darauf hinge­wiesen, dass die im Koali­ti­ons­vertrag verspro­chene Reform von Straßen­ver­kehrs­gesetz (StVG) und Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) bisher nicht in Angriff genommen wurde. Dadurch war eine Umsetzung in dieser Legis­la­tur­pe­riode unwahr­scheinlich geworden.

Nun kursiert immerhin einen Referen­ten­entwurf des refor­mierten StVG, der von Presse und Verbänden bereits kommen­tiert wurde. Kern ist die im Koali­ti­ons­vertrag auch angekün­digte Öffnung der Gründe straßen­ver­kehrs­recht­licher Maßnahmen für Ziele des Klima- und Umwelt­schutzes, der Gesundheit und der städte­bau­lichen Entwicklung. Diese Ziele sollen gleich­wertig neben die bisher exklu­siven Schutz­güter der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs treten.

Damit ist ein erster Schritt Richtung einer Reform getan, die den Ländern und Kommunen mehr Spiel­räume bei der Umsetzung der StVO eröffnet. Aller­dings muss diese Neure­gelung nicht nur den Bundestag passieren, sondern ihr muss auch vom Bundesrat zugestimmt werden. Schließlich handelt es sich bisher nur um die Ermäch­ti­gungsnorm für eine entspre­chende Änderung der StVO. Auch diese müsste dann zur Umsetzung noch angepasst werden.

Insgesamt ist es zumindest mal ein Anfang und auch die Tatsache, dass die Gleich­wer­tigkeit der Gründe explizit verankert werden soll, stimmt hoffnungsvoll. Aller­dings zeigen bisherige Reformen des Straßen­ver­kehrs­rechts, dass der Weg bis zu einer tatsäch­lichen Änderung oft lang und steinig ist. (Olaf Dilling)