Jetzt doch? Straßenverkehrsrechtsreform
Nun also doch noch… Wir hatten bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Reform von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) bisher nicht in Angriff genommen wurde. Dadurch war eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich geworden.
Nun kursiert immerhin einen Referentenentwurf des reformierten StVG, der von Presse und Verbänden bereits kommentiert wurde. Kern ist die im Koalitionsvertrag auch angekündigte Öffnung der Gründe straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen für Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung. Diese Ziele sollen gleichwertig neben die bisher exklusiven Schutzgüter der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs treten.
Damit ist ein erster Schritt Richtung einer Reform getan, die den Ländern und Kommunen mehr Spielräume bei der Umsetzung der StVO eröffnet. Allerdings muss diese Neuregelung nicht nur den Bundestag passieren, sondern ihr muss auch vom Bundesrat zugestimmt werden. Schließlich handelt es sich bisher nur um die Ermächtigungsnorm für eine entsprechende Änderung der StVO. Auch diese müsste dann zur Umsetzung noch angepasst werden.
Insgesamt ist es zumindest mal ein Anfang und auch die Tatsache, dass die Gleichwertigkeit der Gründe explizit verankert werden soll, stimmt hoffnungsvoll. Allerdings zeigen bisherige Reformen des Straßenverkehrsrechts, dass der Weg bis zu einer tatsächlichen Änderung oft lang und steinig ist. (Olaf Dilling)