Die Zeit der wirtschaftlich sinnvollen Gasnutzung läuft (mittel­fristig) ab

Egal in welcher Form das neue Gebäu­de­en­er­gie­gesetz jetzt letzt­endlich beschlossen werden wird und welche Ausnahmen und Übergangs­fristen es für Gashei­zungen in Zukunft enthalten mag, eines steht fest. Die Zeit für die Wärme­er­zeugung aus Gas läuft ab. Nicht nächstes Jahr, aber perspek­ti­visch in den nächsten 20 Jahren. Denn bei steigenden Gaspreisen, die bereits durch die steigenden Kosten für CO2 Zerti­fikate zu erwarten sind und einem gleich­zei­tigen mittel­fristig zu erwar­tenden Rückgang der Gasnutzer dürfte es auch zunehmend unattrak­tiver werden, in Zukunft noch ein Gasver­teilnetz zu betreiben. Jeder Letzt­ver­braucher, der sich für eine Wärme­pumpe entscheidet, geht dem Gasnetz verloren. Dies dürfte auch dazu führen, dass die Kosten des Gasnetz­be­triebes, die über die Netznut­zungs­ent­gelte finan­ziert werden, auf immer weniger Nutzer verteilt werden müssen, was für den einzelnen Anschluss­nehmer zu steigenden Kosten führen dürfte.

Probleme könnten aber auch die Wärme­lie­fe­ranten bekommen, die Erdgas weiterhin als Brenn­stoff zu Wärme­er­zeugung einsetzen. Die Regelungen der AVBFern­wärmeV sehen für Preis­an­pas­sungen in Wärme­lie­fe­rungs­ver­trägen nämlich vor, dass diese nicht allein auf die Kosten­ent­wicklung des Brenn­stoffes abstellen dürfen, sondern auch (mit gleicher Gewichtung) auf die allge­meine Preis­ent­wicklung am Wärme­markt. Das kann bei stark steigenden Gaspreisen dazu führen, dass  Wärme­lie­fe­ranten ihre gestie­genen Brenn­stoff­kosten nicht mehr in vollem Umfang an ihre Wärme­kunden weiter­geben können, was den Einsatz von Gas auch bei der Fernwär­me­er­zeugung unwirt­schaftlich macht.

(Christian Dümke)