Das von der Regierung geplante „Gasheizungsverbot“ wurde im Rahmen der politischen Diskussion offenbar etwas entschärft. Mutmaßlich soll es unter bestimmten Bedingungen auch künftig zulässig sein eine neue Gasheizung einzubauen, sofern diese „H2 Ready“ ist. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Muss die Gasheizung mit Wasserstoff zu betreiben sein?
Der DVGW hat ein „H2 Ready-Siegel“ eingeführt, das die Funktionalität der Gasheizung für Wasserstoff bescheinigt. Diese ist hiernach gegeben, wenn der Gaskessel auch bei einer Beimischung von 20 % Wasserstoff zum Erdgas funktioniert. Moderne Modelle sollen bereits bis zu 30 % Wasserstoffanteil vertragen – aber dann ist bisher noch Schluss. Der vom Gesetzgeber angestrebte Anteil von 65 % regenerativer Brennstoffnutzung ist damit allein nicht einzuhalten.
Fraglich ist auch, ob überhaupt genug „grüner Wasserstoff“ zur Verfügung stehen wird um damit Heizungen in Wohngebäuden zu betreiben. Bisher wird der Einsatz eher im Industriebereich vorangetrieben.
Dementsprechend positioniert sich auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit der Forderung „Echte Wärmewende statt Scheinlösungen im Gebäudeenergiegesetz“ zu dem Thema.
(Christian Dümke)
Anmerkung: Um 65 % EE-Anteil zu ermöglichen, müsste der Wasserstoff-Anteil im Erdgas aufgrund der geringeren volumetrischen Dichte fast 90 % betragen. 20 % Wasserstoffbeimischung erlauben nur ca. 7 % CO2-Einsparung.
(siehe z.B. hier, Seite 9: https://www.ge.com/content/dam/gepower/global/en_US/documents/fuel-flexibility/GEA33861%20Power%20to%20Gas%20-%20Hydrogen%20for%20Power%20Generation.pdf )