Deutschland streitet über Wärmepumpen. Dabei ist die Fernwärme ein guter Weg, den Bestand schnell, großflächig und ohne Vorfinanzierung durch den Eigentümer zu dekarbonisieren. Doch oft scheitert der Umstieg von Gas oder Öl auf Fernwärme oder auch Nahwärme im Wege des Contracting an § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung, denn nach deren § 9 WärmeLV ist für drei Jahre in die Vergangenheit ein Preis für Wärme zu ermitteln, der nicht niedriger sein darf als der neue Preis für Fernwärme, weil sonst der Vermieter die zusätzlichen Nebenkosten nicht umlegen kann.
Doch in Kombination mit der Dekarbonisierung der Wärmenetze ist dieser Vergleich nicht mehr wirtschaftlich valide. Denn die Fernwärme soll und wird sich dekarbonisieren. Gas oder Öl in der Einzelfeuerung dagegen werden wegen des ETS II ab 2027, der die Preise für fossile Brennstoffe steigen lassen wird, zusehends teuer. Ein Kostenvergleich, der in die Vergangenheit schaut, ergibt damit wenig Sinn. Sinnvoll wäre es, die Kosten zukunftsgerichtet zu vergleichen und damit auch auf die steigenden CO2-Preise abzustellen. Sonst hält man Kunden von der Fernwärme ab,
Doch wie soll so eine Regelung aussehen? Schließlich kennt man die Kurse der nächsten Jahre nicht. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, denn der hat durchaus eine Erwartungshaltung der Preisentwicklung, wie die Antworten auf die 77 Fragen der FDP zum GEG zeigen (dort S. 23).
Ja, das wird toll mit Fernwärme. Wenn wir es dann machen wie Dänemark und der Strompreis auf 61 Cent steigt, sind wir doch wieder die Dummen. Denn wenn die Abgaben auf Gas und Öl wegfallen, muss die Kohle doch irgendwo her kommen. Das wird die Wärmepumpen Besitzer dann auch freuen. Wir sind dem Habeck ausgeliefert,so oder so. Danke, denen die die gewählt haben.