Zwischen dem ersten Behördenkontakt und dem Erlass der Genehmigung z. B. eines Windparks vergehen in Deutschland Jahre. Und zwar Jahre, die wir nicht haben. Wenn wir 2045 netto null emittieren wollen, muss es nun schnell gehen mit dem Ausbau der Erneuerbaren. Genehmigungsverfahren sollen also beschleunigt werden. Vor allem soll es Gegnern von Vorhaben nicht mehr einfach per Zeitablauf gelingen, Vorhaben zu torpedieren. Dies soll eine Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ermöglichen.
Doch dies – so befürchtet nicht nur mein kluger Kollege Olaf Dilling in seinem Beitrag vom 9. Februar 2023 – könnte auch negative Folgen haben. Führen etwa die neuen starren Fristen angesichts der unterbesetzten Verwaltungen und Gerichte zu oberflächlichen, vielleicht gar falschen Entscheidungen? Schadet eine Beschleunigung möglicherweise der Natur, weil naturschutzrechtliche, auch denkmalschutzrechtliche Erwägungen in der so geschaffenen Hast nicht den ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten Raum bekommen? Nicht nur einige Verwaltungsrichter und manche Umweltverbände zeigen sich eher ablehnend, auch mein Kollege fürchtet ein weniger an Rechtsschutz und letztlich ein Minus für die Umwelt.
Nun klingt „Gründlichkeit“ immer toll. Gerade im verwaltungsrechtlichen Kosmos, wo dann, wenn eine Klage erst einmal zulässig ist, mit einer in anderen europäischen Ländern ungekannten Prüfungstiefe geurteilt wird, pocht man sehr auf die Überlegenheit der oft hunderseitigen Urteile, in denen jeder Stein umgedreht wird. Da klingt es fast unseriös, darauf hinzuweisen, dass materielle Gerechtigkeit auch eine zeitliche Dimension hat: Später Rechtsschutz ist oft schlechter Rechtsschutz. In Extremfällen kann die ersehnte Gründlichkeit sogar dazu führen, dass der eigentlich beabsichtigte Schutz der Umwelt durch Verfahren durch Zeitablauf scheitert. Dann mag zwar noch der letzte Vogel, die letzte Fledermaus, durch ein Maximum an gerichtlichem Rechtsschutz geschützt worden sein. Doch durch die Verzögerung, mit der neue Anlagen genehmigt werden würden, würde Deutschland sein Klimaschutzziel verfehlen. Das wäre dann auch für die Vögel und Fledermäuse nicht so toll.
Ein anderer Kritikpunkt richtet sich auf die Ausweitung der Beschleunigung auf Verkehrsinfrastrukturen. Doch bellt man da nicht vorm falschen Baum? Richtigerweise wird ja nicht kritisiert, dass bestehende Pläne in angemessener Zeit realisiert werden. Die Kritik müsste sich vielmehr dagegen richten, dass dermaßen aus der Zeit gefallene Pläne wie ein Autobahnausbau quer durch Berlin überhaupt noch bestehen und nicht fallengelassen werden. Auch der Hinweis auf die armen, überarbeiteten Richter und Beamte geht in die falsche Richtung. Der Anspruch auf schnelle, effiziente Verfahren kann nicht nur nach Maßgabe einer oft, aber durchaus auch nicht immer, ausgezehrten Verwaltung bestehen. Wenn die bestehenden Mittel nicht reichen, um schnelle Verfahren zu ermöglichen, muss die Verwaltung besser ausgestattet werden. Mehr kompetente Mitarbeiter, eine bessere digitale Infrastuktur, aber auch ein Kulturwandel in vielen Köpfen und Verwaltungsstruturen generell, wären jedenfalls sinnvoller, als aus Angst vor Flüchtigkeitsfehlern den großen Fehler zu begehen, den notwendigen Aus- und Umbau der deutschen Infrastruktur weiter zu verzögern, zu verschleppen und letztlich zu verpassen (Miriam Vollmer).
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