Im Windschatten dieses fordernden Jahres wird auch die AVBFernwärmeV geändert. Neben der viel diskutierten Änderung des Rechts auf Reduzierung der Anschlussleistung (bereits hier) ist eine andere Änderung im Vorschlag des BMWK interessant: Die Änderung der Laufzeiten.
Bisher sieht es folgendermaßen aus: Der aktuelle § 32 AVBFernwärmeV erlaubt zehnjährige Laufzeiten, die sich, kündigt niemand, jeweils um fünf Jahre verlängern.
In Zukunft soll das anders aussehen: Die zehnjährigen Vertragslaufzeiten soll es nur noch nach Herstellung von Hausanschlüssen oder bei wesentlicher Erhöhung der vereinbarten Fernwärmeleistung geben. Später dürfen nur noch fünfjährige Verträge abgeschlossen werden. Bei der fünfjährigen Verlängerung soll es jeweils nur noch bleiben, wenn kein Verbraucher Vertragspartner ist, dieser soll jeweils nur zwei Jahre gebunden werden.
Für den Verbraucher ist das auf den ersten Blick recht günstig. Möchte er umsteigen, muss er nicht so lange warten. Doch es ist absehbar, dass Fernwärmebetreiber bundesweit in den nächsten Jahren ihre Netze und Erzeugungsanlagen erheblich umbauen müssen. Hohe Investitionen sind zu refinanzieren. Insofern steht hier der berechtigte Belang nach Verbraucherschutz gegen den ebenfalls berechtigten Belang einer schnellen klimafreundlichen Umrüstung der Wärmewirtschaft. Ob es in dieser Lage besser gewesen wäre, verkürzte Laufzeiten an qualitative Kriterien zu knüpfen, ist eine letztlich politische Frage. Klar ist aber: Künftig wird auch das Fernwärmegeschäft schnelllebiger, wenn der Entwurf so kommt (Miriam Vollmer).
Hinterlasse einen Kommentar