Das BVerfG hat dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass seine bisherigen Bemühungen nicht ausreichen (hierzu hier). Doch natürlich reicht es nicht, nun lediglich neue Post-2030-Ziele im Klimaschutzgesetz (KSG) zu verankern. Um sicherzustellen, dass auch die heute jungen Menschen künftig noch vergleichbare Freiheiten haben wie die aktuell ältere Generation, müssen die Emissionen schnell reduziert werden, um das insgesamt verfügbare Budget zu schonen. Hierfür hat die Agora Energiewende, ein bekannter Berliner Think Tank, ein ganz aktuelles Papier publiziert:
# Zunächst schlägt die Agora vor, das Ziel der Klimaneutralität schon für 2045 anzusteuern. Bisher ist 2050 vorgesehen, aber da nur noch ein knappes Budget besteht, um den Höchstwert von 2°C maximaler Erderwärmung nicht zu übersteigen, soll schneller und radikaler gesenkt werden.
# Weiter will die Agora das Gebot intertemporaler Gerechtigkeit, also der fairen Aufteilung des Emissionsbudgets auf die verschiedenen Generationen, durch eine Neuverteilung des Budgets auf die Jahre bis 2045 erreichen. Bis 2030 sollen 65% (statt 55%) eingespart werden, bis 2035 stattliche 77% und 2040 90%.
# Die Agora spricht sich für ein Plus an Planungssicherheit durch indikative Sektorziele aus. Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude usw. sollen bereits heute eine Vorstellung daovn gewinnen, wie ihr Budget sich entwickelt, um besser planen zu können.
# Der Mechanismus, der greift, wenn die Bundesrepublik ihre Ziele nicht erreicht, soll sich ändern. Statt einer Verschiebung der Minderungsziele in die Zukunft soll automatisiert der CO2-Preis steigen, es sei denn, es werden umgehend Maßnahmen umgesetzt, die vergleichbar wirken.
# Das KSG hat einen Klimarat (ähnlich dem Sachverständigenrat für Umweltfragen) installiert. Diesen will die Agora aufwerten. Er soll nicht nur Bewertungen abgeben, sondern auch u. a. konkrete Maßnahmen vorschlagen. Das Gremium soll also politischer werden.
# Klima soll im Gesetzgebungsprozess wichtiger werden. Um bessere – auch plakativere – ökonomische Folgenabschätzungen zu ermöglichen, soll dabei ein fiktiver Klimaschaden von 195 EUR pro t CO2 angesetzt werden.
Insgesamt überzeugt das Papier als direkte Ableitung dessen, was das BVerfG zum Gerechtigkeitsanspruch zwischen den Generationen ausgeurteilt hat. Gleichzeitig verdeutlicht es: Die aktuelle Gesetzeslage hat viele schmerzhafte Schritte in die Zukunft verlagert. Werden diese Lasten nun neu und gleichmäßig auf die Generationen bis 2045 verteilt, muss schon in den nächsten zehn Jahren die Emission von THG drastisch gemindert werden (Miriam Vollmer).
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