Rückstand beim Natur­schutz: Kommission klagt gegen Deutschland

Bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richt­linie (FFH), mit der europaweit gefährdete Lebens­räume und seltene Arten geschützt werden sollen, hinkt Deutschland weiter hinterher. Daher hat nun die EU-Kommission vor dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) eine Vertrags­ver­let­zungs­klage erhoben.

Dabei ist der Rückstand schon seit Jahren bekannt. Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deutschland einge­leitet. Denn viele Bundes­länder, die für die Ausweisung von Schutz­ge­bieten zuständig sind, sind ihren Pflichten nicht nachge­kommen. So wird von der Kommission moniert, dass eine „bedeu­tende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutz­ge­biete ausge­wiesen“ worden sei. Je nach Melde­zeit­punkt ist Frist schon seit 2012 oder 2013 abgelaufen.

Insbe­sondere müssten für die Gebiete hinrei­chend detail­lierte und quanti­fi­zierte Erhal­tungs­ziele festgelegt werden, mit dem Ziel, in der FFH-Richt­linie gelistete Arten in ihrem Bestand zu schützen oder wieder­her­zu­stellen. Dies ist in Deutschland in vielen Fällen nicht oder unzurei­chend geschehen.

Jetzt scheint zumindest in einigen Bundes­ländern Bewegung in die Sache zu kommen. So sollen etwa in Nieder­sachsen nach einer Weisung des Umwelt­mi­nis­te­riums die zustän­digen Landkreise und Städte bis zum Sommer diesen Jahres die Sicherung der Schutz­ge­biete abschließen. Dafür müssen nun mit Hochdruck Schutz­ge­biets­ver­ord­nungen zur Definition der Erhal­tungs­ziele erarbeitet und erlassen werden. Zum Teil werden die Gebiets­kör­per­schaften auch vom Minis­terium durch Landkreise und Städte durch bindende Weisung zur Sicherung verpflichtet. Über 10 Jahre überfällig, muss es jetzt doch plötzlich ganz schnell gehen (Olaf Dilling).

2021-02-18T23:32:09+01:0018. Februar 2021|Naturschutz|

Beschleunigt die Corona-Pandemie das Ende der Kohleverstromung?

Die aktuelle Corona-Pandemie hinter­lässt an vielen Stellen ihre Spuren. Forscher wollen nun heraus­ge­funden haben, dass sie auch das Ende der Kohle­ver­stromung beschleunigt. Eine entspre­chende Studie stellte jetzt das Potsdam-Institut für Klima­fol­gen­for­schung vor.

In den Haupt­märkten für Strom (Indien, USA, Europa) ist die Nachfrage zuletzt im Verhältnis zu 2019 um ca. 20 % zurück­ge­gangen. Kohle als Medium der Strom­ge­winnung sei davon laut der Studie viel härter getroffen als alle anderen Energie­träger. Die gesunkene Strom­nach­frage führe in der Regel zuerst zu einer Reduzierung der Erzeugung von Kohlestrom.

Anders als die regene­rative Strom­erzeugung verur­sacht die Strom­erzeugung aus Kohle nämlich ständige Kosten pro erzeugter Kilowatt­stunde für die Beschaffung des Energie­trägers, so dass es bei sinkender Nachfrage und damit verbun­denen sinkenden Großhan­dels­preisen wirtschaftlich ist, die Erzeugung herun­ter­zu­fahren. Regene­ra­tiver Strom wird dagegen weiter erzeugt und gewinnt dadurch weitere Marktanteile.

Diese Entwicklung führt zu einer deutlichen Reduzierung der CO2 Emissionen – und zwar weltweit. Der um 20 % gesun­kenen Strom­nach­frage in den Märkten Indien, USA, Europa steht ein Rückgang der CO2 Emissionen des Strom­sektors um 50 % gegenüber. Strom­erzeugung die CO2 frei setzt verliert also in diesen sinkenden Märkten stark an Boden. Innerhalb des Bereichs der fossilen Strom­erzeugung sei die Kohle wiederum stärker betroffen als Strom­erzeugung aus Gas.

Diese Entwicklung hat laut Studie schon vor der Pandemie begonnen, werde durch diese aber deutlich verstärkt. Generell sinke derzeit besonders in Schwel­len­ländern die Bereit­schaft, in den Ausbau der Kohle­ver­stromung zu inves­tieren, da das Risiko der Unwirt­schaft­lichkeit gestiegen sei.

(Christian Dümke)

2021-02-18T22:10:33+01:0018. Februar 2021|Allgemein, Umwelt|

Ski‑, Rodel- und Radfahr’n gut!

Wäre die Eisenbahn unter der Ägide Scheuer erfunden worden, würde wohl jeder denken, dass dieses Verkehrs­mittel für den Winter rein gar nichts tauge. Schließlich gibt es Tage nach – gemessen an Maßstäben der 1960er bis 80er Jahre – eher moderaten Schnee­fällen noch laufend Zugaus­fälle und Verspä­tungen. Aber da die Bahn vor mehr als 50 Jahren sogar mit ihrer Wetter­un­ab­hän­gigkeit warb, wissen auch heute noch viele Menschen, dass die Tauglichkeit von Verkehrs­mitteln eher von der Wartung und Pflege ihrer Infra­struktur und von der Perso­nal­decke abhängt, als von den techni­schen Eigen­schaften des Verkehrs­mittels selbst.

Ähnlich ist es auch mit dem Fahrrad. An sich lässt sich im Winter wunderbar Fahrrad fahren. Voraus­setzung ist aller­dings, dass die Fahrradwege von Spiegeleis oder tiefem Schnee befreit werden. Oder dass es möglich ist, auf die Fahrbahn auszu­weichen, die nach Schnee­fällen immer noch prioritär geräumt wird.

Hier stellt sich in diesem Zusam­menhang die entschei­dende juris­tische Frage: Ist durch einen Fahrradweg, der durch Eis oder Schnee unbenutzbar geworden ist, die Fahrrad­weg­be­nut­zungs­pflicht aufge­hoben? Nun, das Rechts­system verlangt von den Bürgern grund­sätzlich nichts Unmög­liches. Wie etwa auf einem unbefahr­baren Weg zu fahren. Aber auch abzusteigen und auf dem Fußweg zu schieben, wird nicht verlangt. Schließlich ist der öffent­liche Straßenraum für alle Verkehrs­teil­nehmer da, ohne dass eine bestimmte Gruppe privi­le­giert werden soll.

Dementspre­chend geht auch die Recht­spre­chung davon aus, dass Radfahrer bei im Winter unbenutz­baren Radwegen die Fahrbahn benutzen dürfen. So hatte der Bundes­ge­richtshof einiger Zeit entschieden, dass Radfahrer „sofern zwar nicht der Radweg, wohl aber die (…) Fahrbahn geräumt oder gestreut ist, die Fahrbahn benutzen dürfen“. Unabhängig davon müssen Radwege gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO ohnehin nur dort benutzt werden, wo dies per Verkehrs­zeichen angeordnet ist. Wenn Fahrrad­fahrer sich die – oft noch durch Schnee- und Eisreste verengte – Fahrbahn mit den Kraft­fahrern teilen müssen, sind ganz besonders die in § 1 der StVO veran­kerten Grund­regeln zu beachten: Gegen­seitige Rücksicht und Vermeidung vermeid­barer Behin­de­rungen und Gefähr­dungen (Olaf Dilling).

2021-02-17T00:20:53+01:0017. Februar 2021|Verkehr|