Rückstand beim Naturschutz: Kommission klagt gegen Deutschland

Bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), mit der europaweit gefährdete Lebensräume und seltene Arten geschützt werden sollen, hinkt Deutschland weiter hinterher. Daher hat nun die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vertragsverletzungsklage erhoben.

Dabei ist der Rückstand schon seit Jahren bekannt. Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Denn viele Bundesländer, die für die Ausweisung von Schutzgebieten zuständig sind, sind ihren Pflichten nicht nachgekommen. So wird von der Kommission moniert, dass eine “bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen” worden sei. Je nach Meldezeitpunkt ist Frist schon seit 2012 oder 2013 abgelaufen.

Insbesondere müssten für die Gebiete hinreichend detaillierte und quantifizierte Erhaltungsziele festgelegt werden, mit dem Ziel, in der FFH-Richtlinie gelistete Arten in ihrem Bestand zu schützen oder wiederherzustellen. Dies ist in Deutschland in vielen Fällen nicht oder unzureichend geschehen.

Jetzt scheint zumindest in einigen Bundesländern Bewegung in die Sache zu kommen. So sollen etwa in Niedersachsen nach einer Weisung des Umweltministeriums die zuständigen Landkreise und Städte bis zum Sommer diesen Jahres die Sicherung der Schutzgebiete abschließen. Dafür müssen nun mit Hochdruck Schutzgebietsverordnungen zur Definition der Erhaltungsziele erarbeitet und erlassen werden. Zum Teil werden die Gebietskörperschaften auch vom Ministerium durch Landkreise und Städte durch bindende Weisung zur Sicherung verpflichtet. Über 10 Jahre überfällig, muss es jetzt doch plötzlich ganz schnell gehen (Olaf Dilling).

2021-02-18T23:32:09+01:0018. Februar 2021|Naturschutz|

Beschleunigt die Corona-Pandemie das Ende der Kohleverstromung?

Die aktuelle Corona-Pandemie hinterlässt an vielen Stellen ihre Spuren. Forscher wollen nun herausgefunden haben, dass sie auch das Ende der Kohleverstromung beschleunigt. Eine entsprechende Studie stellte jetzt das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung vor.

In den Hauptmärkten für Strom (Indien, USA, Europa) ist die Nachfrage zuletzt im Verhältnis zu 2019 um ca. 20 % zurückgegangen. Kohle als Medium der Stromgewinnung sei davon laut der Studie viel härter getroffen als alle anderen Energieträger. Die gesunkene Stromnachfrage führe in der Regel zuerst zu einer Reduzierung der Erzeugung von Kohlestrom.

Anders als die regenerative Stromerzeugung verursacht die Stromerzeugung aus Kohle nämlich ständige Kosten pro erzeugter Kilowattstunde für die Beschaffung des Energieträgers, so dass es bei sinkender Nachfrage und damit verbundenen sinkenden Großhandelspreisen wirtschaftlich ist, die Erzeugung herunterzufahren. Regenerativer Strom wird dagegen weiter erzeugt und gewinnt dadurch weitere Marktanteile.

Diese Entwicklung führt zu einer deutlichen Reduzierung der CO2 Emissionen – und zwar weltweit. Der um 20 % gesunkenen Stromnachfrage in den Märkten Indien, USA, Europa steht ein Rückgang der CO2 Emissionen des Stromsektors um 50 % gegenüber. Stromerzeugung die CO2 frei setzt verliert also in diesen sinkenden Märkten stark an Boden. Innerhalb des Bereichs der fossilen Stromerzeugung sei die Kohle wiederum stärker betroffen als Stromerzeugung aus Gas.

Diese Entwicklung hat laut Studie schon vor der Pandemie begonnen, werde durch diese aber deutlich verstärkt. Generell sinke derzeit besonders in Schwellenländern die Bereitschaft, in den Ausbau der Kohleverstromung zu investieren, da das Risiko der Unwirtschaftlichkeit gestiegen sei.

(Christian Dümke)

2021-02-18T22:10:33+01:0018. Februar 2021|Allgemein, Umwelt|

Ski-, Rodel- und Radfahr’n gut!

Wäre die Eisenbahn unter der Ägide Scheuer erfunden worden, würde wohl jeder denken, dass dieses Verkehrsmittel für den Winter rein gar nichts tauge. Schließlich gibt es Tage nach – gemessen an Maßstäben der 1960er bis 80er Jahre – eher moderaten Schneefällen noch laufend Zugausfälle und Verspätungen. Aber da die Bahn vor mehr als 50 Jahren sogar mit ihrer Wetterunabhängigkeit warb, wissen auch heute noch viele Menschen, dass die Tauglichkeit von Verkehrsmitteln eher von der Wartung und Pflege ihrer Infrastruktur und von der Personaldecke abhängt, als von den technischen Eigenschaften des Verkehrsmittels selbst.

Ähnlich ist es auch mit dem Fahrrad. An sich lässt sich im Winter wunderbar Fahrrad fahren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrradwege von Spiegeleis oder tiefem Schnee befreit werden. Oder dass es möglich ist, auf die Fahrbahn auszuweichen, die nach Schneefällen immer noch prioritär geräumt wird.

Hier stellt sich in diesem Zusammenhang die entscheidende juristische Frage: Ist durch einen Fahrradweg, der durch Eis oder Schnee unbenutzbar geworden ist, die Fahrradwegbenutzungspflicht aufgehoben? Nun, das Rechtssystem verlangt von den Bürgern grundsätzlich nichts Unmögliches. Wie etwa auf einem unbefahrbaren Weg zu fahren. Aber auch abzusteigen und auf dem Fußweg zu schieben, wird nicht verlangt. Schließlich ist der öffentliche Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer da, ohne dass eine bestimmte Gruppe privilegiert werden soll.

Dementsprechend geht auch die Rechtsprechung davon aus, dass Radfahrer bei im Winter unbenutzbaren Radwegen die Fahrbahn benutzen dürfen. So hatte der Bundesgerichtshof einiger Zeit entschieden, dass Radfahrer “sofern zwar nicht der Radweg, wohl aber die (…) Fahrbahn geräumt oder gestreut ist, die Fahrbahn benutzen dürfen”. Unabhängig davon müssen Radwege gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO ohnehin nur dort benutzt werden, wo dies per Verkehrszeichen angeordnet ist. Wenn Fahrradfahrer sich die – oft noch durch Schnee- und Eisreste verengte – Fahrbahn mit den Kraftfahrern teilen müssen, sind ganz besonders die in § 1 der StVO verankerten Grundregeln zu beachten: Gegenseitige Rücksicht und Vermeidung vermeidbarer Behinderungen und Gefährdungen (Olaf Dilling).

2021-02-17T00:20:53+01:0017. Februar 2021|Verkehr|