Der Naturschutzbund Oberstdorf fordert eine saftige Erhöhung der Parkgebühren. Für Tagestouristen, die mit dem Auto kommen, sollen künftig pro Tag 100 EUR anfallen.
Was sich auf den ersten Blick anhört wie moderne Wegelagerei, hat einen ernsten Hintergrund. In den meisten Orten ist der öffentliche Raum inzwischen knapp und urbaner Raum generell teuer. Insofern entspricht der Preisvorschlag vermutlich durchaus dem volkswirtschaftlichen Wert eines solchen Parkplatzes. Zudem korrespondiert der Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes oft kein entsprechender Nutzen für den Ort. Zwar haben nicht alle Orte so viel Pech mit ihren Tagestouristen wie z. B. Venedig, wo beklagt wird, dass die vielen Touristen, die tagsüber durch die Stadt laufen, dort kaum Geld ausgeben, weil sie auf den Kreuzfahrtschiffen vollverpflegt werden. Doch auch in Oberstdorf wird beklagt, dass die Tagestouristen Infrastruktur nutzen, ohne sie mitzufinanzieren.
Doch darf eine Gemeinde die Parkgebühren einfach nach Belieben festsetzen? Hier ist zu differenzieren: Bei Anwohnern gibt es enge Grenzen von derzeit maximal 30,70 EUR pro Jahr, die Nr. 265 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt) setzt. Bei Parkern, die keine Anwohner sind, sieht es aber anders aus. Hier gilt § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes, der lautet:
„Für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können in Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast, Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In diesen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.“
Mit anderen Worten: Es kommt aufs Landesrecht an. Wenn also Bayern keine Regelung erlassen hat, nach der 100 EUR für auswärtige Parker als überhöht gelten, dürfte Oberstdorf so hohe Parkgebühren vorsehen, sofern und soweit dies denn dem allgemeinen Gebührenrecht entspricht. Hiernach kommt eine unangemessene Gebühr nicht in Betracht. Damit ist der Wert einer Verwaltungshandlung für den Parkenden ebenso in die Bemessung einzustellen wie der Aufwand der Bereitstellung für die öffentliche Hand. So hohe Parkgebühren, wie der Naturschutzbund Oberstdorf sie fordert, bedürfen damit einer umfangreichen Begründung, die auf Nutzen und Kosten detailliert eingeht. Ob 100 EUR sich so noch rechtfertigen lassen? Die Begründung wäre interessant. Klar ist gemessen an diesem Maßstab aber auch: So billig, wie Parken heute vielfach ist, muss Parken nicht sein. Gemeinden haben oft viel mehr Spielräume für die Lenkung von Verkehrsströmen, als ihnen bewusst ist.
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