In den letzten Tagen hatte sich die Debatte um das Klima­paket der Bundes­re­gierung stark auf die Frage CO2-Abgabe oder natio­naler Emissi­ons­handel fokus­siert. Doch ist das tatsächlich alles, über das die Mitglieder des Klima­ka­bi­netts am Freitag sprechen sollten? Am Ende geht es doch kaum um die Frage, ob mehr für die Emission der bisher von Regulierung nicht erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr gezahlt werden muss, sondern nur, auf welchem Wege.

Dabei gibt es andere Punkte, die Aufmerk­samkeit verdienen. Diese betreffen auch in erster Linie den Ausbau der erneu­er­baren Energien. Denn eins ist klar: Ein Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie und der Verbrennung von Kohle kann nur dann ein Erfolg sein, wenn die Kapazi­täten für die klima­neu­trale Energie­er­zeugung ebenso deutlich steigen, wie Effizienz, die Verfüg­barkeit einer verbes­serten Netzin­fra­struktur und Speichertechnologien.

Einer der Punkte, über die intensiv gesprochen werden muss, ist der so genannte Solar­deckel. Diese 2012 einge­führte Regelung begrenzt die vergü­tungs­fähige Neuka­pa­zität für Solar­energie auf insgesamt 52 GW. Damals sollte die zum damaligen Zeitpunkt teure Photo­voltaik gestutzt werden, um die EEG–Umlage nicht explo­dieren zu lassen. Doch in der Zwischenzeit hat sich viel geändert. Photo­voltaik ist deutlich günstiger geworden. Dies zeigen auch die Gebote im Rahmen der Ausschrei­bungs­ver­fahren der Bundesnetzagentur.

Doch noch kann die Nutzung der Solar­energie nicht ganz auf Förderung verzichten. Ebenso, wie im Hinblick auf Wind über Abstands­re­ge­lungen und eine Verkürzung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren nachge­dacht werden müsste, sollte beim Ausbau der Nutzung von Solar­energie die künst­liche Begrenzung des Ausbaus noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden.