Das Umweltministerium erwägt, ab 2030 den Einbau neuer Ölheizungen zu verbieten. Geht es nach den beamteten Umweltschützern, soll in den nächsten zehn Jahren ein Zuschuss die Umrüstung im Bestand erleichtern. Sodann sollen die Anlagen abgeschaltet werden.
Hintergrund für diese Überlegungen ist der Umstand, dass bisher nur die großen, stationären Anlagen, deren Treibhausgasemissionen über den Emissionshandel reguliert werden, ihre Mindeurngsverpflichtungen erfüllen. Sowohl der Verkehr als auch der Gebäudebestand bleiben deutlich hinter den Sollvorgaben zurück. Dies ist nicht nur politisch brisant. Sondern kann die Bundesrepublik auch viel Geld kosten, weil die Minderungsziele verbindlich sind und über Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden können.
Ob sich das Umweltministerium wirklich mit einem Verbot durchsetzt, ist aktuell noch unklar. Der Koalitionspartner sieht ein Verbot nämlich kritisch und setzt allein auf Förderungen und Freiwilligkeit. Dies wiederum sehen – soweit vorhersehbar – die Umweltverbände als unzureichend an und verweisen auf die bisweilen bescheidenen Erfolge rein freiwilliger Regelungen in der Vergangenheit.
Interessanter als die Frage, ob ein Verbot – möglicherweise flankiert durch eine hohe CO2-Steuer, die Ölheizungen ohnehin unwirtschaftlich macht – kommt, ist allerdings die Frage, wie Wärmesysteme der Zukunft aussehen könnten. Individuelle Lösungen wie die Wärmepumpe sind auf dem Vormarsch. Aber auch klassische Versorgungslösungen innerhalb der bestehenden Versorgerstrukturen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Hier steht zu hoffen, dass es nicht nur bei Verboten bleibt. Sondern auch die Versorgungswirtschaft ertüchtigt wird, durch moderne KWK-Anlagen und einen wachsenden Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien hocheffizient zu versorgen.
Hinterlasse einen Kommentar