Wir hatten schon vor ein paar Tagen berichtet: Angesichts der schwachen Konjunktur bei der Windenergie soll im Bundes­mi­nis­terium für Wirtschaft morgen ein „Windgipfel“ statt­finden. Heute kommt die Nachricht, dass von Verbänden ein 10-Punkte-Plan vorgelegt wurde. Hoffnungsvoll ist dabei schon einmal die bloße Tatsache, dass außer Branchen­ver­bänden der Wind- und Energie­wirt­schaft auch Umwelt- und Natur­schutz­ver­bände wie Green­peace, WWF und die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) hinter dem Plan stehen.

Denn in den letzten Jahren haben die Konflikte zwischen Umwelt- und Natur­schutz­be­langen über die Frage geeig­neter Windenergie-Standorte zugenommen. Das wurde auch von Leugnern des menschen­ge­machten Klima­wandels wie der AfD mit dem Versuch aufge­griffen, um Klima‑, Umwelt und Natur­schutz gegen­ein­ander auszu­spielen. Dass sich nun auch ein Natur­schutz­verband wie der WWF an einem gemein­samen Papier beteiligt, trägt der Tatsache Rechnung, dass ein nachhal­tiger Arten­schutz zunächst einmal einem stabilen Klima basirt.

Mit ihren Vorschlägen reagieren die Verbände relativ detail­liert und umfassend auf bestehende Hinder­nisse. Was die Planung neuer Standorte angeht, schlagen die Verbände eine Verbes­serung der Zusam­men­arbeit zwischen Bund und Ländern bei der Flächen­aus­weisung vor. Außerdem wird von pauschalen Abstands­re­ge­lungen wie in Bayern abgeraten, die dazu führen, dass kaum noch neue Standorte ausge­wiesen werden können. Zudem gibt es im Geneh­mi­gungs­prozess ohnehin schon aus dem Bundes­im­mis­si­ons­schutz­gesetz, der Techni­schen Anleitung Luft und dem nachbar­recht­lichen Rücksichts­nah­me­gebot ausrei­chend Vorgaben. An bestehenden Stand­orten sollen die Möglich­keiten zu „Repowering“ und Weiter­nutzung plane­risch verein­facht werden.

Mit der Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts in Einklang steht die Forderung, die natur­schutz­recht­lichen Vorgaben zu standar­di­sieren. Zudem soll eine syste­ma­tische Daten­sammlung zum Arten­schutz die Vorha­ben­träger entlasten und die Entschei­dungs­findung beschleu­nigen. Was die natur­schutz­recht­lichen Ausnahmen in § 45 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG) angeht, schlagen die Verbände Ausnahmen vom Arten­schutz unter klar definierten Vorgaben vor. Dabei soll es einen Vorrang der Windenergie in durch Raumord­nungs­pläne dafür vorge­se­henen Gebieten geben, aber auch die Schaffung plane­risch ausge­wie­sener Rückzugs­räume für sensible Arten.

Weitere Vorschläge beinhalten eine wirtschaft­liche Betei­ligung der Kommunen, um lokal Anreize für Akzeptanz zu setzen, und eine Aufsto­ckung und Moder­ni­sierung der Verwaltung, u.a. durch Digita­li­sierung. Insgesamt handelt es sich um einen ausge­wo­genen, umfas­senden und hinrei­chend konkreten Forde­rungs­ka­talog. Insofern stehen die Zeichen für den morgigen Windgipfel günstig.