Potsdamer Wasser- und Abwas­ser­ge­bühren waren 2010–2012 rechtswidrig

Die Erhebung von Gebühren für die Versorgung mit Trink­wasser und Entsorgung von Schmutz­wasser sowie von Nieder­schlags­wasser durch die Landes­haupt­stadt Potsdam war bezogen auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 nicht recht­mäßig. Das hat das Oberver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Brandenburg mit drei Urteilen am 14.05.2025 (OVG 9 B 14/19, OVG 9 B 22/19 und OVG 9 B 23/19) entschieden (Presse­mit­teilung hier). Mehrere Tausend Haushalte sind voraus­sichtlich davon betroffen.

Gegen­stand der drei Verfahren waren einer­seits Bescheide zu Trink­wasser- und Schmutz­was­ser­ge­bühren betreffend die Jahre 2010, 2011 sowie 2012 und anderer­seits Bescheide zu Nieder­schlags­wasser für das Jahr 2010.

Die beklagte Landes­haupt­stadt Potsdam lässt die Ver- oder Entsorgung durch eine Fremd­leis­terin durch­führen. Das ist seit 2002 die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP), an der die Stadt­werke zu 65 % beteiligt sind. Für ihre Leistung wird die EWP von der Stadt bezahlt. Abgerechnet wird auf Grundlage eines Ver- und Entsor­gungs­ver­trages aus dem Jahr 1998. Die Stadt zahlt hierfür ein Entgelt, das in die Gebühren einfließt, die von Bürgern durch Bescheid erhoben werden. Die Rechts­wid­rigkeit der Gebüh­ren­be­scheide sah der Senat jedoch darin begründet, dass die Angemes­senheit des an die GmbH entrich­teten Entgelts nicht plausibel gemacht worden sei.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nicht­zu­lassung einzu­legen, über die das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt entscheidet.

Die schrift­lichen Entschei­dungs­gründe liegen noch nicht vor. Diese werden die Stadt und die Stadt­werke sicherlich intensiv prüfen müssen, um daraus entspre­chende organi­sa­to­rische und womöglich auch recht­liche Konse­quenzen zu treffen. Insbe­sondere sollten andere Städte und Gemeinden, die Ver- oder Entsor­gungs­leis­tungen durch Fremd­dienst­leister durch­führen lassen, schauen, ob Paral­lelen zum hiesigen Fall bestehen und womöglich selbst an der Trans­parenz der Gebüh­ren­be­messung arbeiten. Wir werden weiter berichten. (Dirk Buchsteiner)

 

2025-05-16T14:55:07+02:0016. Mai 2025|Wasser|

BMU veröf­fent­licht Entwurf einer Natio­nalen Wasserstrategie

Der Klima­wandel bringt es mit sich, dass auch für Deutschland das Thema Sicher­stellung der Wasser­ver­sorgung an Bedeutung gewonnen hat. Deutschland hat 3 Trocken­jahre hinter sich und die Folgen waren und sind für Forst- und Landwirt­schaft, sowie die Binnen­schif­fahrt spürbar. Das Bundesamt für Umwelt, Natur­schutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat vor diesem Hinter­grund nun den Entwurf einer Natio­nalen Wasser­stra­tegie vorge­stellt – und wir haben ihn uns einmal angeschaut.

Mit der Natio­nalen Wasser­stra­tegie soll die Errei­chung folgender Ziele sicher­ge­stellt werden:

• dass auch in 30 Jahren jederzeit und überall in Deutschland ausrei­chend quali­tativ hochwer­tiges und bezahl­bares Trink­wasser zur Verfügung steht,

• dass unser Grund­wasser, unsere Seen, Bäche und Flüsse sauberer werden,
• dass eine weitere Übernutzung und Überlastung der Wasser­res­sourcen vermieden wird,
• dass die Abwas­ser­ent­sorgung weiterhin hervor­ragend funktio­niert und die Kosten dafür verur­sacher- und sozial gerecht verteilt werden,
• und dass die Wasser­wirt­schaft sich an die Folgen des Klima­wandels und die Verän­de­rungen der Demographie anpasst.


Hierfür werden 4 strate­gische Schwer­punkte formuliert:

• Schwer­punkt I: Wasser­knappheit vorbeugen, Nutzungs­kon­flikte vermeiden
• Schwer­punkt II: Wasser­in­fra­struktur an den Klima­wandel anpassen
• Schwer­punkt III: Gewässer sauberer und gesünder machen
• Schwer­punkt IV: Finan­zierung für den Umbau der Wasser­wirt­schaft auf eine breite Basis stellen

Jeder dieser Schwer­punkte ist mit einzelnen Maßnahmen hinterlegt. Viele dieser Maßnahmen dienen im ersten Schritt der Erfassung und Analyse des bestehenden Zustands.

Die dabei einkal­ku­lierten Szenarien klingen teilweise besorg­nis­er­regend, etwa wenn es heißt:

Anreize schaffen, um die Nutzung von Wasser an dessen Verfüg­barkeit anzupassen: Wasser wird regional und zeitlich nicht mehr so verfügbar sein, wie wir es gewohnt sind. Das bedeutet, dass insgesamt weniger Wasser verbraucht und die Wasser­nutzung gezielt gesteuert werden muss.“

Als entspre­chende Anreize werden „smarte Wasser­tarife“ genannt. Was letzt­endlich auch bedeutet: bei Trockenheit kann Wasser teurer werden. Einiges erscheint aus der Strom­wirt­schat vertraut, etwa wenn es heißt:

So könnten beispiels­weise Anreize geschaffen werden, den Garten spät abends zu wässern oder die Wasch­ma­schine so program­mieren, dass sie nachts läuft. Dazu startet das BMU gemeinsam mit Partnern einen Modell­versuch mit Privat­haus­halten. Perspek­ti­visch könnten solche smarten Tarife auch in der Industrie zum Einsatz kommen.“

Die Rede ist dabei auch von „Wasser­nut­zungs­hier­ar­chien“ die für den Konfliktfall „Wasser­mangel“ erarbeitet werden sollen.

2021-06-10T17:59:30+02:009. Juni 2021|Naturschutz, Umwelt, Wasser|

Klima­an­passung: Was tun bei Wasserstress?

Auf längere Sicht betrachtet, hat sich das Verhältnis von Wasserd­ar­gebot, also der Menge verfüg­baren Trink­wassers, zur Wasser­nutzung in Deutschland positiv entwi­ckelt. Denn seit den 1990er Jahren ist die Wasser­nutzung durch Einspa­rungen stark zurück­ge­gangen. Die letzten Sommer haben aber gezeigt, dass sich dieser Trend keineswegs fortsetzen muss. Im Gegenteil gilt als einer der entschei­denden Punkte bei der Klima­an­passung auch der Umgang mit Wasser. Denn längere Perioden von Trockenheit oder Hitze im Sommer lassen die Wasser­vorräte relativ schnell schwinden: Einer­seits gibt es dann typischer­weise wenig Nieder­schlag. Anderer­seits steigt der Verbrauch, um die mangelnden Nieder­schläge durch Bewäs­serung oder Befüllung von Schwimm­bädern zu kompensieren.

Zumindest regional kann es dann zu Engpässen kommen, dem sogenannten Wasser­stress. Ein paar Beispiele gab es in den letzten Sommern dafür schon. So wurde 2018 etwa die Nutzung von Fluss­wasser zur Kühlung von Kraft­werken einge­schränkt. Mancherorts, etwa im Landkreis Stade, gab es auch schon Ausfälle der Trink­was­ser­ver­sorgung, auf die mit Nutzungs­ver­boten für bestimmte Zwecke, etwa das Bewässern von Rasen­flächen oder das Befüllen von Swimming Pools reagiert wurde.

Da stellt sich die Frage: Kann die Nutzung von Wasser so ohne Weiteres verboten werden? Wie immer kommt es auch bei dieser Rechts­frage darauf an:

#Wenn das Wasser vom lokalen Versorger über die Trink­was­ser­leitung bezogen wird, richtet sich das Verbot nach der Verordnung über Allge­meine Bedin­gungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Darin heißt es in § 22 Abs. 2 Satz 2, dass die Verwendung zur Sicher­stellung der allge­meinen Wasser­ver­sorgung für bestimmte Zwecke beschränkt werden kann.

#Bei der Nutzung von Kühlwasser für Kraft­werke ist oft bereits in der Geneh­migung als Auflage geregelt, dass das Wasser nicht höher erhitzt werden darf, als eine bestimmte vorge­gebene Tempe­ratur (z.B. 30°C). Daher müssen Kohle- oder Atomkraft­werke in Hitze­sommern oft herun­ter­ge­fahren werden.

#Wenn es um die direkte Nutzung von Wasser aus Oberflä­chen­ge­wässern geht, fällt sie unter Umständen unter den Gemein­ge­brauch, der nach § 25 Wasser­haus­halts­gesetz (WHG) durch den Landes­ge­setz­geber definiert wird. In der Regel fällt darunter nur das Schöpfen von Wasser mit Handge­fäßen, so etwa nach § 32 Nieder­sä­chi­sches Wasser­gesetz (NWG). Insofern hat die Wasser­nutzung aufgrund von Gemein­ge­brauch eher histo­rische Bedeutung. Einschrän­kungen aufgrund von Wasser­knappheit spielen heute eine geringe Rolle.

#Aktuell gibt es Überle­gungen, in Hitze­pe­rioden die Bewäs­serung von urbanen Grünflächen effizi­enter zu handhaben. Dafür soll gesam­meltes Regen­wasser oder bereits für andere Zwecke gebrauchtes, gering verschmutztes Wasser genutzt werden. An sich eine gute Idee. Aller­dings muss dabei sicher­ge­stellt werden, dass das Wasser keine Schad­stoffe oder Keime enthält. Das heißt, wie so oft steckt die Tücke im Detail (Olaf Dilling).

2020-09-30T20:42:46+02:0030. September 2020|Umwelt, Wasser|