Potsdamer Wasser- und Abwassergebühren waren 2010–2012 rechtswidrig
Die Erhebung von Gebühren für die Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Schmutzwasser sowie von Niederschlagswasser durch die Landeshauptstadt Potsdam war bezogen auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 nicht rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit drei Urteilen am 14.05.2025 (OVG 9 B 14/19, OVG 9 B 22/19 und OVG 9 B 23/19) entschieden (Pressemitteilung hier). Mehrere Tausend Haushalte sind voraussichtlich davon betroffen.
Gegenstand der drei Verfahren waren einerseits Bescheide zu Trinkwasser- und Schmutzwassergebühren betreffend die Jahre 2010, 2011 sowie 2012 und andererseits Bescheide zu Niederschlagswasser für das Jahr 2010.
Die beklagte Landeshauptstadt Potsdam lässt die Ver- oder Entsorgung durch eine Fremdleisterin durchführen. Das ist seit 2002 die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP), an der die Stadtwerke zu 65 % beteiligt sind. Für ihre Leistung wird die EWP von der Stadt bezahlt. Abgerechnet wird auf Grundlage eines Ver- und Entsorgungsvertrages aus dem Jahr 1998. Die Stadt zahlt hierfür ein Entgelt, das in die Gebühren einfließt, die von Bürgern durch Bescheid erhoben werden. Die Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide sah der Senat jedoch darin begründet, dass die Angemessenheit des an die GmbH entrichteten Entgelts nicht plausibel gemacht worden sei.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Diese werden die Stadt und die Stadtwerke sicherlich intensiv prüfen müssen, um daraus entsprechende organisatorische und womöglich auch rechtliche Konsequenzen zu treffen. Insbesondere sollten andere Städte und Gemeinden, die Ver- oder Entsorgungsleistungen durch Fremddienstleister durchführen lassen, schauen, ob Parallelen zum hiesigen Fall bestehen und womöglich selbst an der Transparenz der Gebührenbemessung arbeiten. Wir werden weiter berichten. (Dirk Buchsteiner)