Sunshine-Prosumer for Future
Neulich erzählte uns ein Bekannter beim Grillen stolz von seiner neuen Balkon-PV-Anlage: Für ein paar hundert Euro hatte er sich ein gebrauchsfertiges Set erstanden, das er selbst am Balkongeländer montiert hat. Seitdem freut sich der Bekannte immer ganz besonders, wenn die Sonne scheint. Denn zu jeder Stunde Sonnenschein reduziert sich seine Stromrechnung um ein- bis zweihundert Wattstunden. Zwar sind das meistens nicht die Zeiten, in denen er am meisten Strom verbraucht. Aber immerhin kommt die Anlage dann für die etwa 130 Watt Stromverbrauch seines großen, meist gut mit Koteletts, Würstchen und Bier bestückten Kühlschrank auf. Außerdem hat er ausgerechnet, dass in seiner Familie allein etwa 70 Watt an Strom für Standby verschiedener Computer und Anlagen verbraucht werden. Auch das kann bei blauem Himmel nun auch von der Sonne versorgt werden.
Solche häufig auch als Guerilla-PV bezeichneten Anlagen gibt es in den Niederlanden und in Österreich schon lange. In Deutschland waren sie bis vor ein paar Monaten noch in einer legalen Grauzone. Zwar sind kleine PV-Anlagen zur Installation am Gebäude grundsätzlich genehmigungsfrei. Bislang gab vor kurzem gab es aber keine Normen, die die Sicherheit der Geräte und ihres Anschlusses geregelt hat. Dies hat sich aber Ende letzten Jahres mit einem neuen VDE-Vorschriftenwerk geändert.
Tatsächlich ist von DIY-Basteleien durch Laien eher abzuraten. Ein normaler Schukostecker, dessen Kontakte Strom führen, birgt schließlich erhebliche Stromschlagrisiken. Bei Überkapazitäten im häuslichen Stromnetz drohen potentiell Leitungsschäden. Daher muss das Sicherungssystem auf die Einspeisung aus einer zusätzlichen Stromquelle ausgelegt sein. Außerdem sind normale Stromzähler für die Einspeisung nicht geeignet. Wegen dieser Risiken und Voraussetzungen müssen die Anlagen und ihre Installation den VDE-Normen entsprechen.
Inzwischen hat sich aber auch auf dem Markt einiges getan und es sind sogenannte steckerfertige PV-Anlagen erhältlich. Wenn eine nach VDE genormte Energiesteckdose und bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, soll sogar ein Laie eine solche steckerfertige Anlage anschließen können.
Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Niederspannungsanschlussverordnung muss der Betreiber die Installation der Anlage allerdings noch dem Netzbetreiber mitteilen. Auch eine Registrierung beim Marktstammdatenregister ist erforderlich. Trotz des für die Kleinanlage damit immer noch verhältnismäßig hohen Aufwandes haben steckerfertige PV-Anlagen einiges an Potential. Denn sie bieten ähnlich wie Genossenschaftsprojekte Möglichkeiten, die Energiewende vor Ort selbst in die Hand zu nehmen.