Betrug mit Klimaschutzprojekten in der Ölbranche

Kennen Sie noch die Geschichte mit den Potemkischen Dörfern? Fürst Potjomkin habe Aufbauerfolge als Gouverneur zum Besuch der Zarin durch bemalte Kulissen vorgetäuscht, um vor ihr besser dazustehen. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass es in China wohl großangelegt gefälschte Projekte zur CO2-Minderung, sogenannte Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER) gibt. Die Auswertung von Satellitenbildern brachte wohl den Stein ins Rollen. Doch geht es hierbei nicht um den guten Eindruck, wie bei Fürst Potjomkin, sondern um Milliarden und die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Instruments des Klimaschutzes. Das Umweltbundesamt (UBA), das diese Projekte zertifiziert hat, zieht nun die Notbremse, wie heute in einer Pressemitteilung verkündet wurde. Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO2 gelangen nicht in den Markt.

Mit Upstream-Emissions-Reduktions-Projekten haben Ölkonzerne laut einem Bericht des BMUV seit 2018 die Möglichkeit, die gesetzlichen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die meisten dieser Projekte zielen darauf, den CO2-Ausstoß bei der Ölförderung zu reduzieren, indem dabei anfallende Begleitgase nicht mehr abgefackelt, sondern durch Umbau der Anlage anderweitig genutzt werden. Für die so eingesparten Emissionen erhalten die Unternehmen UER-Zertifikate, die sie einsetzen können, um die THG-Quote zu erfüllen.

Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.

Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO2-Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO2-Äquivalenten in den Markt gelangten.

In weiterem 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten, doch diese vielfach verweigert. Diese Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen deutet das UBA als sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen.

Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten. (Dirk Buchsteiner)

2024-09-06T14:53:21+02:006. September 2024|Emissionshandel, Klimaschutz, Umwelt|

Wie machen’s denn die Länder?

Die Republik streitet um ein Bundes-Klimaschutzgesetz, das das BMU will, aber andere Ministerien nicht oder zumindest nicht so. Doch in der Debatte wird oft unterschlagen, dass es bereits neun Landes-Klimaschutzgesetze gibt. Daher interessant: Was bringen diese Regelwerke? Dies hat sich der Berliner Think Tank Ecologic in einem Gutachten für den WWF angesehen.

Im ersten Schritt untersuchen die Gutachter diese Gesetze. Hierbei wird unterschieden: Zwei Bundesländer (Hamburg und Hessen) haben Landesklimaschutzgesetze ohne qualifizierte Minderungsziele, die durch Energieeinsparungen und Maßnahmen für Gebäude und Anlagen die Emission von Treibhausgasen verringern sollen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Landesklimaschutzgesetze, in denen konkrete Minderungen angepeilt werden. Zwei weitere Klimaschutzgesetze sollen in näherer Zukunft erlassen werden.

Interessant ist auf Seite 10 ff. des Gutachtens die Analyse der Landesklimaschutzgesetze. Kernstück ist jeweils eine Klimaschutzplanung, auf deren Basis Strategien und Maßnahmen entwickelt werden sollen. Auch soll in den meisten Gesetzen die öffentliche Hand klimaneutral werden. Ein Berichtswesen über erzielte Erfolge oder Misserfolge soll verhindern, dass die Gesetze reine Symbolpolitik bleiben. Die Übersicht über die Mechanismen, mit der die Bundesländer den Erfolg ihrer Strategien absichern wollen, ist auf jeden Fall ausgesprochen hilfreich. Einen tabellarischen Überblick bietet das Gutachten für den ganz schnellen Blick auf Seite 17.

Im nächsten Schritt kommt das Gutachten zu einer positiven Bewertung der Landesklimaschutzgesetze. Der Mehrwert liege in der Stärkung des Stellenwertes des Klimaschutzes, die Mechanismen würden die Erfolgsaussichten der Umsetzungsmaßnahmen erhöhen. Dabei wird nicht verschwiegen, dass für diese Maßnahmen nur relativ wenig Raum ist. Dies beruht auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der für den Klimaschutz vorrangig zuständig ist. Hier ist dann auch der aus unsere Sicht interessanteste Punkt: Die Landesklimaschutzgesetze bringen eigentlich kaum etwas Messbares. Wie viel Deutschland zu reduzieren hat, ergibt sch ohnehin aus Gemeinschaftsrecht. Und alle “harten” Materien gehören dem Bund. 

Nun ist es kaum den Ländern vorzuwerfen, dass der Bund zu wenig tut, um seinen Verpflichtungen zum Klimaschutz hinreichend nachzukommen. Aus unserer Sicht ist das Fazit damit klar: Der Bund ist gefragt. 

2019-06-03T14:17:36+02:003. Juni 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt, Verwaltungsrecht|