Der Entwurf der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

Endlich: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Referentenwurf für zumindest zwei Verordnungen zum (nun doch noch nicht geänderten) Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgelegt: Einen Entwurf, der sich mit der Berichterstattung bis 2022 beschäftigt (hierzu demnächst an dieser Stelle mehr). Und einen, der mit Ausnahme der Kompensationen die restlichen Verordnungsermächtigungen abdecken soll, nämlich den Entwurf der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).

Die BEHV regelt insbesondere den Verkauf der Zertifikate durch die Bundesrepublik und das Register und seine Funktionen. Wer schon länger mit dem “großen” Emissionshandel zu tun hat, wird viele Parallelen feststellen:

# Im nationalen Emissionshandel wird die DEHSt eine andere Stelle – vielleicht die KfW oder EEX? – mit dem Verkauf der Zertifikate zum Festpreis beauftragen.

# Jeder darf Zertifikate kaufen, der selbst am nationalen Emissionshandel teilnimmt, aber auch jeder, der ein Konto im Register hat.

# Kaufen kann man mindestens zweimal pro Woche mindestens ein Zertifikat.

# Es darf eine Handling Fee geben, die dem Kauf von Emissionsberechtigungen an Börsen o. ä. entspricht.

# Das Register wird praktisch funktionieren wie das Register im “großen” Emissionshandel, also wie eine Bank, in dem Nutzer elektronische Depots unterhalten. Die DEHSt passt auf und kann Konten und Nutzer sperren. Dies ist wichtig, nachdem es im EU-ETS auch zu kriminellen Vorfällen kam.

# Zum 31.07. jeden Jahres muss der DEHSt mitgeteilt werden, dass die Angaben im Register stimmen.

# Für jedes Konto muss es Kontobevollmächtigte geben, und pro Konto mindestens ein Bevollmächtigter in Deutschland.

# Die DEHSt erzeugt Zertifikate und weist ihnen Kennungen zu, die das Ausstellungsjahr erkennen lassen. Das ist wichtig, weil die Zertifikate in den ersten Jahren nur ein Jahr gelten.

# Die Verordnung enthält Regeln, wie überwiesen wird, wie gelöscht wird und wie Beschränkungen ausgewiesen werden, insbesondere aber, wie man richtig abgibt: Man überweist Zertifikate auf ein Abgabekonto. Das weiß jeder, der Erfahrungen im “großen” Emissionshandel gemacht hat, aber auch dort gab es Probleme im ersten Jahr, weil Unternehmen annahmen, es würde reichen, die Berechtigungen vorzuhalten. (Miriam Vollmer)

Wir erläutern beide Verordnungsentwürfe am 23.07.2020 in einem WEBINAR per Zoom. Infos und Anmeldung hier.

 

2020-07-09T20:04:35+02:009. Juli 2020|Emissionshandel, Gas, Umwelt|

Emissionshandel: ETS und Geldwäsche

Erinnern Sie sich an die Kette von Vorfällen vor ein paar Jahren, als der Emissionshandel von Phishingattacken und Umsatzsteuerkarussel geschüttelt wurde? Damals fragte sich mancher, ob es möglicherweise ein bisschen naiv war, Modelle von Professoren für Umweltökonomie im echten Leben umzusetzen. Dazu war der Emissionshandel damals ja auch in den Augen von Klimaschützern nicht besonders erfolgreich.

Die meisten Probleme gibt es heute nicht mehr, verbesserten Sicherheitsvorkehrungen und Steuerrechtsänderungen sei dank. Doch je größer der Emissionshandel wird, um so interessanter wird er für Geldwäsche, also für das Einspeisen illegaler Einnahmen in den legalen Wirtschaftskreislauf. Um das Einsickern illegaler Gelder zu verhindern, hat das Umweltbundesamt eine Studie beauftragt, die der Strafrechtsprofessor Kai-D. Bussmann aus Halle erstellt hat.

Methodisch beruht die Studie auf Interviews mit Kontoinhabern, um das Ausmaß des Problems abzuschätzen. Dieses scheint nicht unerheblich zu bestehen, aber der Studienverfasser sieht ein unzureichendes Problembewusstsein bei den Nutzern. Dies halten auch wir für nicht unwahrscheinlich: Die meisten Nutzer des Emissionshandelsregisters nehmen den Emissionshandel als umweltrechtliches Instrument wahr.

Diese Gutgläubigkeit sieht die Studie als Problem. Wer nicht glaubt, dass sein Handelspartner möglicherweise Gelder aus trüber Quelle einspeist, könnte genau dies durch seine Naivität ermöglichen. Hier setzt der Studienverfasser mit Vorschlägen an, die zum einen etwa durch Schulungen und Compliance-Management-Strukturen mehr Problembewusstsein schaffen sollen, zum anderen die DNA des Registers verändern sollen, etwa durch Verdachtsmeldungen und eine generelle Überarbeitung der Registerstruktur.

Doch sind nun wirklich die Unternehmen aufgerufen, noch mehr Aufwand zu betreiben? Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass der Emissionshandel für die meisten Teilnehmer kein Spielfeld für kommerzielle Aktivitäten ist, sondern verpflichtend, um langfristige Minderungsziele zu realisieren. Möglicherweise zeigt sich hier ein weiteres Mal die Schwäche eines handelsbasierten Steuerungsinstruments, das rechtliche Pflichten und ökonomische Interessen vermengt, ohne dass dies in jedem Fall erkennbare Vorteile gegenüber Steuerlösungen oder Ordnungsrecht hätte (Miriam Vollmer).

2020-02-05T16:48:25+01:005. Februar 2020|Allgemein, Emissionshandel|