Erinnern Sie sich an die Kette von Vorfällen vor ein paar Jahren, als der Emissi­ons­handel von Phishin­gat­tacken und Umsatz­steu­er­ka­russel geschüttelt wurde? Damals fragte sich mancher, ob es mögli­cher­weise ein bisschen naiv war, Modelle von Profes­soren für Umwelt­öko­nomie im echten Leben umzusetzen. Dazu war der Emissi­ons­handel damals ja auch in den Augen von Klima­schützern nicht besonders erfolgreich.

Die meisten Probleme gibt es heute nicht mehr, verbes­serten Sicher­heits­vor­keh­rungen und Steuer­rechts­än­de­rungen sei dank. Doch je größer der Emissi­ons­handel wird, um so inter­es­santer wird er für Geldwäsche, also für das Einspeisen illegaler Einnahmen in den legalen Wirtschafts­kreislauf. Um das Einsi­ckern illegaler Gelder zu verhindern, hat das Umwelt­bun­desamt eine Studie beauf­tragt, die der Straf­rechts­pro­fessor Kai‑D. Bussmann aus Halle erstellt hat.

Metho­disch beruht die Studie auf Inter­views mit Konto­in­habern, um das Ausmaß des Problems abzuschätzen. Dieses scheint nicht unerheblich zu bestehen, aber der Studi­en­ver­fasser sieht ein unzurei­chendes Problem­be­wusstsein bei den Nutzern. Dies halten auch wir für nicht unwahr­scheinlich: Die meisten Nutzer des Emissi­ons­han­dels­re­gisters nehmen den Emissi­ons­handel als umwelt­recht­liches Instrument wahr.

Diese Gutgläu­bigkeit sieht die Studie als Problem. Wer nicht glaubt, dass sein Handels­partner mögli­cher­weise Gelder aus trüber Quelle einspeist, könnte genau dies durch seine Naivität ermög­lichen. Hier setzt der Studi­en­ver­fasser mit Vorschlägen an, die zum einen etwa durch Schulungen und Compliance-Management-Struk­turen mehr Problem­be­wusstsein schaffen sollen, zum anderen die DNA des Registers verändern sollen, etwa durch Verdachts­mel­dungen und eine generelle Überar­beitung der Registerstruktur.

Doch sind nun wirklich die Unter­nehmen aufge­rufen, noch mehr Aufwand zu betreiben? Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass der Emissi­ons­handel für die meisten Teilnehmer kein Spielfeld für kommer­zielle Aktivi­täten ist, sondern verpflichtend, um langfristige Minde­rungs­ziele zu reali­sieren. Mögli­cher­weise zeigt sich hier ein weiteres Mal die Schwäche eines handels­ba­sierten Steue­rungs­in­stru­ments, das recht­liche Pflichten und ökono­mische Inter­essen vermengt, ohne dass dies in jedem Fall erkennbare Vorteile gegenüber Steuer­lö­sungen oder Ordnungs­recht hätte (Miriam Vollmer).