Stärkung des Elektroschrott-Kreislaufs

Gute Ideen der Gesetzgebung kranken oft an der Umsetzung. So etwa beim Abfallrecht, dass eigentlich schon längst zum Kreislaufwirtschaftsrecht mutieren sollte. Am Ende hängt es oft doch an den Verbrauchern und ihrer Bereitschaft, sich den Mühen der sorgfältigen Trennung und Verbringung von Abfällen zu unterziehen. Nun soll zumindest in einem Bereich, beim Elektroschrott, dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass das Netz an Rückgabestellen ausgeweitet wird. Dadurch wird die Rückgabe von Elektronikgeräten erleichtert.

Mit einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zur vereinfachten Rückgabe von alten oder defekten Elektronikgeräten soll sich am 7. Mai 2021  auch der Bundesrat abschließend befassen. Reformiert wird dadurch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Auch der Lebensmittelhandel soll dann zur Rücknahme verpflichtet werden: Dann können Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte künftig in Geschäfte zurückbringen. Voraussetzung ist, dass diese mehr als 800 qm Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Grundlage ist die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Ab dem Jahr 2019 verlangt sie eine Sammelquote von mindestens 65 %. In Deutschland werden bisher aber erst gut 40 % gesammelt. Zudem soll die Zahl der wiederverwendeten Geräte gesteigert werden (Olaf Dilling).

 

2021-04-29T23:26:16+02:0029. April 2021|Industrie, Umwelt|

Rückbau und Recycling von Windkraftanlagen

Was macht man eigentlich mit Windkraftanlagen, die ihren wirtschaftlichen Zweck erfüllt haben und nun abgerissen bzw. rückgebaut werden sollen? Für Windkraftanlagen ist § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB als Voraussetzung der Genehmigung bei der Errichtung die Abgabe einer Rückbauverpflichtungserklärung nach Aufgabe der Nutzung vorgesehen.

So eine Anlage besteht ja im Wesentlichen aus dem mit einem Fundament im Boden verankerten Turm und dem Rotor – insbesondere den Rotorblättern. Das Fundament wird üblicherweise an Ort und Stelle zerkleinert und in der Gesamtheit entfernt, der Turm schrittweise zurückgebaut. Wertvolle Metalle wie Kupfer oder Aluminium können relativ einfach wiederverwertet werden. Lediglich Entsorgung der großen Rotorblätter ist dagegen gar nicht so einfach, denn diese bestehen regelmäßig aus glasfaserverstärktem (GFK) oder kohlenstofffaserverstärkter (CFK) Kunststoff. Weil diese Bauteile sehr stabil und beständig ausgelegt sind, steht man bei ihrer Entsorgung vor einigen Problemen.

Schon weil es sich auch um sehr große Bauteile handelt, die beim Rückbau noch vor Ort in transportable Stücke zerlegt werden müssen. Hierfür werden spezielle Sägen verwendet und der dabei entstehende Sägestaub gesammelt. Aber wohin dann mit dem Material?
Eine simple Einlagerung von GFK und CFK-Stoffen auf Deponien ist unzulässig. Auch eine Entsorgung des Rotormaterials über die normale Müllverbrennung ist nicht möglich, da GFK nur einen geringen Heizwert bei gleichzeitig hohem Aschegehaltaufweist und die enthaltenen Glasfasern in Elektrostatischen Filtern nicht abgeschieden werden. Die Brennräume „verglasen“ bei zu hohen Temperaturen. Bei CFK droht dagegen die Verstopfung von Filtern mit den Carbonfasern, die gleichzeitig auch Kurzschlüsse in den Anlagen auslösen können.

Eine Weiterverwendung bzw. Entsorgung des Materials kann bisher lediglich in begrenztem Rahmen in der Zementindustrie erfolgen. Die Rotorblätter werden dort weiter in sehr kleine Teile mit 1 – 4 cm Kantenlänge zerkleinert und in speziellen Öfen verbrannt. Dabei entsteht unter anderem Silzium, der bei der Zementherstellung weiter genutzt werden kann.
(Christian Dümke)

2021-02-01T17:27:36+01:001. Februar 2021|Erneuerbare Energien, Windkraft|