Polizeirecht: Handyaufnahmen in der Öffentlichkeit

Neue technische Möglichkeiten ziehen oft die Verschärfung rechtlicher Regeln nach sich. Zum Beispiel ist es heute völlig unkompliziert, fast überall und jederzeit zu minimalen Kosten Fotos und Videos zu machen. Zugleich stellt sich die Frage, ob das immer wünschenswert ist.

Rücken eines Polizisten beim Einsatz

Die Frage beschäftigt auch die Gerichte. Nicht so abstrakt, sondern konkret, wie vor einiger Zeit in der Innenstadt Osnabrück, bei einem Polizeieinsatz: Muss die Polizei es dulden, dass Dritte mit dem Handy ein Video von ihren Maßnahmen gegen einen Störer unter Einsatz von Gewalt machen?

Die Polizei Osnabrück hatte deshalb das Handy des Zeugen als polizeirechtliche Standardmaßnahme sichergestellt. Zuvor hatte sie ihn aufgefordert, das Filmen zu unterlassen, denn das sei strafbar. Die Sicherstellung wurde damit begründet, dass zu befürchten sei, dass durch die Veröffentlichung oder Weitergabe des Videos die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes verletzt würde.

Tatsächlich kann es gemäß § 201 StGB strafbar sein, wenn Gespräche ohne Einwilligung der Betroffenen mitgeschnitten werden. Allerdings – und dazu hat das Landgericht  (LG) Osnabrück kürzlich in zweiter Instanz Stellung genommen – gilt dies laut Gesetz nur für das “nichtöffentlich” gesprochene Wort. Anders ist es deshalb, wenn Polizisten in der Öffentlichkeit jemanden festnehmen. Das findet dann nicht nur im öffentlichen Raum statt, sondern es fällt auch der Grund weg, weshalb das nichtöffentlich gesprochene Wort überhaupt schutzwürdig ist.

Laut dem LG ist es die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung, die geschützt werden soll. Und bei allem Verständnis für Unsicherheiten von Polizisten, bei schnellen Einschätzungen und Entscheidungen im Eifer des Gefechts: Bei dienstlichem Handeln, das rechtlich gebunden ist und der rechtlichen Überprüfung unterliegt, ist nach Auffassung des LG kein Raum.

Die Frage, inwieweit Daten- und Persönlichkeitsschutz im öffentlichen Raum gilt, ist auch für das Verkehrsrecht relevant: Denn wie wir berichteten gibt es Tendenzen im Datenschutz, das Fotografieren von Kfz im öffentlichen Raum grundsätzlich zu verbieten. Was dazu führen dürfte, dass dort, wo Autos mit Kennzeichen zu sehen sind, also eigentlich überall, Fotografieren nur noch eingeschränkt möglich ist. Glücklicherweise ist die Rechtsprechung – zumindest im oben genannte Beispiel – nicht bereit, den Daten- und Persönlichkeitssschutz zu Lasten des öffentlichen Raums ausufern zu lassen. Insofern besteht auch im Fall des Fotografierens von Kraftfahrzeugen noch Hoffnung (Olaf Dilling).

2021-10-05T17:53:35+02:005. Oktober 2021|Datenschutz, Verwaltungsrecht|

Wikipedia: Störerhaftung und Selbstregulierung

Wenn es darum geht, etwas über das Leben Prominenter herauszufinden, dann zählt Wikipedia weltweit inzwischen zu den zugänglichsten und verlässlichsten Quellen. Gerade letzteres ist nicht selbstverständlich, ja wäre vor 20 Jahren, also zur Gründerzeit der freien Online-Enzyklopädie allenfalls mit einem ungläubigen Lächeln quittiert worden.

Mit dieser großen Reichweite geht eine große Verantwortung einher. Denn damit bestimmt Wikipedia das Bild vieler Menschen – und Unternehmen – in der Öffentlichkeit. Da liegt die Frage auf der Hand, wie eine eher anarchische Organisation wie die Wikipedia dieser Verantwortung überhaupt gerecht werden kann. Denn bekanntlich wird die Wikipedia weder von einem festen Autorenteam geschrieben, noch durch eine Redaktion inhaltlich kontrolliert und überarbeitet. Vielmehr können alle Inhalte, die sich in der Wikipedia finden, potentiell von allen Lesern geändert werden. Es gibt bei der Wikipedia daher allenfalls lose Organisationsstrukturen. Eine verantwortliche Redaktion die für die Richtigkeit der Inhalte einsteht, fehlt. Zugleich sind viele der Autoren anonym und lassen sich nicht oder nur schwer ausfindig machen.

Das OLG Stuttgart hat jedoch vor einigen Jahren eine Störerhaftung der Wikipedia für Persönlichkeitsverletzungen in ihren Artikeln angenommen. Dabei wandte das Gericht die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Grundsätze der Haftung von Host-Providern für fremde Inhalte an. Diese Haftung setzt unter anderem voraus, dass der Provider, bzw die Wikipedia, vorher über die geltend gemachten Rechtsverletzungen in Kenntnis gesetzt wurde.

Tatsächlich gibt es auch bei Wikipedia ein sogenanntes Support-Team, das auf Beschwerden von Menschen reagiert, die von Persönlichkeitsverletzungen oder anderen Rechtsverletzungen in der Wikipedia betroffen sind. Diese Benutzer haben oft gar keine erweiterten Rechte zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften, aber sie sind meist gut vernetzt und kennen die internen Regeln. Daher können sie viele Persönlichkeitsverletzungen schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens bereinigen.

Tatsächlich gibt es mittlerweile ein paar bewährte selbstregulative Strukturen in der Wikipedia. Zum Beispiel das Sichten: Es wurde eingeführt, um den Problem zu begegnen, dass  lange Zeit sogenannter Vandalismus, z.B. von Schülern in offenbar wenig unterhaltsamen Schulstunden eingegebene Beleidigungen oder Schimpfwörter, sofort für alle Benutzer sichtbar wurde. Deshalb änderte sich erst 2008, also nach sieben Jahren Wikipedia. Seitdem müssen alle Änderungen von unangemeldeten oder neu angemeldeten Benutzern von erfahreneren Benutzern “gesichtet” bzw freigeschaltet werden. Diesen Sichterstatus bekommt aber im Grunde jeder, der zum Projekt eine bestimmte Anzahl nicht gelöschter Änderungen beigetragen hat.

Auch verleiht die sogenannte Community, also die Gesamtheit aller Benutzer mit einer bestimmten Anzahl an Änderungen über eine bestimmten Zeitraum bei Wahlen anderen Benutzern erweiterte Rechte, um Regeln intern durchzusetzen oder Konflikte innerhalb der Wikipedia zu lösen. Diese dürfen ihre Rechte jedoch nicht zur Entscheidung von inhaltlichen Streitigkeiten einsetzen. Es gibt Administratoren, die Benutzer oder Artikel sperren können, Oversighter, die Inhalte permanent löschen können und sogar ein Schiedsgericht, vornehmlich für Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern der Wikipedia.

Denn egal ob im Verein oder in politischen Parteien: Überall wo Leute eng kooperieren, ohne dass individuelle Zuständigkeiten allzu klar geregelt sind, gibt es gerne mal eskalierende Streitigkeiten. Auch in der Wikipedia. Wenn man in der Wikipedia zu seinem Recht kommen will, ist es oft hilfreich, solche internen Dynamiken zu kennen (Olaf Dilling).

2021-02-25T22:48:07+01:0025. Februar 2021|Allgemein, Digitales|