Neue Regelungen zur Förderung von Windkraftausbau im Osterpaket beschlossen

Mit dem sog. „Osterpaket“ möchte die Bundesregierung den dringend benötigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland fördern. Es handelt sich dabei um ein umfassendes Maßnahmenpaket, über dessen Teilaspekte wir hier bereits schon mehrfach (hier und hier) berichtet hatten. Ziel ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 % zu erhöhen.

Beschleunigen soll den Windkraftausbau das Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung
des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und das Windenergie-auf-See-Gesetz. Beide wurden gestern vom Bundestag beschlossen.

Eine wichtige Änderung sieht Osterpaket für den Ausbau der Windkraft vor. Hier gab es in der Vergangenheit häufig den Vorwurf dieser werde durch unzureichende öffentliche Planung bis hin zu aktiver Verhinderung erschwert. Mit dem Windenergieflächen-bedarfsgesetz (WindBG) werden den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben. Die Flächenbeitragswerte leiten sich aus den EEG-Ausbauzielen her und bilden damit die energiewirtschaftlichen Flächenbedarfe ab.

Die verbindlichen Flächenziele nach dem WindBG sollen hierzu in die Systematik des Bauplanungsrechts des Baugesetzbuchs (BauGB) integriert werden. Der planerischen Steuerung durch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll im Ergebnis nur noch dann Ausschlusswirkung zukommen, wenn die Flächenziele erreicht werden. Andernfalls sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Hierdurch wird zugleich sichergestellt, dass für den Windenergieausbau in jedem Fall Flächen im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Landesrechtliche Mindestabstandsregelungen auf der Grundlage der sogenannten Länderöffnungsklausel des BauGB sollen weiterhin möglich sein. Sie sollen an die Erfüllung der Pflichten nach dem WindBG gekoppelt werden, insbesondere müssen die Flächenziele erreicht werden. Die Länder sollen aber verpflichtet werden zu regeln, dass die Mindestabstände nicht für Flächen gelten, die planerisch für Windenergieanlagen ausgewiesen sind.

(Christian Dümke)

2022-07-08T11:20:08+02:008. Juli 2022|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Windkraft|

Es geht los: Das EEG-Osterpaket im Entwurf

Das Wirtschaftsministerium (BMWK) liefert: Zu Ostern war die EEG-Novelle angekündigt, die Kabinettsberatung ist nun sogar schon für den 6. April geplant. Diese Woche liegt der Entwurf auf dem Tisch.

Während in den letzten Jahren im Vordergrund stand, Wirtschaft und Verbraucher nicht durch eine stetig steigende EEG-Umlage zu überfordern, gibt das neue BMWK nun (Bio-)Gas: Schon 2035 soll die Stromerzeugung in Deutschland so gut wie klimaneutral sein. Schon 2030 – also in nur acht Jahren – soll 80% des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Um den Ausbau so rapide zu fördern, wird auf ein Bündel an Maßnahmen gesetzt. Dabei bleibt die Marktprämie vorerst der Regelfall.

Der Zubau soll kräftig ausfallen: Ein neuer § 4 formuliert einen ehrgeizigen Ausbaupfad über das Jahr 2035 hinaus. 2030 sollen 110 GW Wind onshore stehen, 2040 sind 160 GW geplant. Solar soll 2030 stattliche 200 GW aufweisen, 2045 soll sich diese Leistung verdoppelt haben. Ausgeschrieben wird also deutlich mehr. Zudem werden die nicht bezuschlagten Ausschreibungsmengen ab 2024 ins Folgejahr mitgenommen, so dass das Gesamtziel stehen bleibt, auch wenn es zu Verzögerungen kommt.

Für Bürgerwindparks soll erst ab 18 MW die Ausschreibungspflicht greifen, für Bürgersolarparks ab 6 MW. Die Ausschreibungsgrenzen für die PV werden laut Entwurf von aktuell 750 kW Freifläche und 300 kW Dachanlage auf 1 MW angehoben, um die Attraktivität zu steigern und so Bauherren zu einer optimalen Ausnutzung von Flächen zu motivieren. Zusätzlich steigt laut Entwurf die PV-Einspeisevergütung. Vorgesehen ist zudem für PV für 2022 keine und ab 2023 eine Degression der Vergütung nur noch halbjährlich. Der “atmende Deckel” soll entfallen.

Die Vergütung für die 100% Netzeinspeisung für die Aufdach-PV wird erhöht, um Dächer besser zu nutzen. Eigenerzeugungsmodelle, aber auch Speicher und Wärmepumpen, sollen separat, aber noch dieses Jahr, durch Wegfall anderer Umlagen in einem Energie-Umlagen-Gesetz gefördert werden. Über das Wind-SeeG wird auch Offshore zugebaut, vorgesehen sind 30.000 MW bis 2030. Hemmnisse gerade für Wind an Land im Natur- und Artenschutzrecht sollen beseitigt werden, das Genehmigungsrecht wird, so verspricht das Ministerium, separat verschlankt und so beschleunigt.

Windenergie, Windrad, Windkraft, Windräder, Energie

Auch für die Bioenergie sind Neuerungen vorgesehen: Sie können eine wichtige Rolle als Spitzenlastkraftwerke spielen und so teilweise Erdgas ersetzen. Dass mehr EE auch mehr Reservekraftwerke brauchen, wird im Entwurf durch die Förderung von Hybrid-Anlagen, die EE und Wasserstoff kombinieren, mitgedacht. Hierzu soll eine Verordnung folgen.

Die Bundesregierung plant ein Gesetz noch im Sommer 2022. Da die Kommission notifzieren muss, kann Berlin das Tempo aber nicht alleine setzen (Miriam Vollmer).

2022-03-04T23:26:16+01:004. März 2022|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Habecks Eröffnungsbilanz: Was plant die Bundesregierung?

Schon im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesreregierung skizziert, was sie für die nächsten vier Jahre plant. Heute, am 11. Januar 2022, hat der Bundeswirtschaftsminister Habeck ausgehend von einer “Eröffnungsbilanz” dargestellt, wie die Ampel ihre ehrgeizigen Pläne in zwei ersten großen Paketen umsetzen will.

Der klimapolitische Kassensturz

Dass die neue Bundesregierung an der Alten kein gutes Haar lässt, ist nun nicht weiter erstaunlich. Neu: Laut BMWi sind die energiebedingten Emissionen 2021 gegenüber 2020 um rund 4% gestiegen, insgesamt wurden gut 30 Mio. t CO2 mehr emittiert. Dass 2020 das Klimaziel erreicht wurde, war also nicht nachhaltig. Gebäude und Verkehr haben nicht geliefert. Angesichts dessen ist es nicht erstaunlich, dass das BMWi auch für 2022 und 2023 pessmistisch ist. Das geplante gesetzgeberische Sofortprogramm würde erst 2023 wirksam. Da Planung und Umsetzung auch noch einmal Zeit beanspruchen, rechnet die Bundesregierung erst 2024 damit, die Klimaziele wieder zu erreichen. Das ist zwar deutlich später als der EU-Rahmen vorgibt, aber für die Verhältnisse der deutschen Gesetzgebung und Umsetzung bei Unternehmen und Verbrauchern plant die Bundesregierung eine Umwälzung des Klimaschutzrechts quasi in Lichtgeschwindigkeit.

Was hat die Bundesregierung vor?

195 Mio. t CO2 weniger müssen zusätzlich durch neue Maßnahmen erbracht werden. Es gibt also jede Menge neue Gesetze oder bestehende Regelungen werden geändert:

# Das Klimaschutzgesetz wird wie erwartet verschärft.

# Steigende Belastungen sollen teilweise kompensiert werden. Schon 2023 soll die EEG-Umlage abgeschafft werden. Die alte Bundesregierung beließ die Kosten für den nationalen CO-Preis ganz bei den Mietern. Die neue will nach Gebäudeklassen differenzieren. Wenn das nicht klappt, soll ab dem 1. Juni 2022 hälftig geteilt werden.

# Kommunen sollen von Freiflächen-PV und Windenergie profitieren, und zwar nicht nur von neuen, sondern auch von bereits bestehenden Anlagen.

# Insgesamt sollen 2030 544 bis 600 TWh aus Erneuerbaren Quellen stammen. Allein 100 GW Wind Onshore sollen bis 2030 in Betrieb gehen, PV soll verdreifacht werden. Hierfür soll das Planungsrecht geändert werden, um 2% der Landesfläche für die Windenergie bereitzustellen. Zu den Hindernissen, die der Bund beseitigen will, gehören besonders die Abstandsregeln und genehmigungsrechtliche Hindernisse. Wind Offshore soll in der AWZ prioritär werden, sich also bei Nutzungskonkurrenzen regelmäßig durchsetzen.

# Wer künftig gewerblich baut, muss Aufdach-PV installieren. Wird privat gebaut, wird dies zur Regel. Die Ausschreibungsmengen werden erhöht. Das Papier spricht von einer Erhöhung des jährlichen Zubaus von stattlichen 20 GW.

# Bei Planungsprozessen soll es künftig einen Vorrang für Erneuerbare Energien bei der
Schutzgüterabwägung
gebe. Behörden und Gerichte sollen besser ausgestattet und digitaler werden, Ausbauhemmnisse für Wind wie Abstände zu Funknavigationsanlagen und Wetterradaren werden beseitigt. Bei den viel diskutierten Konflikten zwischen Erneuerbaren und Artenschutz – v. a. Vögel – wird auf Populationsschutz durch gesetzliche Standardisierung bei der Artenschutzprüfung und Ausnahmetatbestände gesetzt. Dies ist ein heikler Teil des künftigen Pakets, denn hier steht die EU-FFH-Richtlinie im Raum.

# Die Bundesregierung hält am Atomausstieg bis 2022 fest und will den Kohleausstieg bis 2030. Statt 2026 soll schon 2022 das Ausstiegsdatum überprüft werden. Sodann will die Bundesregierung ab 2035 auch aus Erdgas aussteigen und das fossile Gas in den neuen Kraftwerken der nächsten Jahre bis 2045 durch grünen Wasserstoff ersetzen. Noch 2022 soll für diesen ganz neuen Strommarkt ein neues Strommarktdesign erarbeitet werden.

# Der Netzausbau soll beschleunigt werden, auch durch Vereinfachung der Planung. Netze sollen digitaler werden, der Roll Out intelligenter Messsyssteme soll gleichfalls beschleunigt werden.

# Das Ausbauziel für die Wasserstoffelektrolyse wird bis 2030 auf 10 GW verdoppelt.

# Die Industrie muss weit über die Vorgaben des aktuellen EU-Emissionshandels hinaus Emissionen reduzieren. Die Industrie soll mehr Erneuerbare nutzen, umgehend soll ein Rahmen für  Carbon Contracts for Difference installiert werden. Zu den neuen Anreizen gehören auch “Superabschreibungen”.

# Im Verkehrsbereich soll die Ladeinfrastruktur schneller ausgebaut werden. Schon 2025 sollen jährlich 100.000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden. E-Mobility soll nicht nur bei PKW, sondern auch bei LKW ausgebaut werden, die Bahn ihren Anteil an der Verkehrsleistung auf 10% bei Personen und 22% im Güterverkehr steigern. Im Flug- und Schiffsverkehr will die Bundesregierung strombasierte, also synthetische Kraftstoffe durch EU-Quoten fördern.

# Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird – wie erwartet – verschärft. Die Bundesregierung setzt auf den EH Standard 40 im Neu- und 70 im Bestandsbereich. 2025 soll jede neue Heizung auf 65% Erneuerbaren beruhen. Wärmenetze sollen dekarbonisiert und Anschlüsse erhöht werden, es gibt mehr Förderinstrumente, und Kommunen sollen über eine Kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen.

Windkraft, Landschaft, Windenergie, Strom

Zeitplan: Frühlingspaket und Sommerpaket 2022

Direkt in den nächsten Monaten sollen die skizzierten Maßnahmen schnell in zwei großen Gesetzespaketen zu Ostern und im Sommer auf den Weg gebracht werden. Im Vordergrund steht dabei das EEG: Die Ausschreibungsmengen PV und Wind werden umgehend erhöht, die geplanten Vorrangregelungen erlassen. Für Solar und Wind sollen die kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen direkt verabschiedet werden, der Mieterstrom wird auch 2022 aufgewertet und daneben die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Weg gebracht. Die geplanten Carbon Contracts für Difference sollen auch direkt 2022 eingeführt werden.

Neuerungen also auf ganzer Linie: Setzt sich der Bund gegen die teilweise durchaus skeptischen Bundesländer durch, wird nicht nur das EEG Silvester deutlich anders aussehen als heute. Zwischen dem heutigen Tag und der veröffentlichung der neuen Gesetze im Bundesgesetzblatt liegt voraussichtlich ein zähes Ringen. Und auch dann müssen Kommunen, Bauherren und immer wieder die Länder überzeugt werden, dem Bunde beim Umbau zu folgen (Miriam Vollmer).

2022-01-11T23:25:04+01:0011. Januar 2022|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|