Model wider Willen
„Die werden sich schon melden, wenn was ist.“, soll der Geschäftsführer eines Stadtwerks seiner Vertriebsleiterin einmal geantwortet haben, als die zu bedenken gab, dass auf den Fotos, die in einen Flyer sollten, gut erkennbar Leute abgebildet waren. Soweit wir wissen, ging damals alles gut. Aber wie es auch laufen kann, illustriert ein aktueller Fall:
In Brandenburg wird demnächst gewählt. Die CDU Brandenburg hat deswegen eine Broschüre aufgelegt. Diese beschäftigt sich mit innerer Sicherheit und enthält das „Regierungsprogramm“ der CDU. Die Broschüre enthält diverse Fotografien.
Auf einem dieser Bilder ist Herr Storch abgebildet, ein ranghoher Polizist, Leiter der Polizeidirektion Nord mit Sitz in Neuruppin. Wie sich im Nachhinein herausstellte, steht er wohl der SPD nahe. Jedenfalls wollte er nicht für die CDU Werbung machen. Das Ende vom Lied? Die CDU muss die gesamte Auflage einstampfen. Das kostet einen vierstelligen Betrag.
Nun ist es nicht alltäglich, dass tatsächlich jemand kommt und gegen Veröffentlichungen seiner Bilder vorgeht. Es kommt aber vor. Und in diese Fällen kann derjenige, der veröffentlicht hat, tatsächlich recht wenig dagegen unternehmen. Dies zeigt ein Blick in § 23 KUrhG. Hier sind nämlich diejenigen Fälle geregelt, in denen es erlaubt ist, Bilder ohne Einwilligung des Abgebildeten zu verbreiten. Hiernach geht es entweder um eine Person der Zeitgeschichte. Oder die Person ist Beiwerk neben einer Landschaft oder einem Ort, spaziert also beispielsweise in einer Parkanlage herum, weil man die ja nun nicht komplett sperren kann, wenn man ein Foto machen will. Bilder von Versammlungen, Aufzügen etc. sind auch ausgenommen, und die Kunst ist privilegiert.
Erkennbar legitimiert nichts davon die Verbreitung eines Bildes, auf dem besagter Polizist abgebildet ist. Ebenso dürfte es mit vielen Bildern aussehen, die auf Homepages, in Broschüren etc. landen. Und dabei ist das Verhältnis zum Datenschutz noch nicht einmal ganz geklärt.
Ist es schiefgegangen, gibt es im Übrigen auch kein Recht, statt die Broschüre einzustampfen, dem Abgebildeten Geld zu zahlen. Niemand muss gegen seinen Willen zum Model mutieren. Insofern mag man durchaus abwarten, dass „die sich schon melden werden“, wie der oben zitierte Geschäftsführer meinte. Aber wenn sie sich melden, gibt es wenig Möglichkeiten, am Werbematerial festzuhalten, wenn der Abgebildeten das partout nicht will.