Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen

Mit Urteil vom 29. Januar 2026 (BVerwG 7 C 6.24) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der (vormaligen) Bundesregierung unzureichend ist und durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden muss, um das verbindliche nationale Klimaziel für 2030 zu erreichen (siehe Pressemitteilung). Dieses Ziel sieht eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 vor.

Geklagt hatte eine anerkannte Umweltvereinigung, die geltend machte, dass die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen. Bereits das OVG Berlin-Brandenburg hatte der Klage im Mai 2024 stattgegeben. Das Klimaschutzprogramm könne Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein. Bei den für dessen Inhalt maßgebenden Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes handele es sich um umweltbezogene Rechtsvorschriften. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung und wies die noch von der vorherigen Bundesregierung verfolgte Revision zurück.

Nach Auffassung der Leipziger Bundesrichter ist das Klimaschutzprogramm ein zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik und muss alle Maßnahmen enthalten, die zur Zielerreichung erforderlich sind. Zwar verfügt die Bundesregierung bei der Auswahl der Maßnahmen über einen weiten Gestaltungsspielraum, dieser unterliegt jedoch einer gerichtlichen Kontrolle. Die Prognosen zur Emissionsminderung seien teilweise fehlerhaft gewesen; zudem habe zum damaligen Zeitpunkt eine Klimaschutzlücke von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten bestanden.

Die Bundesregierung hat angekündigt (siehe hier), dass sie mit dem neuen Klimaschutzprogramm den Anforderungen des Urteils nachkommen und die bestehende Ziellücke schließen wird. Sie ist nach dem Klimaschutzgesetz ohnehin verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Nach aktuellen Projektionen des Umweltbundesamtes ist die ursprünglich festgestellte Gesamtlücke inzwischen weitgehend geschlossen. Verbleibend ist jedoch noch eine Lücke von rund 25 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr 2030, die zusätzliche Maßnahmen erforderlich macht.
Seit 1990 sind die Treibhausgasemissionen insgesamt um etwa 50 Prozent gesunken. Der Expertenrat für Klimafragen bescheinigte 2025, dass das Klimaziel 2030 grundsätzlich erreichbar ist, sofern die Klimaschutzmaßnahmen konsequent fortgeführt werden. Das Urteil unterstreicht gleichwohl die rechtliche Verpflichtung, bestehende Defizite zu beseitigen und die Klimaziele wirksam abzusichern. (Dirk Buchsteiner)

2026-01-30T18:12:03+01:0030. Januar 2026|Klimaschutz, Rechtsprechung, Umwelt|

Klimaziele 2030: In Reichweite, aber nicht garantiert

Der Expertenrat für Klimafragen hat letzte Woche seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 vorgelegt (siehe Pressemitteilung des BMUKN hier). Der Expertenrat bestätigt, dass die nationalen Klimaziele (und mit ihnen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber 1990) grundsätzlich erreichbar sind – bleiben wir verhalten optimistisch. Dennoch dürfte Deutschland die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung (Verordnung (EU) 2018/842 – Effort Sharing Regulation ESR) im selben Zeitraum deutlich verfehlen. Besonders kritisch ist die Lage im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Bereich der Landnutzung, wo die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Ein entschlossenes und koordiniertes Vorgehen ist erforderlich, um auch die Weichen für eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft zu stellen. Denn nach der ESR ist es eben nicht möglich, Defizite eines Sektors durch Übererfüllung anderer Sektoren auszugleichen, wie dies nach dem nationalen Klimaschutzgesetz möglich ist.

Im Verkehrssektor sind die Emissionen mit 143 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten weiterhin hoch, und es fehlt an ausreichenden Maßnahmen zur Reduktion. Der Gebäudesektor verzeichnete 2024 Emissionen von 101 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, was ebenfalls über dem Zielpfad liegt. Hinzu kommt, dass Wälder und Moore, einst CO₂-Senken, durch Dürre, Trockenheit und Schädlinge zunehmend zu Emissionsquellen werden.

Als Reaktion auf die Herausforderungen plant die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm, das insbesondere die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landnutzung in den Fokus nimmt. Ziel ist es, klimafreundliche Technologien zu fördern und die Emissionen in diesen Bereichen deutlich zu senken. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten des Sondervermögens für Klimaschutz und Infrastruktur gezielt genutzt werden, um die Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft voranzutreiben. (Dirk Buchsteiner).