Das neue Klimaschutzgesetz: Der Kabinettsentwurf

Auf ihre ganz alten Tage legt die Koalition nun noch einmal einen Turbo ein: Das Kabinett hat den Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes (KSG) nur wenige Tage nach Vorlage des Entwurfs und einer ultrakurzen Verbandsanhörung beschlossen. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf von dem ersten Entwurf des Umweltministeriums in einigen Punkten ab: Er ist weniger ambitioniert.

Dies zeigen schon die Minderungsschritte für die Jahre ab 2031 im Anhang. Hier soll nun nicht mehr schon 2031 68% eingespart werden, sondern nur 67%, 2032 ist die Abweichung sann sogar 2% groß, Gleichlauf zum ersten Entwurf gibt es erst 2039. Bei den Sektoren gibt es auch noch einmal Verschiebungen: Es bleibt beim Löwenanteil der Energiewirtschaft, aber Landwirtschaft spart etwas weniger, Industrie und Abfall müssen mehr reduzieren.

Der Entwurf – das ist auf den ersten Blick sichtbar – geht aber auch in der Kabinettsfassung über das aktuelle KSG weit hinaus. Doch bereits jetzt warnen Kritiker. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Klimaentscheidung mehrfach auf ein Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) abgestellt, nach dem die Bundesrepublik nur noch 6,7 Mrd. t CO2 insgesamt zur Verfügung hat. Nach dem Kabinettsentwurf wären hiervon 2030 laut einer Berechnung von Greenpeace schon 91% verbraucht. Das BVerfG hat aber ausdrücklich darauf gedrungen, dass auch nach 2030 noch ein freiheitliches Leben möglich sein muss ohne eine Vollbremsung bei den Emissionen. Ob 9% dafür reichen? Oder greift erneut das BVerfG ein?

Bundeskanzlei, Bundesregierung, Regierung, Berlin

Wie diese möglicherweise immer noch nicht ausreichenden, aber gegenüber dem Status Quo stattlichen Einsparungen zusammenkommen sollen, ist noch unklar. Das liegt an der Konzeption des Klimaschutzgesetzes, das selbst nur einen Rahmen enthält und Mechanismen für das Zusammenspiel der Ministerien. Konkrete Gesetze müssen in Einzelgesetzen erlassen werden, aber hier halten sich die Ministerien bedeckt. Den mühsamen Weg, die Zusatzeinsparungen in Zumutungen für Unternehmen, Hauseigentümer, Autofahrer und Geschäftsreisende umzusetzen, will die Koalition offenbar der nächsten Regierung vor die Füße legen (Miriam Vollmer).

 

2021-05-14T22:11:26+02:0014. Mai 2021|Energiepolitik, Umwelt|

Entwurf des neuen Klimaschutzgesetz (KSG)

Das ging schnell: Nur eine Woche nach der Entscheidung des BVerfG, nach der das Klimaschutzgesetz (KSG) aktuell unzureichend ist und novelliert werden muss, hat das federführende Bundesumweltministerium einen neuen Entwurf vorgelegt:

# Tatsächlich sollen die Klimaziele verschärft werden. Statt 55% bis 2030 soll die Bundesrepublik 65% schaffen. 2040 sollen 88% geschafft sein, 2045 Klimaneutralität erreicht werden. Bisher gab es für die Jahre nach 2030 keine zahlenmäßig bestimmten Ziele. Das war ein wesentlicher Kritikpunkt des BVerfG.

# Ein neuer § 3a KSG soll den Beitrag natürlicher Ökosysteme abbilden.

# Der aktuelle § 3, künftig § 4 KSG wird um einen Auftrag zur Umsetzung von EU-Zielen mit Fristbestimmung angereichert.

# Der Expertenrat, den das KSG vorsieht, wird künftig aufgewertet: Er soll alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen und konkrete Empfehlungen aussprechen.

# Ganz konkret wird es in den Anhängen. Hier ist die Aufteilung auf die unterschiedlichen Sektoren vorgesehen und damit nun auch geregelt, welche Branche welchen Anteil an den bis 2030 vorgesehenen Zusatzeinsparungen erbringen soll. Die Energiewirtschaft soll den Löwenanteil erbringen: Ihre Emissionen sollen 2030 um 38 % niedriger sein als bisher vorgesehen. Die Industrie soll 15 % mehr einsparen, der Verkehr nur 11 %, die Landwirtschaft 7 % und Gebäude 6%.

# Für die Jahre nach 2030 enthält das KSG nun auch konkrete Zahlen: Bis auf die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft sollen sich die Mengen zwischen 2030 und 2040 nochmal mehr als halbieren.

Klimawandel, Globale Erwärmung, Umwelt, Katastrophe

Kritiker weisen darauf hin, dass ein Teil der für die nächsten Jahre vorgesehen Einsparungen faktisch schon erbracht wurde. So hat die Energiwirtschaft 2020 221 Mio t CO2 emittiert und nicht die im Entwurf vorgesehen 280 Mio t. Die Einsparungen fallen unter Umständen damit nicht so imposant aus, wie es auf den ersten Blick wirkt. Insgesamt setzt der Minderungspfad, den das KSG vorsieht, aber erhebliche Anstrengungen in fast allen Bereichen voraus, so dass spätestens nach der Bundestagswahl für die Betroffenen teilweise einschneidende Novellen nicht auf sich warten lassen werden (Miriam Vollmer)

 

2021-05-07T19:47:22+02:007. Mai 2021|Energiepolitik, Umwelt|

Was nützt ein Klimaschutzgesetz?

Seit mehr als einer Dekade fordern Klimaschützer den Erlass eines Klimaschutzgesetzes. Es existieren Gutachten unterschiedlicher Institutionen, sowohl im Auftrag staatlicher Institutionen wie des Bundes-Umweltministeriums (BMU), als auch auf Betreiben der Umweltschutzverbände. In der laufenden Legislaturperiode führt der Koalitionsvertrag das Klimaschutzgesetz als Projekt der Koalition auf. Es gehört zu den Punkten, die der SPD besonders wichtig waren.

Nunmehr hat auch ein SPD-regiertes Haus, das fachzuständige BMU, einen Referentenentwurf vorgelegt. Zwar warnen manche Ressorts vor einer Aufrüstung des Klimaschutzes, weil sie befürchten, dass wirtschaftliche Interessen unter die Räder geraten könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Gesetz in den nächsten Jahren die Gesetzessammlungen schmückt, ist damit aber naturgemäß drastisch gestiegen.

Doch bedeutet ein Klimaschutzgesetz wirklich auch mehr Klimaschutz? Denn immerhin ist das Klima schon heute Schutzgut diverser Gesetze. Allen voran schützt Art. 20a Grundgesetz auch das Klima. Es gehört zu den Schutzgütern des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Das EEG fördert ebenso wie die EnEV den Klimaschutz, und der gesamte Emissionshandel ist einzig und allein dazu da, um mehr Klimaschutz zu motivieren. Wäre – so die ketzerische Frage – ein Klimaschutzgesetz angesichts dieser Ausgangssituation denn überhaupt mehr als eine zugegeben praktische Zusammenstellung aller Regelungen im deutschen Recht, bei denen es darum geht, weniger Energie aus anderen Quellen einzusetzen, um warm und trocken im Hellen zu sitzen, zu fahren oder Waren einzukaufen? In Gesetzen steht schließlich nichts anderes drin, nur weil sie woanders stehen.

Auch der – in den letzten Tagen u. a. bei Twitter gelobte – Umstand, dass dann alle Ressorts für mehr Klimaschutz adressiert würden, ist auf den zweiten Blick wenig überzeugend. Auch Ministerien, die derzeit Klimaschutz etwas kleiner schreiben als das BMU, sind schon heute an Art. 20a Abs. 1 GG gebunden, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatszielbestimmung ausweist. Und deutlich konkreter gibt eine Vielzahl von gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien, die den einzelnen Ressorts Vorgaben für mehr Klimaschutz machen. Nicht zuletzt existieren auf europarechtlicher Ebene konkrete Einsparziele, die, werden sie verletzt, empfindliche Strafzahlungen nach sich ziehen können. Auch auf dieser Ebene würde ein Klimaschutzgesetz deswegen wohl nicht mehr Klimaschutz auslösen. Aber er würde (auch) in einem deutschen Bundesgesetz stehen.

Ist angesichts dessen der absehbare politische Aufwand, ein Klimaschutzgesetz zu erlassen, eigentlich gerechtfertigt? Deutsche Gesetze haben aus Sicht von Umweltschützern ja stets den Nachteil, dass die deutsche Öffentlichkeit genau hinschaut, während noch viel weitreichendere Regelwerke in Brüssel im toten Winkel des politischen Journalismus einfach durchlaufen. Dies hat sich der institutionalisierte Umweltschutz in den letzten Jahren doch schon oft zunutze gemacht.

Wir meinen trotzdem: Ein Klimaschutzgesetz ist eine gute Sache. Denn ein Ganzes ist bekanntlich mehr als die Summe seiner Teile. Schon abseits der “großen Politik” wären Vorzüge wie einheitliche Begriffsdefinitionen, aufeinander abgestimmte Verweisungen, überhaupt, ein allgemeiner Teil, das Vorhaben wert, weil sie mehr Rechtssicherheit schaffen. Auch wäre es sinnvoll, das Nebeneinander unterschiedlicher Politikfelder mehr zu verzahnen, u. a., um die Normadressaten in Unternehmen dadurch zu entlasten, dass Reformen in unterschiedlichen Sektoren zeitlich besser getaktet wären. Und auch die institutionelle Seite und Fragen der Sicherung besserer Gesetzgebung wie etwa regelmäßige Review-Prozesse könnten so besser und effizienter, weil einheitlich, aufgesetzt werden. Das wird ein Klimaschutzgesetz zwar nicht im ersten Anlauf schaffen. Aber ein Fundament, auf dem künftige Regierungen aufsetzen können, ist angesichts der derzeitigen Rechtszersplitterung durchaus ein Ziel, für das sich politische Anstrengungen lohnen.