Über Freiheiten von Autofahrern und Klimaschützern

Zur Zeit tobt mal wieder eine ganz heiße umwelt­po­li­tische Debatte, der wir uns wohl nicht ganz entziehen können. Bei der BILD hieß es heute gewohnt prägnant: „Freiheit oder Klima?“ Als derge­stalt platte Alter­native ging das auch gestan­denen CDU-Bundes­tags­ab­ge­ord­neten wie Ruprecht Polenz zu weit. Der auf Twitter darauf hinwies, man wolle sich ja auch nicht zwischen Vater und Mutter entscheiden müssen.

Tatsächlich überzeugt es bei näherer Betrachtung nicht, Freiheit und Klima­schutz gegen­ein­ander auszu­spielen. Denn wenn das eintritt, was Klima­for­scher befürchten, geht es keineswegs nur um Luxus­pro­bleme einer hyper­sen­siblen, vegan-lakto­se­freien Fraktion von Öko-Hypochondern. Zu befürchten sind vielmehr Umwäl­zungen, von denen die Grund­festen unserer bürger­lichen Freiheiten unter­graben werden. Ganz deutlich wird das für Küsten- und Insel­be­wohner. Sie haben keine Wahl, sie müssen weichen oder zumindest in bisher nicht bekanntem Ausmaß deichen. Letztlich sind jedoch alle von extremen Wetter­ereig­nissen, Überschwem­mungen, Dürren, Wirbel­stürmen oder Hitze­wellen betroffen. Dadurch werden die Möglich­keiten zu einem selbst­be­stimmten und planbaren Leben ganz unmit­telbar eingeschränkt.

Aber um nun noch mal konkret zu werden: Sollte man deshalb jetzt SUVs verbieten? Oder geht dann die Freiheit flöten? Auch hier ist die Alter­native mögli­cher­weise trüge­risch. Denn einer­seits kann Freiheit auch beanspruchen, wer von übermäßig breiten Kraft­fahr­zeugen zugeparkte Bürger­steige benutzen will. Oder wer, wie oben gesagt, begründete Sorgen um seine Wahlmög­lich­keiten in nicht allzuf­erner Zukunft hat. Anderer­seits stellt sich aus recht­licher Sicht die Frage nach der Verhält­nis­mä­ßigkeit eines solchen Verbotes: Können die Ziele eines SUV-Verbots nicht auch auf andere, effek­tivere und weniger eingrei­fende Weise erreicht werden?

Tatsächlich wären, was den Klima­schutz angeht, höhere Kosten für CO2 das Mittel der Wahl, durch eine CO2-Steuer oder durch Einbe­ziehung des Verkehrs in den Emissi­ons­handel. Was den hohen Platz­bedarf der SUVs angeht, würden in den Innen­städten vielleicht schon ganz pragma­tische Maßnahmen der Parkraum­ver­knappung helfen. Sinnvoll wäre es mögli­cher­weise, einen Großteil der Parkplätze für Fahrzeuge unter 2 m Breite zu reser­vieren. Dann haben sowohl die Autofahrer einen Freiheits­gewinn, die weniger öffent­lichen Raum für sich in Anspruch nehmen als SUV-Fahrer, als auch Fußgänger und Fahrrad­fahrer, da die ihnen schmalere Parkstreifen zu Gute kommen könnten. Beschweren könnten sich die SUV-Fahrer nicht darüber, etwas länger nach einem für sie geeig­neten Parkplatz zu suchen. Denn mit Freiheit korre­spon­diert immer auch Verant­wortung. Und wer mehr von öffent­lichen Gütern beansprucht, muss auch mehr dafür tun.

2019-09-13T17:23:05+02:0013. September 2019|Allgemein, Umwelt, Verkehr|

Klima­schutz durch Waldschutz

Die Wälder sind gerade wieder in den Fokus der Klima­po­litik geraten. Dafür sorgte bereits Anfang des Monats eine in Science veröf­fent­lichte Studie der Techni­schen Hochschule Zürich (ETH Zürich). Keine Klima­schutz-Maßnahme sei so effektiv wie die Aufforstung, heißt es darin. Es gäbe ein ausrei­chendes Potential an geeig­neten Flächen. Damit sei sogar das Ziel des Weltkli­marats zu schaffen, die Erder­wärmung bis 2050 auf 1,5 Grad zu begrenzen. Aller­dings müsste dafür die Waldfläche global um mehr als ein Viertel vergrößert werden. Das heißt, es muss ein Gebiet aufge­forstet werden, dass ungefähr so groß wie die USA ist.

Aller­dings kamen diesen Monat auch Nachrichten über Waldbrände in der Arktis, die weniger optimis­tisch stimmen. Zwar hat es in den Nordpo­lar­ge­bieten schon immer Waldbrände gegeben, aber in den letzten Jahren haben sie wegen des warmen, trockenen Wetters früher begonnen und sind auch größer als früher: Allein im Juni diesen Jahres seien dabei Mengen 50 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre entwichen. Die Studie der ETH Zürich weist zudem darauf hin, dass der Klima­wandel vor allem in den Tropen die Bedin­gungen für den Wald verschlechtert. Insofern drohen sich die Effekte des Klima­wandels selbst zu verstärken, wenn nicht bald gehandelt wird.

Zu diesen Nachrichten passt es gut, dass die EU-Kommission am Dienstag dieser Woche eine umfas­sende Strategie zum Schutz des Waldes und zur Wieder­auf­forstung beschlossen hat. Der Erste Vizeprä­sident der Kommission, Frans Timmermans,  erklärt dazu, dass wir unsere Klima­ziele nicht erreichen werden, ohne die Wälder der Welt zu schützen. Dafür hat die Kommission ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, die sich vor allem auf inter­na­tionale Zusam­men­arbeit und globales Wirtschaften beziehen, da sich die größten Primär­wälder nicht im Gebiet der EU befinden.

Die Maßnahmen betreffen:

  1. die Förderung nachhal­tigen Konsums, um den Raubbau an Urwäldern z.B. beim Handel mit Tropenholz oder Palmöl zu vermeiden
  2. die Verstärkung der Entwick­lungs­zu­sam­men­arbeit mit Erzeu­ger­ländern zum Schutz der Wälder
  3. inter­na­tionale Zusam­men­arbeit zum Waldschutz und Wiederaufforstung
  4. Förderung nachhal­tiger Landnutzungspraktiken
  5. Verbes­serung der Verfüg­barkeit und Qualität von Infor­ma­tionen über Wälder und Rohstofflieferketten

Diese Maßnahmen, die bereits Gegen­stand einer Konsul­tation mit Betrof­fenen waren, werden sicher in den nächsten Monaten und Jahren weiter ausbuch­sta­biert. Die vergleichs­weise einfachen und effek­tiven Möglich­keiten des Klima­schutzes durch Schutz von Wäldern und Wieder­auf­forstung könnten zu einem wichtigen Baustein für die Europäische Klima­po­litik werden.

2019-07-25T14:18:23+02:0025. Juli 2019|Allgemein, Naturschutz, Umwelt|

Können Gerichte die Welt retten?

Neulich waren wir auf einer Veran­staltung der Zeitschrift für Umwelt­recht. Es ging um die Klima­klagen, über die wir schon hin und wieder berichtet haben. Die Veran­staltung hat sich gelohnt. Schon als Gelegenheit, etliche Bekannte wieder zu sehen. Ein paar Kollegen aus der Anwalt­schaft. Einige Bekannte aus umwelt­po­li­ti­schen Gremien, Insti­tuten und Behörden. Vor allem aber viele Profes­soren und Mitar­beiter von den rechts­wis­sen­schaft­lichen Fakul­täten, die noch aus Promo­ti­ons­zeiten vertraut sind.

Zwei der Vorträge kamen von Profes­soren, die selbst in entspre­chende Verfahren invol­viert sind. Prof. Gerd Winter vor dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) und Prof. Felix Ekardt vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG). Sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Begründung der Klagen ist nicht ganz ohne. In beiden Verfahren geht es nämlich um die Frage, ob die Klima­ziele ausreichen, um erheb­liche Grund­rechts­ver­let­zungen abzuwenden. Da stellen sich komplexe Probleme, die mit vielen Ungewiss­heiten verbunden sind. Die Gerichte können daher kaum an bewährte Antworten aus dem juris­ti­schen Alltags­ge­schäft anknüpfen.

Ist es nun überhaupt die Aufgabe von Gerichten, solche grund­le­genden klima­po­li­ti­schen Entschei­dungen zu fällen? Diese Frage war Thema eines weiteren Vortrags von Prof. Bernhard Wegener, der eine skeptische Position vertrat. Letztlich sei es Sache der demokra­ti­schen Gesetz­gebung, den Grund­rechts­schutz in konkrete Gesetze zu fassen. Zumindest solange die Politik überhaupt irgend­welche sinnvollen Anstren­gungen unter­nimmt, den Klima­wandel zu stoppen, sollten die Gerichte sich in Zurück­haltung üben.

Uns hat diese Haltung letztlich am ehesten überzeugt. Denn was ist gewonnen, wenn ein Gericht die Klima­po­litik auf der Zielebene korri­giert? Wäre es nicht sinnvoller, bereits bestehende Ziele effektiv umzusetzen? Auch hier wären Klima­klagen denkbar. Dafür müssten Umwelt­ju­risten sich den sprich­wört­lichen „Mühen der Ebenen“ stellen.

Der Soziologe Armin Nassehi hat sich neulich in einem Interview mit der TAZ entspre­chend über Klima­po­litik geäußert:

Die großen Ziele sind von einer sehr großen Hybris geprägt und ignorieren das Operative und aktuell Mögliche. Es gibt aber auch eine Entwertung durch Anerkennung. Nehmen Sie Fridays for Future: Die können sich vor Anerkennung kaum retten, weil die Ziele so groß sind und als letzte Dinge der Menschheit formu­liert werden. Diese Anerkennung entwertet das Engagement, weil es demons­triert, wie blank manche Konzepte doch sind.“

Unser Zwischen­fazit: Gerichte können die Welt nicht retten. Sie können aber evtl einen Beitrag leisten, dass wenigstens bestehende Gesetze einge­halten werden.

2019-06-18T12:32:28+02:0018. Juni 2019|Allgemein, Umwelt|