Und nun, GEG (II)?

So, nun hat sich die Koalition doch geeinigt (=> klick hier). Doch was ist offen? Und was halten wir davon?

Was ist unklar?

Nun ist ein kurzes Einigungs­papier kein Geset­zes­vor­schlag. Aber wir wüssten trotzdem gern, was passieren soll, wenn es keine kommunale Wärme­planung gibt, etwa weil der Ort klein oder die Stadt im Verzug ist. Und wie sieht es aus, wenn man sich 2026 eine neue Gasheizung eingebaut hat, aber dann kommt 2027 die kommunale Wärme­planung und sieht ein Fernwär­menetz vor? Muss die Gasheizung dann raus? Und was ist mit Holz und Pellets? Holz gibt es zu wenig, sinnvoll wären hier die Nachhal­tig­keits­kri­terien der BioSt­NachVO, aber im Paper steht ausdrücklich, Holz und Pellets seien „ausnahmslos“ okay.

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Wie finden wir die Einigung? 

Rufen wir uns ins Gedächtnis: Ab 2027 wird für Erdgas, Heizöl, Benzin etc. ein europa­weiter Emissi­ons­hande einge­führt, der die Gesamt­menge an CO2 bewirt­schaften und begrenzen soll. Nach der reinen Lehre reicht diese Maßnahme, den Rest regelt der Markt, wenn das Budget Jahr für Jahr um etwas mehr als 5% sinkt, bis gegen 2040 die Nullinie erreicht wird. Indes wären so hohe Preise zu erwarten, dass flankie­rende ordnungs­recht­liche Maßnahmen sinnvoll wären, um die Preis­ent­wicklung durch Nachfra­ge­rückgang zu dämpfen. Diese Dämpfung findet natürlich weniger statt, wenn später dekar­bo­ni­siert wird. Insofern: Es mag sein, dass die Nullinie sich gar nicht verändert. Aber der Weg dahin wird teurer und ist mit mehr sinnlosen Inves­ti­tionen gesäumt.

Immerhin: Nicht alles an der Einigung ist Mist. Sinnvoll ist die Verzahnung mit der kommu­nalen Wärme­planung, weil es keinen Sinn ergibt, eine Wärme­pumpe einzu­bauen, und zwei Jahre später baut die Stadt ein Netz, an das man sich gut hätte anschließen können, um sowohl sich Geld für die Finan­zierung zu sparen als auch die Wirtschaft­lichkeit der Fermwärme zu erhöhen. Gut ist auch die Beratungs­pflicht, denn generell gilt: Bisher wissen zu wenige Menschen, wann der Emissi­ons­handel für Gebäude und Verkehr kommt und wie er sich auf ihr Leben auswirken wird. (Miriam Vollmer).

2023-06-16T18:48:40+02:0016. Juni 2023|Allgemein, Wärme|

Und nun, GEG (I)?

Wer hätte gedacht, dass sich Leute mitten im Sommer ausge­rechnet über Heizungen so richtig aufregen können! Aber immerhin, nun liegt ein Kompromiss der Ampel­par­teien auf dem Tisch.

Was steht drin?

Die ursprünglich vorge­sehene Pflicht, beim Heizungs­tausch ab 2024 65% Erneu­erbare einzu­setzen, macht einer diffe­ren­zierten Pflicht Platz: Für Neubauten im Neubau­gebiet bleibt es dabei. Ansonsten soll die kommunale Wärme­planung abgewartet werden. Solange keine kommunale Wärme­planung vorliegt, dürfen auch auf Wasser­stoff umrüstbare Gashei­zungen eingebaut werden.

Sobald die kommunale Wärme­planung vorliegt, kommt es darauf an, was diese vorsieht: Soll Klima­neu­tra­lität über ein klima­neu­trales Gasnetz erreicht werden (was bedeutet das? => klick hier), sind auf Wasser­stoff umrüstbare Gashei­zungen auch künftig zulässig. Wenn dem nicht so ist, können Gashei­zungen nur dann eingebaut werden, wenn sie zu 65% mit Biomasse, Wasser­stoff oder Wasser­stoff­de­ri­vaten betrieben werden. Die schiere technische Möglichkeit reicht dann nicht mehr. Ist – wovon fast immer auszu­gehen sein wird – kein klima­neu­trales Gasnetz vorge­sehen, greift die Pflicht, 65% Erneu­erbare zum Heizen zu nutzen, mit einer „angemes­senen Übergangsfrist“.

Ganz neu ist die Pflicht, sich beim Einbau einer neuen Gasheizung beraten zu lassen, was aus der kommu­nalen Wärme­planung resul­tieren kann, und dass es sein kann, dass Gashei­zungen wegen des Emissi­ons­handels nach 2027 sehr schnell teuer werden können.

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Nun sind kommunale Wärme­pla­nungen bundesweit erst ab 2028 vorge­sehen und auch erst ab 10.000 Einwohnern verpflichtend. Damit gilt für die meisten Gebäude: Bis 2028 darf abgewartet und ggfls. eine neue Gasheizung eingebaut werden. Dann wird sich entscheiden, ob eine Anschluss­mög­lichkeit ans Fern- oder ein Nahwär­menetz besteht oder eine indivi­duelle Lösung wie eine Hauswär­me­pumpe oder eine Hybrid­heizung angeschafft werden muss. Zulässig sollen auch Holz oder Pellets sein.

(Was unklar bleibt und was wir davon halten => klick hier)

2023-06-16T18:47:13+02:0016. Juni 2023|Wärme|

Grüne Fernwärme im neuen GEG‑E

Wir hätten ja nie gedacht, dass Heizungen überhaupt das Potential haben, eines Tages die Volks­seele zu erregen, aber man lernt ja nie aus. Immerhin, die Koalition ist sich jetzt wohl einig: Mit dem neuen Entwurf eines Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes (GEG‑E) vom 31.03.2023 können jetzt wohl alle drei Partner der Ampel leben.

Doch auch abseits der umstrit­tenen Frage, wann Eigen­tümer neue Heizungen einbauen müssen, ist das GEG‑E mehr als einen Blick wert. Für Fernwär­me­ver­sorger ist § 71b GEG‑E eine sicherlich zentrale Norm. Hier heißt es in Abs. 1, dass neue Netze, deren Baubeginn nach dem 31.12.2023 statt­findet, 65% Erneu­erbare Wärme enthalten müssen. Erwei­te­rungen sind ausgenommen.

Für Fernwär­me­netze mit Baubeginn vorm 31.12.2023 liegt, gilt das nicht, sie dürfen diese magische Grenze erst einmal unter­schreiten. Die GEG-Konfor­mität wird dann zunächst fingiert, so dass der Kunde sich erst einmal entspannt zurück­legen kann. Aller­dings muss bis 2026 ein Trans­for­ma­ti­onsplan des Versorgers existieren, der die Pläne für die Dekar­bo­ni­sierung bis 2044 beschreibt. Zwischenziel sind 50% Erneu­erbare 2030. Der Trans­for­ma­ti­onsplan ist keine neue Idee, Fernwär­me­ver­sorger kennen ihn schon aus der Richt­linie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Nachfol­ge­re­gelung von Wärme­netze 4.0.

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Wichtig ist die Neure­gelung auch für Gemeinden, die ihre neuen Netze mit einer Fernwär­me­satzung absichern wollen. Hier soll künftig gelten: Wenn ein Netz mit § 71b GEG‑E in Einklang steht, dann ist es ein geeig­netes Mittel zur Förderung des Klima- und Ressour­cen­schutzes. Damit knüpft die Neure­gelung an § 44 GEG an. So können Gemeinden einen hohen Anschlussgrad und damit auch die wirtschaft­liche Attrak­ti­vität der Versorgung sichern, wobei auch abseits solcher Satzungen klar sein dürfte: Künftig steht die Fernwärme schon aus wirtschaft­lichen Gründen besser da denn je (Miriam Vollmer).

2023-04-05T01:28:43+02:005. April 2023|Energiepolitik, Wärme|