Alpha Ventus – Pionier der deutschen Offshore-Windenergie

Der Windpark Alpha Ventus gilt als Meilenstein in der Geschichte der deutschen Energiewende. Er war der erste Offshore-Windpark Deutschlands und diente als technologische und wissenschaftliche Testplattform für die Nutzung von Windenergie auf hoher See. Mit seiner Inbetriebnahme begann ein neues Kapitel in der Entwicklung erneuerbarer Energien.

Alpha Ventus liegt rund 45 Kilometer nördlich der Insel Borkum in der Nordsee, auf dem sogenannten „Borkum-Cluster“. Der Standort befindet sich in einer Wassertiefe von etwa 30 Metern, was die Errichtung der Anlagen zu einer ingenieurtechnischen Herausforderung machte. Der Windpark besteht aus zwölf Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 60 Megawatt (MW). Errichtet wurden zwei unterschiedliche Anlagentypen: 6 Multibrid M5000-Anlagen (5 MW je Turbine) von Areva/REpower und 6 Adwen/AREVA-Anlagen von Senvion (ehemals REpower). Die Fundamente wurden als Tripod-Konstruktionen im Meeresboden verankert – eine damals neuartige Technik für Offshore-Projekte in dieser Tiefe.

Der Bau begann im Jahr 2008 unter Leitung der Projektgesellschaft Deutsche Offshore-Testfeld und Infrastruktur GmbH & Co. KG (DOTI), einem Konsortium der Energieunternehmen EWE, E.ON und Vattenfall. Die Bauphase war von schwierigen Wetterbedingungen und logistischen Herausforderungen geprägt. Trotzdem wurde das Projekt erfolgreich abgeschlossen – und diente anschließend als Blaupause für viele weitere Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee. Im Jahr 2010 ging Alpha Ventus vollständig ans Netz und speiste erstmals Strom in das deutsche Übertragungsnetz ein.

Alpha Ventus war nicht nur ein Energieprojekt, sondern auch ein groß angelegtes Forschungsfeld. Im Rahmen des RAVE-Programms (Research at Alpha Ventus) wurden zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt – etwa zu Wind- und Wellenverhältnissen, Materialbelastung und Korrosion, Auswirkungen auf Meerestiere, Vögel und Ökosysteme, Betriebssicherheit und Wartung in Offshore-Umgebungen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse trugen maßgeblich dazu bei, die Technik und Wirtschaftlichkeit späterer Offshore-Projekte zu verbessern.

Mit einer jährlichen Stromproduktion von rund 250 Gigawattstunden (GWh) kann Alpha Ventus rechnerisch etwa 70.000 Haushalte mit klimafreundlichem Strom versorgen. Dadurch werden jährlich rund 220.000 Tonnen CO₂ im Vergleich zu fossilen Energiequellen eingespart. Trotz hoher Kosten und technischer Risiken legte das Projekt den Grundstein für eine ganze Industrie.

Das Betreiberkonsortium (EWE, RWE und Vattenfall) hat im Mai 2025 beschlossen, den 60 MW-Windpark nicht weiter in seiner bisherigen Form zu betreiben, sondern auf eine Rückbau-Lösung hinzuarbeiten.Mit dem Programm RAVE („Research at Alpha Ventus“) wird bereits intensiv an Forschung zu diesem End-of-Life-Prozess gearbeitet – das Projekt dient damit nicht nur dem Rückbau, sondern als Lernfeld für die gesamte Branche

(Christian Dümke)

2025-10-31T19:31:47+01:0031. Oktober 2025|Allgemein|

Laufzeitklauseln im Fernwärmeliefervertrag

Apropos Laufzeit. 32 Abs. 1 Satz 1 AVBFernwärmeV bestimmt, dass die Laufzeit von Fernwärmeversorgungsverträgen höchstens zehn Jahre betragen darf. In der Branche ist es weit verbreitet, daraus abzuleiten, dass die Zehnjahresfrist ab Aufnahme der Versorgung zu laufen beginnt. Gesichert ist diese Annahme jedoch keineswegs. Nach der Rechtsprechung des BGH – allerdings allgemein und nicht speziell zu Fernwärmeverträgen – beginnt die Laufzeit eines Vertrages grundsätzlich mit dessen Abschluss und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt der Leistungserbringung (BGH NJW 2013, 926, Rn. 22).

Für Fernwärmelieferverträge ergibt sich hieraus ein Risiko: Beginnt der Vertrag mit Unterzeichnung zu laufen, soll die Zehnjahresfrist aber erst ab Aufnahme der Wärmelieferung gelten, könnte ein besonders kritisches Gericht einen Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 AVBFernwärmeV annehmen. Denn zwischen der Unterzeichnung und dem avisierten Ende liegt möglicherweise deutlich mehr Zeit als die besagten zehn Jahre. Die Folge wäre konsequent zu Ende gedacht die Unwirksamkeit der Laufzeitklausel. In einem solchen Fall könnte der Kunde unter Umständen ohne die Beschränkungen des § 3 AVBFernwärmeV kündigen, also insbesondere ohne den Nachweis, erneuerbare Energien einzusetzen.

Wie lässt sich diesem Risiko begegnen? Viele vorsichtige Versorger sehen im Fernwärmeliefervertrag ausdrücklich vor, dass die Vertragslaufzeit erst mit Aufnahme der Versorgung beginnt. Die Zehnjahresfrist ist damit gesichert. Allerdings besteht vor Aufnahme der Versorgung dann keine vertragliche Bindung, was insbesondere problematisch sein kann, wenn – wie bei vielen Nahwärmeprojekten, die ja ebenfalls der AVBFernwärmeV unterfallen – bereits vor Versorgungsbeginn gebaut wird oder Baukostenzuschüsse erhoben werden. In solchen Konstellationen führt wohl kein Weg daran vorbei, die Zehnjahresfrist ab Unterzeichnung laufen zu lassen, auch wenn der tatsächliche Versorgungszeitraum dadurch kürzer ausfällt. In jedem Fall sollte die Laufzeitklausel nicht aus branchenüblichen Versorgungsabläufen „übernommen“, sondern auf das konkrete Vertragsverhältnis zugeschneidert werden (Miriam Vollmer).

2025-10-31T18:57:46+01:0031. Oktober 2025|Wärme|

RESourceEU: Europas Kreislaufwirtschaft als geopolitische Strategie

Es tut sich was in Sachen Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene: Mit der neuen Initiative „RESourceEU“ will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Europa unabhängiger von Rohstoffimporten machen – und zieht dabei eine klare Lehre aus der Energiekrise. „Die Welt von heute ist unerbittlich. Und die Weltwirtschaft ist eine völlig andere als noch vor wenigen Jahren. Europa kann nicht länger einfach so weitermachen. Diese Lektion mussten wir bei der Energie schmerzlich lernen. Wir werden bei den kritischen Rohstoffen nicht den gleichen Fehler machen. Deshalb ist es an der Zeit, einen Gang höher zu schalten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ob bei Energie oder Rohstoffen, bei der Verteidigung oder beim Digitalen, Europa muss versuchen, unabhängig zu werden. Und es ist an uns, das genau jetzt zu tun“, sagte sie in ihrer Rede am 25.10.2025 im Rahmen des Berlin Global Dialogue 2025.

Ursula von der Leyen zeichnete ein düsteres Bild der Weltlage, aber dies sollte auch die „Alarmglocken“ schrillen lassen und daher mahnte sie dazu, dass Europa sein geoökonomisches Gewicht zu seinem Vorteil und für seine eigenen Interessen einsetzen müsse. Das sei letztlich der Weg, wie Europa seinen Platz in der heutigen Weltwirtschaft finden könne. „Dies ist eine Abkehr von der traditionellen Vorsicht Europas – denn die Welt von heute belohnt Schnelligkeit, nicht Zögern.“

Fest steht: Die Kreislaufwirtschaft dient nicht nur dem Ressourcenschutz und dem Klimaschutz, sondern dient letztlich auch der nationalen Sicherheit. Die strategische Bedeutung von kritischen Rohstoffen zeigt sich schließlich derzeit ganz akut. Auch hierbei wurde von der Leyen deutlich. China hat die Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden und Batteriematerialien drastisch verschärft – dies trifft auch Europa hart. Umso wichtiger ist es daher, die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.

Der Aktionsplan RESourceEU – nach dem Vorbild der Initiative REPowerEU – setzt deshalb auf drei zentrale Säulen: Recycling, Wiederverwendung und strategische Rohstoffversorgung. Ziel ist es, den Rohstoffkreislauf zu schließen – von der effizienteren Nutzung bestehender Materialien über neue Recyclingtechnologien bis hin zum Aufbau europäischer Lieferketten. Damit soll nicht nur die Versorgungssicherheit gestärkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gesichert werden.

In den kommenden Monaten will die Kommission konkrete Legislativvorschläge vorlegen – etwa zur verpflichtenden Rückgewinnung kritischer Metalle aus Altgeräten und zur Förderung zirkulärer Produktionsmodelle. RESourceEU könnte so zu einem zentralen Baustein des europäischen Green Deal werden – und Europas Antwort auf die Frage, wie Nachhaltigkeit, Souveränität und wirtschaftliche Stärke zusammen gedacht werden können. Ein „Weiter so“ ist tatsächlich keine Option mehr, wie Ursula von der Leyen es zu Recht betonte. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-31T16:55:27+01:0031. Oktober 2025|Abfallrecht, Gesetzgebung, Industrie, Klimaschutz, Umwelt|