Wir hätten ja nie gedacht, dass Heizungen überhaupt das Potential haben, eines Tages die Volksseele zu erregen, aber man lernt ja nie aus. Immerhin, die Koalition ist sich jetzt wohl einig: Mit dem neuen Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG‑E) vom 31.03.2023 können jetzt wohl alle drei Partner der Ampel leben.
Doch auch abseits der umstrittenen Frage, wann Eigentümer neue Heizungen einbauen müssen, ist das GEG‑E mehr als einen Blick wert. Für Fernwärmeversorger ist § 71b GEG‑E eine sicherlich zentrale Norm. Hier heißt es in Abs. 1, dass neue Netze, deren Baubeginn nach dem 31.12.2023 stattfindet, 65% Erneuerbare Wärme enthalten müssen. Erweiterungen sind ausgenommen.
Für Fernwärmenetze mit Baubeginn vorm 31.12.2023 liegt, gilt das nicht, sie dürfen diese magische Grenze erst einmal unterschreiten. Die GEG-Konformität wird dann zunächst fingiert, so dass der Kunde sich erst einmal entspannt zurücklegen kann. Allerdings muss bis 2026 ein Transformationsplan des Versorgers existieren, der die Pläne für die Dekarbonisierung bis 2044 beschreibt. Zwischenziel sind 50% Erneuerbare 2030. Der Transformationsplan ist keine neue Idee, Fernwärmeversorger kennen ihn schon aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Nachfolgeregelung von Wärmenetze 4.0.
Wichtig ist die Neuregelung auch für Gemeinden, die ihre neuen Netze mit einer Fernwärmesatzung absichern wollen. Hier soll künftig gelten: Wenn ein Netz mit § 71b GEG‑E in Einklang steht, dann ist es ein geeignetes Mittel zur Förderung des Klima- und Ressourcenschutzes. Damit knüpft die Neuregelung an § 44 GEG an. So können Gemeinden einen hohen Anschlussgrad und damit auch die wirtschaftliche Attraktivität der Versorgung sichern, wobei auch abseits solcher Satzungen klar sein dürfte: Künftig steht die Fernwärme schon aus wirtschaftlichen Gründen besser da denn je (Miriam Vollmer).
Danke für den Einblick! Was würde das neue GEG für bestehende Fernwärmesatzungen bedeuten? Beispielsweise für eine bereits länger bestehende Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang an ein derzeit zu 100 Prozent mit Erdgas betriebenes Fernwärmenetz?