Abschied vom Windhund – Batteriespeicher und KraftNaV

Derzeit wird viel über Batteriespeicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschlussanträgen für Großspeicher konfrontiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realistische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgsversprechendes Vorhaben ausmacht – Grundstück, Finanzierung, Genehmigungen. Trotzdem müssen die Netzbetreiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.

Dass sie das müssen, liegt an der Kraftwerksnetzanschlussverordnung, der KraftNAV. Die Bundesnetzagentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batteriespeicher der entsprechenden Größenordnung gilt. Allerdings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batteriespeicher ein Nischenphänomen waren, nicht ein Geschäftsmodell, das ganze Investorenpools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projektreifeprüfung vor, keine Priorisierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhundverfahren dabei. Ob das Projekt irgendwann realisiert wird oder nur Netzkapazität reserviert, spielt keine Rolle. Der Netzbetreiber darf auch nicht danach differenzieren, ob der seriöse, etablierte energiewirtschaftliche Akteur bauen will, oder Glücksritter ohne erkennbare Expertise.

Problem an der Sache: Netzkapazitäten sind eine inzwischen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solarparks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei industriellen Verbrauchern, die sich elektrifizieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infrastruktur, die nur funktionieren kann, wenn die Anschlussregeln zur Realität passen.

Es ist daher folgerichtig, dass die Wirtschaftsministerin eine Überarbeitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist allerdings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Der Ausbau der Batteriespeicherlandschaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spielräume der Netzbetreiber bei der Beurteilung der Antragsqualität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).

2025-11-28T22:55:30+01:0028. November 2025|Netzbetrieb, Strom|

Bundesnetzagentur geht erneut gegen gas.de vor

Das Tauziehen zwischen der Bundesnetzagentur und dem Versorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH geht in die nächste Runde. Bereits mit Verfügung vom 29.06.2023 hatte die Bundesnetzagentur der gas.de seinerzeit die Belieferung mit Haushaltskunden untersagt. Hiergegen war gas.de erfolgreich vor dem OLG Düsseldorf vorgegangen, wie wir hier berichten. Das OLG Düsseldorf hob diese Verfügung auf, allerdings nicht ohne kritische Worte zum Geschäftsverhalten des Versorgers zu finden.

Damit war die Geschichte jedoch  nicht zu Ende, denn mit erneuter Verfügung vom 17.03.2025 hat die Bundesnetzagentur der gas.de erneut die Tätigkeit als Energieversorger untersagt, soweit dabei eine bestimmte Anzahl Haushaltskunden überschritten wird. Zusätzlich wird gas.de darin verpflichtet, der BNetzA testierte Abschlüsse der Jahre 2023- 2026 innerhalb bestimmter Fristen vorzulegen und seine künftige Beschaffungsstrategie darzulegen.

Gas.de hatte im Jahr 2010 seine ursprüngliche Liefertätigkeit aufgenommen. Die Bundesnetzagentur begründet die aktuellen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Versorgers unter anderem mit der unvermittelten Versorgungseinstellung bei der Belieferung ihrer Kunden im Dezember 2021, die zwischenzeitlich auch Gegenstand zahlreicher Schadenersatzklagen gegen gas.de ist.

Ob gas.de die erneute Aufsichtsmaßnahme der Regulierungsbehörde akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt bleibt abzuwarten.

Die vollständige Entscheidung der Bundesnetzagentur kann hier nachgelesen werden.

(Christian Dümke)

2025-11-28T19:20:30+01:0028. November 2025|BNetzA, Rechtsprechung|

Berliner Abfallrechtstage 2025

Die Kreislaufwirtschaft gehört zu den zentralen strategischen Zukunftsfeldern Europas. Angesichts steigender Rohstoffpreise, geopolitischer Abhängigkeiten und der klimapolitischen Notwendigkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressourcenschonende Gestaltung industrieller und kommunaler Stoffströme stärker denn je in den Fokus politischer Entscheidungen. Die Berliner Abfallrechtstage 2025 boten vor diesem Hintergrund einen umfassenden Einblick in die aktuellen politischen, rechtlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Unter der Tagungsleitung von Dr. Frank Petersen (Ministerialrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreislaufwirtschaft in Krisenzeiten und aktuelle Herausforderungen mit der und durch die Rechtsetzung auf europäischer und nationaler Ebene. Im Rahmen der zweitägigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft zentrale Weichenstellungen für die kommenden Jahre diskutieren. Themen wie die Modernisierung des nationalen Abfallrechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfallrahmenrichtlinie, die PPWR, die Abfallverbringungsverordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Industrial Deals und die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) standen im im Fokus des Jahrestreffens der Abfallrechtlerfamilie.

Die diesjährige Veranstaltung stand ganz im Zeichen des glanzvollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhängigen wissenschaftlichen Plattformen entwickelt. Zahlreiche Publikationen, Fachtagungen und insbesondere Fachzeitschriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissenschaftlichen Diskurs auf europäischer Ebene zu fördern und sind wichtige Impulsgeber für rechtliche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verlegerfamilie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persönlichkeiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissenschaft. Im Rahmen einer festlichen Jubiläumsfeier mit Abendessen am Donnerstagabend würdigten daher langjährige Weggefährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verlegerpersönlichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persönlichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Universiteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundesminister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unterstrich die Bedeutung des europäischen Integrationsprozesses, den er insbesondere auf die deutsch-französische Freundschaft zurückführte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erweiterungsrunde um die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungsbericht – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-28T19:11:49+01:0028. November 2025|Allgemein|