Fracking in Deutschland: Gefahr oder Chance?

Das Fracking ist tot, oder? Brauchen wir die nationalen Frack-Reserven, um auch von Gasimporten unabhängiger zu werden? Die Grünen-Fraktion im Bundestag übt harsche Kritik am Vorstoß eines Beratergremiums von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, Gasförderung per Fracking ernsthaft zu erwägen. Der Vorschlag sei „extrem unverantwortlich für Mensch, Umwelt und Klima“, sagt Fraktionsvize Julia Verlinden. „Solche Vorschläge führen uns immer tiefer in den Sumpf aus Lobbyinteressen, Klimaschäden und teurer fossiler Energie.“

Aber was steckt eigentlich hinter dem Begriff Fracking? Beim Hydraulic Fracturing – kurz Fracking – wird mit hohem Druck eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien in tief liegende Gesteinsschichten gepresst, um darin eingeschlossenes Erdgas zu lösen und zu fördern. Die Methode gilt als umstritten, da sie nicht nur die Förderung von fossilen Brennstoffen verlängert, sondern auch erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit birgt. Dies gilt besonders für das Aufsuchen und die Gewinnung von nicht konventionellen Erdgasvorkommen – deshalb ist es hier auch seit 2017 verboten. Andererseits gibt es auch Befürworter, die ein enormes Potential zur Energieversorgung Deutschlands durch heimisches Schiefergas sehen (siehe auch hier). Auch zu der Frage, wie groß das Risiko für Mensch und Umwelt tatsächlich ist, gibt es sehr widerstreitende Ansichten. Zudem kostet es auch viel Energie, LNG nach Deutschland zu bringen. “Weg vom Gas”, könnte man da sagen – wenn es denn doch so einfach wäre. Klar ist nur, der Diskurs ist ziemlich vergiftet.

Derzeit wird in Deutschland kaum Gas gefördert. Durch Fracking könnte sich das ändern. Ein aktuelles Papier des „Wissenschaftlichen Beraterkreises Wirtschaftspolitik“ beim Wirtschaftsministerium rät dazu, die Möglichkeiten für Fracking angesichts des Iran-Kriegs ernsthaft zu prüfen. Hierfür wurde ein Kurzgutachten vorgelegt. Ist das eine Kehrtwende im deutschen Energiemarkt?

Bereits zu der Frage, wie groß denn die hiesigen Gasreserven sind, gibt es widersprüchliche Zahlen. Es müsste wohl umfassend sondiert werden und bereits das würde viel kosten. Die weiteren Investitionskosten kommen dann noch on top. Eben mal schnell ein wenig fracken – so leicht kann es sich Frau Reiche dann halt doch nicht machen. Es würde trotzdem wohl Jahre dauern, bis das erste Gas fließt – und dann auch nicht zum Schnäppchenpreis. Reicht das dann aus? Zudem dürfte der Widerstand gegen diese Technik letztlich so stark verfestigt sein, dass es jedes Projekt schwer haben dürfte – wobei man ja auch an Herausforderungen wächst. Diese Sorgen begleiten auch diejenigen, die beim Thema Dekarbonisierung auch auf CCS setzen, wobei der Widerstand bei Fracking tatsächlich wohl noch größer sein dürfte.

Die Debatte zeigt: An der politischen Streitfrage Fracking wird nun wieder diskutiert, wie Deutschland seinen Weg in eine nachhaltige Zukunft beschreiten will. Chance oder Idee von gestern (siehe auch hier)? Die Positionen könnten kaum gegensätzlicher sein. (Dirk Buchsteiner)

2026-03-20T17:41:44+01:0020. März 2026|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie, Klimaschutz|

Ist Fracking Ländersache?

In Kiel wird zur Zeit eine wasser- und energierechtliche Frage heiß diskutiert: Darf der Landesgesetzgeber Fracking verbieten? Nicht, dass er es von sich aus wollen würde. Vielmehr gibt es in Schleswig-Holstein ein Volksbegehren, dass ein Fracking-Verbot im Landeswassergesetz fordert. Der Landtag erklärte sich für unzuständig. Inzwischen befasst sich das Landesverfassungsgericht mit der Frage.

Doch der Reihe nach: Fracking (von engl. hydraulic fracturing, sprich: hydraulisches Aufbrechen) ist bekanntlich eine Technik zur Förderung von ansonsten schwer zugänglichen Gas- und Ölreserven in Gesteinsschichten tiefer Lagerstätten. Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem Druck in den Boden gepresst. Dadurch bilden sich Risse im Gestein, die durch eingespülte Sandkörner offengehalten werden und durch die das Gas oder Erdöl besser gefördert werden kann. Unterschieden wird zwischen konventionellem Fracking, in porösem Speichergestein, und dem unkonventionellen Fracking im festen Muttergestein (meist Schiefer), das aktuell nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ohnehin verboten ist.

Fracking erweitert nicht nur angesichts schwindender Öl- und Gasreserven, sondern auch zur Verwendung von Erdgas als Brückentechnologie die Möglichkeiten zur Nutzung fossiler Ressourcen. Allerdings gibt es gegen Fracking Vorbehalte wegen Umweltrisiken. Zum einen wird befürchtet, dass durch Fracking oder die anschließende Verpressung der Abwässer Erdbeben ausgelöst werden könnten. Fast noch mehr Sorgen bereiten die Auswirkungen der verwendeten Chemikalien auf Böden und Grundwasser. Zwar wird das Gemisch meist in großen Tiefen verpresst, jedoch teilweise in so großen Mengen, dass eine Gefährdung durch die beigemischten Chemikalien naheliegt und auch in Deutschland schon von Wasserversorgern davor gewarnt wurde.

In Schleswig-Holstein wird aktuell an sich gar kein Fracking praktiziert. Die amtierende rot-grüne Landesregierung hat sich zudem in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich gegen Fracking ausgesprochen. In § 40 des Entwurfs zum neuen Landeswassergesetz will sie regeln, dass Fracking nur genehmigt werden solle, wenn eine “nachteilige Veränderung der Grundwassereigenschaft nicht zu besorgen” sei. Dem Schleswig-Holsteinischen Volksbegehren zum Schutz des Wassers geht das nicht weit genug. Dessen Initiatoren wollen, dass ein komplettes Fracking-Verbot als neu einzufügender § 7a ins Landeswassergesetz aufgenommen wird.

Der Landesgesetzgeber erklärt sich für unzuständig, da das Wasserrecht in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit gemäß Art. 72 Grundgesetz (GG) falle. Die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz würden das Fracking bereits umfassend und abschließend regeln (§§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4, §§ 13a, 13 b und 104a WHG). Auch die Abweichungskompetenz der Länder, die nach der Föderalismusreform durch Art. 72 Abs. 3 GG eingeführt wurde, solle nicht weiterhelfen. Es ginge beim Frackingverbot um eine stoff- und anlagenbezogene Regelung. Hier sieht Art. 72 Abs. 3 GG aber eine Gegenausnahme vor, so dass die Ländern insoweit nicht abweichen dürfen.

Die Bürgerinitiative hält mit einem Gutachten von Prof. Silke Laskowski dagegen: Sie argumentiert, dass sich der Anlagen- und Stoffbezug am Wortlaut der rechtlichen Vorschriften nicht festmachen lasse. Daher habe der Landesgesetzgeber die Möglichkeit, ein entsprechendes Verbot zu erlassen.

Insofern warten wir gespannt auf die für den Nikolaustag angekündigte Entscheidung des Landesverfassungsgerichts (Olaf Dilling).

2019-11-13T09:44:07+01:0012. November 2019|Allgemein, Gas, Umwelt, Wasser|