Surprise, surprise: Das GEG in der Verbändeanhörung

Aller guten Dinge sind drei. Aber ob der Entwurf für ein Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beim nunmehr dritten Versuch wirklich gut wird, steht in den Sternen. Ein erster Entwurf, relativ ambitio­niert, war, wir erinnern uns, im März 2017 gescheitert. Ende 2018 lag ein neuer Entwurf auf dem Tisch, der es jedoch nicht von der Ressort­ab­stimmung in die Verbände Anhörung geschafft hat. Seit heute liegt den Verbänden ein Folge­entwurf vor.

Überra­schung: Das bedeutet nicht (wie sonst), dass die in diesem Fall ausge­sprochen mühsame Ressort­ab­stimmung erfolg­reich abgeschlossen wäre. Zwischen den betei­ligten Häusern, insbe­sondere dem feder­füh­renden Wirtschafts­mi­nis­terium (BMWi) und dem Umwelt­mi­nis­terium (BMU) ist immer noch ein bunter Strauß Themen offen. Aber offenbar wollte das BMWi dem BMU, das mit dem Klima­schutz­gesetz vorge­prescht war, auch einmal zeigen, wie es sich anfühlt, wenn andere sich nicht an unaus­ge­spro­chene Spiel­regeln halten. Das bedeutet: Ob der Entwurf so in Kraft tritt, steht ebenso in den Sternen wie letzte Woche. Denn nach wie vor stört die Umwelt­seite, dass der vom GEG-Entwurf vorge­sehene „Niedrigst­ener­gie­standard“ nicht über das aktuell geltende Niveau der EnEV hinausgeht. Selbst bei öffent­lichen Gebäuden bliebe damit alles beim Alten. 

Auch in sonstiger Hinsicht sind die wenigen Änderungen am Entwurf nichts, was das BMU zum Einlenken bewegen könnte. Der Entwurf steht in vielfacher Hinsicht für ein „Weiter so“, das gerade nach der Europawahl vom letzten Sonntag in den SPD regierten Häusern noch weniger populär sein dürfte als letzte Woche.

Damit ist weiter offen, wie die Bundes­re­publik die überfällige Umsetzung der Richt­linie 2010/31/EU ausge­stalten will. Problem: Mit dieser Umsetzung ist Deutschland sowieso reichlich spät dran. Und ob das, was das BMWi aktuell plant, sich inhaltlich als ausrei­chende Umsetzung sehen lassen kann, steht ohnehin in den Sternen. 

2019-05-29T15:34:49+02:0029. Mai 2019|Energiepolitik, Wärme|

Heizt nicht ein: Entwurf des neuen GEG

Bisher ist die Energie­wende vor allem eine Strom­wende. Doch auch im Wärme­sektor muss etwas geschehen. Ansonsten wird die Bundes­re­publik ihre – rechtlich ab 2030 verbind­lichen – Minde­rungs­ziele nicht erreichen. Neben dem derzeit viel disku­tierten Verkehr muss also auch der Gebäu­de­be­stand künftig deutlich weniger Energie verbrauchen.

Doch auch hier zeigt sich die Bundes­re­publik durchaus etwas hüftsteif. Zwar unter­nimmt die Bundes­re­gierung nun einen neuen Versuch, das Regelwerk für die Gebäu­de­heizung zu novel­lieren. In der letzten Legis­la­tur­pe­riode war der Referen­ten­entwurf für das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) zwar noch vorge­stellt, dann aber wegen erheb­licher Wider­stände der Immobi­li­en­wirt­schaft, unter­stützt durch die CDU, nicht mehr beschlossen worden. Nun soll also ein neuer Entwurf Energie­ein­spa­rungs­gesetz (EnEG), Energie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) und das Erneu­erbare-Energien-Wärme­gesetz (EEWärmeG) zusam­men­führen und gleich­zeitig die Vorgaben der (jüngst novel­liertenRicht­linie 2010/31/EU in deutsches Recht umsetzen. Doch anders als der letzt­jährige Entwurf sollen der Immobi­li­en­branche die damals geplanten Zumutungen wohl weitgehend erspart bleiben.

Art. 9 Abs. 1 der Richt­linie 2010/31/EU sieht vor, dass ab 2019 alle neuen öffent­lichen Gebäude und ab 2021 alle anderen neuen Gebäude Niedrigst­ener­gie­ge­bäude sind. Was darunter zu verstehen ist, überlässt die Richt­linie weitgehend den Mitglied­staaten, im Verhältnis zum Richt­li­ni­en­zweck unzurei­chende Defini­tionen kann sie aber natürlich bin hin zum (mögli­cher­weise teuren) Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren monieren.

Angesichts dessen sind die Pläne der Koalition keine sichere Bank. Nach dem neuen Entwurf liegt der deutsche Niedrigst­ener­gie­standard bei 56 kWh/qm, also beim (von einem Referenzhaus ausge­henden) KfW-Standard 70, was deutlich unter den Vorstel­lungen der EU-Kommission liegt und auch vom ursprünglich disku­tierten KfW-Standard 55 deutlich abweicht. Angesichts der Langzeit­wir­kungen von Gebäuden ist das wenig ambitio­niert. Klima­s­schutz­po­li­tisch ist das bedau­erlich, wenn auch in Zeiten sich verschär­fender Wohnungsnot nicht unver­ständlich: Höhere Effizi­enz­stan­dards verteuern den Bau und tragen so dazu bei, dass gerade im unteren Preis­segment weniger Wohnungen entstehen als gebraucht würden.

Immerhin werden die Erneu­er­baren Energien gestärkt. Zwar soll es nach wie vor keine Ausweitung des EEWärmeG auf Bestands­bauten geben. Aber immerhin sollen Erneu­erbare bei der Berechnung des Primär­ener­gie­faktors eines Gebäudes nun besser gestellt werden. Dies betrifft sowohl den vor Ort – vor allem auf dem Dach – erzeugten Solar­strom, aber auch Biomethan. Bedauert wird aller­dings, dass der Entwurf die unter­schied­liche Emissi­ons­in­ten­sität von Erdgas und Heizöl nicht hinrei­chend berücksichtigt.

2018-11-25T21:04:12+01:0025. November 2018|Umwelt, Wärme|