Surprise, surprise: Das GEG in der Verbändeanhörung

Aller guten Dinge sind drei. Aber ob der Entwurf für ein Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beim nunmehr dritten Versuch wirklich gut wird, steht in den Sternen. Ein erster Entwurf, relativ ambitioniert, war, wir erinnern uns, im März 2017 gescheitert. Ende 2018 lag ein neuer Entwurf auf dem Tisch, der es jedoch nicht von der Ressortabstimmung in die Verbände Anhörung geschafft hat. Seit heute liegt den Verbänden ein Folgeentwurf vor.

Überraschung: Das bedeutet nicht (wie sonst), dass die in diesem Fall ausgesprochen mühsame Ressortabstimmung erfolgreich abgeschlossen wäre. Zwischen den beteiligten Häusern, insbesondere dem federführenden Wirtschaftsministerium (BMWi) und dem Umweltministerium (BMU) ist immer noch ein bunter Strauß Themen offen. Aber offenbar wollte das BMWi dem BMU, das mit dem Klimaschutzgesetz vorgeprescht war, auch einmal zeigen, wie es sich anfühlt, wenn andere sich nicht an unausgesprochene Spielregeln halten. Das bedeutet: Ob der Entwurf so in Kraft tritt, steht ebenso in den Sternen wie letzte Woche. Denn nach wie vor stört die Umweltseite, dass der vom GEG-Entwurf vorgesehene “Niedrigstenergiestandard” nicht über das aktuell geltende Niveau der EnEV hinausgeht. Selbst bei öffentlichen Gebäuden bliebe damit alles beim Alten.

Auch in sonstiger Hinsicht sind die wenigen Änderungen am Entwurf nichts, was das BMU zum Einlenken bewegen könnte. Der Entwurf steht in vielfacher Hinsicht für ein “Weiter so”, das gerade nach der Europawahl vom letzten Sonntag in den SPD regierten Häusern noch weniger populär sein dürfte als letzte Woche.

Damit ist weiter offen, wie die Bundesrepublik die überfällige Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU ausgestalten will. Problem: Mit dieser Umsetzung ist Deutschland sowieso reichlich spät dran. Und ob das, was das BMWi aktuell plant, sich inhaltlich als ausreichende Umsetzung sehen lassen kann, steht ohnehin in den Sternen. 

2019-05-29T15:34:49+02:0029. Mai 2019|Energiepolitik, Wärme|

Heizt nicht ein: Entwurf des neuen GEG

Bisher ist die Energiewende vor allem eine Stromwende. Doch auch im Wärmesektor muss etwas geschehen. Ansonsten wird die Bundesrepublik ihre – rechtlich ab 2030 verbindlichen – Minderungsziele nicht erreichen. Neben dem derzeit viel diskutierten Verkehr muss also auch der Gebäudebestand künftig deutlich weniger Energie verbrauchen.

Doch auch hier zeigt sich die Bundesrepublik durchaus etwas hüftsteif. Zwar unternimmt die Bundesregierung nun einen neuen Versuch, das Regelwerk für die Gebäudeheizung zu novellieren. In der letzten Legislaturperiode war der Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwar noch vorgestellt, dann aber wegen erheblicher Widerstände der Immobilienwirtschaft, unterstützt durch die CDU, nicht mehr beschlossen worden. Nun soll also ein neuer Entwurf Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen und gleichzeitig die Vorgaben der (jüngst novelliertenRichtlinie 2010/31/EU in deutsches Recht umsetzen. Doch anders als der letztjährige Entwurf sollen der Immobilienbranche die damals geplanten Zumutungen wohl weitgehend erspart bleiben.

Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2010/31/EU sieht vor, dass ab 2019 alle neuen öffentlichen Gebäude und ab 2021 alle anderen neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind. Was darunter zu verstehen ist, überlässt die Richtlinie weitgehend den Mitgliedstaaten, im Verhältnis zum Richtlinienzweck unzureichende Definitionen kann sie aber natürlich bin hin zum (möglicherweise teuren) Vertragsverletzungsverfahren monieren.

Angesichts dessen sind die Pläne der Koalition keine sichere Bank. Nach dem neuen Entwurf liegt der deutsche Niedrigstenergiestandard bei 56 kWh/qm, also beim (von einem Referenzhaus ausgehenden) KfW-Standard 70, was deutlich unter den Vorstellungen der EU-Kommission liegt und auch vom ursprünglich diskutierten KfW-Standard 55 deutlich abweicht. Angesichts der Langzeitwirkungen von Gebäuden ist das wenig ambitioniert. Klimasschutzpolitisch ist das bedauerlich, wenn auch in Zeiten sich verschärfender Wohnungsnot nicht unverständlich: Höhere Effizienzstandards verteuern den Bau und tragen so dazu bei, dass gerade im unteren Preissegment weniger Wohnungen entstehen als gebraucht würden.

Immerhin werden die Erneuerbaren Energien gestärkt. Zwar soll es nach wie vor keine Ausweitung des EEWärmeG auf Bestandsbauten geben. Aber immerhin sollen Erneuerbare bei der Berechnung des Primärenergiefaktors eines Gebäudes nun besser gestellt werden. Dies betrifft sowohl den vor Ort – vor allem auf dem Dach – erzeugten Solarstrom, aber auch Biomethan. Bedauert wird allerdings, dass der Entwurf die unterschiedliche Emissionsintensität von Erdgas und Heizöl nicht hinreichend berücksichtigt.

2018-11-25T21:04:12+01:0025. November 2018|Umwelt, Wärme|