Die Reform des Emissi­ons­handels: Der Entwurf des Liese-Berichts vom 24.01.2022

Weitere Schritte auf dem Weg zu einer Überar­beitung der Emissi­ons­han­dels­richt­linie: Inzwi­schen gibt es einen ersten Entwurf des Bericht­erstatters Peter Liese vom 24.01.2022  für eine Position des Parla­ments zu dem Kommis­si­ons­vor­schlag vom 14.07.2021.

Tradi­tionell geht das Parlament oft weiter in seinen Forde­rungen als die Kommission und erst recht als der Rat. In dieses Muster passen durchaus Forde­rungen wie die Ausweitung des Emissi­ons­handels auf die Verbrennung von Siedlungs­ab­fällen und die Einrichtung eines Meeres­fonds zur Erhöhung der Energie­ef­fi­zienz im Seeverkehr. Eine ganze Reihe von Änderungs­vor­schlägen des Bericht­erstatters sind aber darauf gerichtet, die Belas­tungen durch den Emissi­ons­handel abzumildern, ohne gleich­zeitig die Effekte des Emissi­ons­handels zu verringern, oder Anreize für Klima­schutz­tech­no­logien zu setzen wie der Vorschlag, für abgeschie­denes und dauerhaft gebun­denes oder im Unter­grund gelagertes CO2 Zerti­fikate zuzuteilen.

Doch auch im Kernbe­reich des Emissi­ons­handels, der Zuteilung und Abgabe von Berech­ti­gungen für stationäre Anlagen, will Liese den Kommis­si­ons­vor­schlag teilweise erheblich modifi­zieren. So schlägt er ein Bonus-/Malus­system vor, bei dem besonders emissi­onsarm produ­zie­rende Unter­nehmen eine Sonder­zu­teilung erhalten. Und auch bei einem Herzstück des Richt­li­ni­en­vor­schlags der Kommission, dem Grenz­steu­er­aus­gleich (CBAM), rudert Liese zurück: Für den Fall, dass der CBAM doch ganz oder teilweise scheitern sollte, soll ein Sicher­heitsnetz gespannt werden. Der Kommis­si­ons­vor­schlag sieht vor, dass die Zutei­lungen für die erfassten Sektoren sinken sollen, wenn der CBAM einge­führt wird. Der Liese-Bericht sieht nun eine Reserve vor, in die die gekürzten Berech­ti­gungen einge­lagert werden. Jährlich soll die Kommission die Effekte des CBAM begut­achten und dann, wenn er nicht so gut wirkt, wie vorge­sehen, die zurück­ge­hal­tenen Berech­ti­gungen nachträglich zuteilen. Andern­falls werden sie versteigert.

Europaparlament, Straßburg, Plenarsaal

Wie bereits bekannt geworden war, schlägt der Entwurf vor, den ETS II für einen Übergangs­zeitraum optional auszu­ge­stalten: Mitglied­staaten können bis 2027 ihre Minde­rungs­pfade auf anderem Wege verfolgen. Dieje­nigen, die diesen Weg nicht gehen, starten dafür ein Jahr früher. Der Entwurf sieht vor allem inhalt­liche Hürden, aber auch finan­zielle Anreize vor, früher mitzumachen.

Ob diese Linie sich durch­setzt, ist noch offen. Umwelt­ver­bände sind – nicht überra­schend – keine Fans der Modifi­ka­tionen (hier zum Beispiel die Kritik des WWF). Auch einige Abgeordnete des EP haben sich bereits ablehnend positio­niert. Es bleibt also weiter abzuwarten. Die gestrige Debatte im Ausschuss hat jeden­falls deutlich gemacht, dass angesichts gestie­gener Zerti­fi­kat­preise die Sensi­bi­lität für die daraus resul­tie­renden Belas­tungen steigt (Miriam Vollmer).

2022-02-11T17:53:54+01:0011. Februar 2022|Emissionshandel, Umwelt|

#Fitfor55: Was steckt hinter dem Carbon Border Adjus­tment Mechanism?

Wir setzen unseren Blick auf das Kommis­si­ons­paket vom 14. Juli 2021 fort und schauen uns ein Instrument an, das ganz neu aufgelegt werden soll und schon jetzt besonders umstritten ist: Der Carbon Border Adjus­tment Mechanism (CBAM).

Der CBAM (Link zum Kommis­si­ons­vor­schlag hier) ist eine Antwort auf ein altes Dilemma: Die EU mag mächtig sein, aber allmächtig ist sie nicht: Wenn in den 27 Mitglied­staaten Treib­haus­gas­emis­sionen verteuert oder ander­weitig erschwert werden, können Unter­nehmen Produk­ti­ons­standorte ins außer­eu­ro­päische Ausland verlagern, die Kosten so sparen und die Produkte wieder in die EU einführen.

In der Vergan­genheit bis heute versucht die EU diesem Dilemma durch erhöhte Zutei­lungen kosten­loser Emissi­ons­be­rech­ti­gungen im EU-Emissi­ons­han­dels­system zu begegnen. Diesen Weg will die EU nun nicht weiter beschreiten: Die kosten­losen Zutei­lungen für die von Carbon Leakage, also der klima­schutz­be­dingten Abwan­derung bedrohten Indus­trien sollen von 2026 an abgeschmolzen werden (zur Zukunft des ETS siehe hier). Statt dessen will die Kommission nicht nur Abwan­derung verhindern, sondern generell Einfluss auch auf außer­eu­ro­päische Unter­nehmen ausüben, die nach Europa impor­tieren. Der neue Weg: Der CBAM.

Der neue Mecha­nismus setzt beim Import an. Verant­wortlich wird der Importeur. Er muss jedes Jahr zum 31. Mai bei einer natio­nalen zustän­digen Behörde dekla­rieren, welche der erfassten Güter er im Vorjahr in die EU impor­tiert hat und welche Emissionen mit der Erzeugung dieser Güter verbunden sind. Falls genaue Daten nicht zu beschaffen sind, soll auf Standard­werte abgestellt werden. Für diese Emissionen muss der Importeur CBAM-Zerti­fikate abführen, die von den Behörden zu dem Preis ausge­geben werden, den auch Emissi­ons­be­rech­ti­gungen kosten.

Die KOM hat es eilig: Mit einer Melde­pflicht soll es schon 2023 losgehen, 2026 tritt dann auch die Abgabe­pflicht ein. Zunächst soll der CBAM nur für die Güter Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Dünge­mittel und Strom starten. Je nach den Erfah­rungen mit dem neuen Instrument will die Kommission den CBAM dann ausweiten und zwar nicht nur auf weitere Produkte, sondern auch auf den gesamten CO2-Fußab­druck inklusive Trans­porte, für die Erzeugung erfor­der­lichen Strom etc.

Hafen, Container, Exportieren, Fracht, Logistik

Der CBAM ist hoch umstritten. Insbe­sondere muss seine Ausge­staltung den Regeln der WTO entsprechen, u. a. in Hinblick auf Entwick­lungs­länder. Aber auch in prakti­scher Hinsicht ist das Mehr an Bürokratie, das mit dem CBAM verbunden ist, ein Faktor, der nicht außer acht gelassen werden darf. Gerade in den letzten Jahren kumulieren sich Melde- und Nachweis­pflichten nicht nur, aber auch in umwelt- und energie­recht­lichen Neure­ge­lungen. Was oft übersehen wird: In vielen Unter­nehmen sind die Abtei­lungen, die für solche Nachweise zuständig sind, klein und bestehen oft nur aus wenigen Mitar­beitern (Miriam Vollmer).

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2021-07-27T10:46:42+02:0027. Juli 2021|Emissionshandel, Energiepolitik, Industrie, Strom, Umwelt|