Carbon Leakage und BEHG: Studie der DEHSt

Vor wenigen Tagen hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als administrierende Behörde für den Vollzug des Brennstoff-Emissionshandelsgesetzes (BEHG) eine Studie von Verena Graichen  und Katja Schumacher vom Öko-Institut vorgelegt, die sich mit der Vermeidung von Carbon Leakage im Anwendungsbereich des BEHG beschäftigt. Hinter dem Schlagwort “Carbon Leakage” verbirgt sich die Sorge, Unternehmen könnten wegen der mit Klimaschutzmaßnahmen verbundenen Belastungen ins nicht regulierte Ausland ausweichen und dort sogar mehr emittieren, was dem Klima einen Bärendienst erweisen würde, weil es nicht relevant ist, wo, sondern nur, wie viel insgesamt emittiert wird.

Im BEHG sind Maßnahmen, um dies zu vermeidne, zwar in § 11 Abs. 3 BEHG vorgesehen, Details finden sich hier aber noch nicht. Dies hat die DEHSt zum Anlass genommen, fünf verschiedene Ansätze herausarbeiten zu lassen, wie die begünstigten Sektoren identifiziert werden können:

Eine einfache Übernahme der CL-Liste aus dem EU-Emissionshandel, eine ausgehend von den qualitativen und quantitativen CL-Indikatoren aus der Emissionshandelsrichtlinie eigene, deutsche Liste, oder eine Liste ausgehend von deutschen Handelsdaten werden genannt. Denkbar sei es auch, die EU-Leitlinien für Umweltbeihilfen heranzuziehen. Abschließend wird eine Liste entlang der Härtefallregelung des BEHG angedacht.

Alle Herangehensweisen haben nach Erkenntnissen der Verfasserinnen Stärken und Schwächen. Diskutiert werden u. a. denkbare Wettbewerbsverzerrungen, Akzeptanz bei der Kommission, die die Beihilfenknformität prüfen soll, die Berücksichtigung der Lage in anderen EU-Staaten und der sinkenden EEG-Belastung, die Transparenz, die Trennschärfe wegen des eingeschränkten Anwendungsbereichs bis 2022 und die Berücksichtigung der steigenden Preise. Die Studie unterstreicht, dass es am Ende eine Frage der politischen Schwerpunktsetzung darstellt, wie die Sektoren identifiziert werden.

In einem ersten, hier bereits erläuterten Referentenentwurf hat die Bundesregierung sich indes für einen weniger filigranen Ansatz entschieden und sich der CL-Liste der EU angeschlossen. Zur Begründung führt der Entwurfsverfasser aus:

“Die Orientierung am Carbon-Leakage-Schutzsystem des EU-Emissionshandels sichert die Anschlussfähigkeit an ein bereits EU-weit eingeführtes Schutzkonzept und die möglichst weitgehende Gleichbehandlung gleichartiger Produkte unabhängig davon, ob sie in großen Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, oder in kleineren Anlagen, die nicht dem EU-Emissionshandel unterfallen und entsprechend von der CO2-Bepreisung durch das BEHG be-troffen sind, hergestellt werden.”

Doch ob dies wirklich der beste Weg ist? Die Studie benennt auch Nachteile sehr klar. Zwar macht sich die verbreitete Kritik am Entwurf (die auch zu einer Verschiebung der an sich geplanten Beschlussfassung führen soll) nicht in erster Linie an diesem Punkt fest, aber die Zweifel bleiben, ob der gewählte Ansatz wirklich der beste ist, um abwanderungsbedrohte Sektoren zu erkennen (Miriam Vollmer).

 

 

 

 

2021-02-02T21:20:14+01:002. Februar 2021|Emissionshandel|

Kein Hauptgewinn für Strom: Der Koalitionsvertrag auf dem Prüfstand (1)

Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann gründe ich … eine Kommission. Diese schon im letztjährigen Klimaschutzplan erwähnte Kommission soll nach dem Willen der künftigen Koalitionäre nun ab Ende 2018 auch noch gründlich über den Kohleausstieg nachdenken und einen Zeitplan und konkrete Maßnahmen vorschlagen. Nun ist Gründlichkeit nicht zu verachten. Doch haben nicht bereits genug Experten die Machbarkeit des Kohleausstiegs bewertet? Die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt wirkt unentschlossen und mutlos und schafft keine Sicherheit für die Akteure. Zudem hat sich die GroKo doch bereits vom 20202-Ziel verabschiedet. Je später konkrete Maßnahmen in die eine oder in die andere Richtung folgen, um so schwieriger wird es, zumindest das 2030-Ziel zu halten.

Immerhin eine konkrete Maßnahme springt ins Auge. Die GroKo will von heute 38% auf 65% Erneuerbare am Strommix und plant Zusatzausschreibungen für Sonne und Wind 2019 und 2020 von je 4.000 MW. Die unselige Deckelung des Ausbaus soll der Vergangenheit angehören. Doch bringt diese Erhöhung natürlich nur wirklich etwas, wenn gleichzeitig der Gesamtenergieverbrauch sinkt und auch die anderen Sektoren ihren Teil beitragen. Doch die viel gerühmte Industrie 2.0 ist keineswegs weniger energieintensiv als die alte. Wenn nur ein geringer Teil der Visionen rund um die Blockchain Wirklichkeit werden, dürfte der Stromverbrauch eher steigen. Und was ist eigentlich mit der Sektorkopplung, die faktisch doch in erster Linie mehr Stromverbrauch bedeutet? Hier enthält der Koalitionsvertrag immerhin ein Bekenntnis zur Sektorkopplung und den Plan, Speichertechnologien durch Forschung zu stärken.

Ebenso interessant wie das, was im Entwurf steht, ist das, was es nicht in den Entwurf geschafft hat: So soll es offenbar bei der heutigen Systematik des Umlage- und Abgabesystems bleiben. Doch ist das wirklich sinnvoll? Über dem Versuch, auch nur seine Stromrechnung zu verstehen, ist schon mancher Verbraucher halb wahnsinnig geworden. Und auch Experten zittern bisweilen, ob sie die jeweils letzte Umdrehung des beispiellos komplizierten Systems wirklich durchdrungen haben. Hier wäre eine Reform sinnvoll, wenn nicht überfällig. Statt dessen enthält der Entwurf nur das klare Bekenntnis der Koalitionäre zu den Privilegien der Industrie, die viele energiebezogene Umlagen und Abgaben nur in sehr reduzierter Form zahlt. Das ist angesichts des sehr unterschiedlichen Niveaus dieser Ausgaben allein in Europa letztlich wirtschaftspolitisch sinnvoll und auch ökologisch eher positiv zu bewerten. Aber wäre ein großer Wurf hier nicht möglich gewesen? Wenn schon der Kohleausstieg in eine Kommission verlagert worden ist: Was sprach dagegen, auch für Strom insgesamt eine grundlegende Reform der Strukturen inklusive aller Fördersysteme zu schaffen, die auch nicht, wie aktuell, alle paar Monate mit den Vorstellungen von Europäischem Gerichtshof und Kommission kollidiert.

(Fortsetzung folgt zum Thema Verkehr)

P.S.: Das gesamte Dokument finden Sie hier beim Tagesspiegel.

2018-02-07T14:54:23+01:007. Februar 2018|Allgemein, Strom|