Vor wenigen Tagen hat die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt) als adminis­trie­rende Behörde für den Vollzug des Brenn­stoff-Emissi­ons­han­dels­ge­setzes (BEHG) eine Studie von Verena Graichen  und Katja Schumacher vom Öko-Institut vorgelegt, die sich mit der Vermeidung von Carbon Leakage im Anwen­dungs­be­reich des BEHG beschäftigt. Hinter dem Schlagwort „Carbon Leakage“ verbirgt sich die Sorge, Unter­nehmen könnten wegen der mit Klima­schutz­maß­nahmen verbun­denen Belas­tungen ins nicht regulierte Ausland ausweichen und dort sogar mehr emittieren, was dem Klima einen Bären­dienst erweisen würde, weil es nicht relevant ist, wo, sondern nur, wie viel insgesamt emittiert wird.

Im BEHG sind Maßnahmen, um dies zu vermeidne, zwar in § 11 Abs. 3 BEHG vorge­sehen, Details finden sich hier aber noch nicht. Dies hat die DEHSt zum Anlass genommen, fünf verschiedene Ansätze heraus­ar­beiten zu lassen, wie die begüns­tigten Sektoren identi­fi­ziert werden können:

Eine einfache Übernahme der CL-Liste aus dem EU-Emissi­ons­handel, eine ausgehend von den quali­ta­tiven und quanti­ta­tiven CL-Indika­toren aus der Emissi­ons­han­dels­richt­linie eigene, deutsche Liste, oder eine Liste ausgehend von deutschen Handels­daten werden genannt. Denkbar sei es auch, die EU-Leitlinien für Umwelt­bei­hilfen heran­zu­ziehen. Abschließend wird eine Liste entlang der Härte­fall­re­gelung des BEHG angedacht.

Alle Heran­ge­hens­weisen haben nach Erkennt­nissen der Verfas­se­rinnen Stärken und Schwächen. Disku­tiert werden u. a. denkbare Wettbe­werbs­ver­zer­rungen, Akzeptanz bei der Kommission, die die Beihil­fen­kn­for­mität prüfen soll, die Berück­sich­tigung der Lage in anderen EU-Staaten und der sinkenden EEG-Belastung, die Trans­parenz, die Trenn­schärfe wegen des einge­schränkten Anwen­dungs­be­reichs bis 2022 und die Berück­sich­tigung der steigenden Preise. Die Studie unter­streicht, dass es am Ende eine Frage der politi­schen Schwer­punkt­setzung darstellt, wie die Sektoren identi­fi­ziert werden.

In einem ersten, hier bereits erläu­terten Referen­ten­entwurf hat die Bundes­re­gierung sich indes für einen weniger filigranen Ansatz entschieden und sich der CL-Liste der EU angeschlossen. Zur Begründung führt der Entwurfs­ver­fasser aus:

Die Orien­tierung am Carbon-Leakage-Schutz­system des EU-Emissi­ons­handels sichert die Anschluss­fä­higkeit an ein bereits EU-weit einge­führtes Schutz­konzept und die möglichst weitge­hende Gleich­be­handlung gleich­ar­tiger Produkte unabhängig davon, ob sie in großen Anlagen, die dem EU-Emissi­ons­handel unter­liegen, oder in kleineren Anlagen, die nicht dem EU-Emissi­ons­handel unter­fallen und entspre­chend von der CO2-Bepreisung durch das BEHG be-troffen sind, herge­stellt werden.“

Doch ob dies wirklich der beste Weg ist? Die Studie benennt auch Nachteile sehr klar. Zwar macht sich die verbreitete Kritik am Entwurf (die auch zu einer Verschiebung der an sich geplanten Beschluss­fassung führen soll) nicht in erster Linie an diesem Punkt fest, aber die Zweifel bleiben, ob der gewählte Ansatz wirklich der beste ist, um abwan­de­rungs­be­drohte Sektoren zu erkennen (Miriam Vollmer).