Geplant: Erleich­te­rungen für Balkonsolaranlagen

Sogenannte Balkon­so­lar­an­lagen, also kleine Solar­module, die an die Steckdose angeschlossen werden und ins Hausnetz einspeisen, sind beliebt. Doch nicht jeder wohnt im eigenen Haus und muss keinen fragen, was er an seinen Balkon schrauben will. Als Wohnungs­ei­gen­tümer sieht es anders aus, da Balkone zum Gemein­schafts­ei­gentum gehören: Hier bedarf es eines Beschlusses der Wohnungs­ei­gen­tümer, die oft für den Wunsch des einzelnen Wohnungs­ei­gen­tümers wenig Begeis­terung aufbringen, bisweilen wegen der befürch­teten Unein­heit­lichkeit der Fassa­den­ge­staltung, bisweilen „aus Prinzip“ (was auch immer das heißen mag).

Photovoltaik, Haus, Dach, Energie, Holz

Um die Erneu­er­baren auch im kleinen Maßstab zu fördern, will das BMJ nun einen Anspruch auf Geneh­migung durch die anderen Wohnungs­ei­gen­tümer schaffen. Wie z. B. bei Einbruchs­schutz oder Ladesäulen auch soll der Eigen­tümer die Geneh­migung einer Stecker­so­lar­anlage von den anderen Wohnungs­ei­gen­tümern verlangen können.

Doch nicht nur im Wonungs­ei­gentum soll die Stecker­so­lar­anlage erleichtert werden. Auch der § 554 BGB soll geändert werden, um Mietern einen Anspruch gegen den Vermieter zu verleihen, ihm eine Stecker­so­lar­anlage zu erlauben. Zwar soll es hier eine Zumut­bar­keits­grenze geben, aber der Vermieter muss schon sehr triftige Gründe anführen, warum sein Mieter keine Balkon­so­lar­anlage instal­lieren soll

Der Entwurf des Minis­te­riums steht hier. 

(Miriam Vollmer).

2023-06-02T00:29:34+02:002. Juni 2023|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|

Die WEG und die Balkon-PV: Anmerkung zu AG Konstanz, Urteil vom 09.02.2023 – 4 C 425/22

Die Entscheidung selbst ist schnell erzählt: Wir haben eine Wohnung, zwei Wohnungs­ei­gen­tü­me­rinnen und einen Balkon. Der Mieter der Wohnungs­ei­gen­tü­me­rinnen bringt an diesem Balkoneine PV-Anlage, ein „Balkon­kraftwerk“ an. Die anderen Wohnungs­ei­gen­tümer sind aber dagegen. Auf der Eigen­tü­mer­ver­sammlung wird deswegen beschlossen, dass der Verwalter gegen die PV-Anlage vorgehen soll. Die Wohnungs­ei­gen­tü­me­rinnen klagen gegen diesen Beschluss und verlieren.

Was sagt das AG Konstanz?

Das AG Konstanz lehnt einen Anspruch auf Geneh­migung der Solar­anlage ab. Für bauliche Verän­de­rungen brauchen Wohnungs­ei­gen­tümer nach § 20 Abs. 1 WEG einen Beschluss. Und einen Anspruch auf einen solchen Beschluss nach § 20 Abs. 2 WEG gibt es zwar für Walll­boxen oder Glasfaser, aber nicht für Balkon­kraft­werke, die auch qua Größe nicht als bloßer Wurmfortsatz zur Wallbox anzusehen sind. Es sei auch nicht so, dass das Balkon­kraftwerk kein Nachteil für die anderen Eigen­tümer darstellen würde, weil der optische Eindruck durch das schwarze Paneel eine Beein­träch­tigung darstellen könne.

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Was halten wir von der Entscheidung?

Juris­tisch wirkt die Entscheidung durchaus überzeugend. Aber kann das so ein sinnvolles Egebnis sein? Schließlich soll der Anteil Erneu­er­barer Energien steigen und Strom, der im Haus bleibt,entlastet die Netze. Damit ist also der Gesetz­geber gefragt: § 20 Abs. 1 WEG sollte um Balkon­kraft­werke oder generell um Anlagen, die der Nutzung Erneu­er­barer Energien dienen, zumindest bis zu einer gewissen Größe erweitert werden (Miriam Vollmer).

2023-03-18T00:23:36+01:0018. März 2023|Erneuerbare Energien|

Sunshine-Prosumer for Future

Neulich erzählte uns ein Bekannter beim Grillen stolz von seiner neuen Balkon-PV-Anlage: Für ein paar hundert Euro hatte er sich ein gebrauchs­fer­tiges Set erstanden, das er selbst am Balkon­ge­länder montiert hat. Seitdem freut sich der Bekannte immer ganz besonders, wenn die Sonne scheint. Denn zu jeder Stunde Sonnen­schein reduziert sich seine Strom­rechnung um ein- bis zweihundert Wattstunden. Zwar sind das meistens nicht die Zeiten, in denen er am meisten Strom verbraucht. Aber immerhin kommt die Anlage dann für die etwa 130 Watt Strom­ver­brauch seines großen, meist gut mit Koteletts, Würstchen und Bier bestückten Kühlschrank auf. Außerdem hat er ausge­rechnet, dass in seiner Familie allein etwa 70 Watt an Strom für Standby verschie­dener Computer und Anlagen verbraucht werden. Auch das kann bei blauem Himmel nun auch von der Sonne versorgt werden.

Solche häufig auch als Guerilla-PV bezeich­neten Anlagen gibt es in den Nieder­landen und in Öster­reich schon lange. In Deutschland waren sie bis vor ein paar Monaten noch in einer legalen Grauzone. Zwar sind kleine PV-Anlagen zur Instal­lation am Gebäude grund­sätzlich geneh­mi­gungsfrei. Bislang gab vor kurzem gab es aber keine Normen, die die Sicherheit der Geräte und ihres Anschlusses geregelt hat. Dies hat sich aber Ende letzten Jahres mit einem neuen VDE-Vorschrif­tenwerk geändert.

Tatsächlich ist von DIY-Baste­leien durch Laien eher abzuraten. Ein normaler Schuko­stecker, dessen Kontakte Strom führen, birgt schließlich erheb­liche Strom­schlag­ri­siken. Bei Überka­pa­zi­täten im häuslichen Stromnetz drohen poten­tiell Leitungs­schäden. Daher muss das Siche­rungs­system auf die Einspeisung aus einer zusätz­lichen Strom­quelle ausgelegt sein. Außerdem sind normale Strom­zähler für die Einspeisung nicht geeignet. Wegen dieser Risiken und Voraus­set­zungen müssen die Anlagen und ihre Instal­lation den VDE-Normen entsprechen.

Inzwi­schen hat sich aber auch auf dem Markt einiges getan und es sind sogenannte stecker­fertige PV-Anlagen erhältlich. Wenn eine nach VDE genormte Energie­steckdose und bereits ein Zweirich­tungs­zähler vorhanden ist, soll sogar ein Laie eine solche stecker­fertige Anlage anschließen können.

Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nieder­span­nungs­an­schluss­ver­ordnung muss der Betreiber die Instal­lation der Anlage aller­dings noch dem Netzbe­treiber mitteilen. Auch eine Regis­trierung beim Markt­stamm­da­ten­re­gister ist erfor­derlich. Trotz des für die Klein­anlage damit immer noch verhält­nis­mäßig hohen Aufwandes haben stecker­fertige PV-Anlagen einiges an Potential. Denn sie bieten ähnlich wie Genos­sen­schafts­pro­jekte Möglich­keiten, die Energie­wende vor Ort selbst in die Hand zu nehmen.

2019-05-07T11:59:58+02:007. Mai 2019|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|