Deutschland verschiebt Atomaus­stieg und stützt Frank­reichs Stromversorgung

Deutschland verschiebt den Atomaus­stieg. Ein bisschen. Die Atomkraft­werke Isar 2 und Neckar­westheim 2 bleiben als strate­gische Notre­serve zumindest noch bis April 2023 am Netz. Das verkündete heute das Wirtschafts­mi­nis­terium in einer Presse­kon­ferenz. Das dritte noch verbliebene deutsche AKW Emsland soll dagegen planmäßig zum Ende 2022 abgeschaltet werden. Das ist das Ergebnis des Stress­tests, den die vier großen Übertra­gungs­netz­be­treiber durch­ge­führt hatten. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass „stunden­weise krisen­hafte Situa­tionen im Strom­system im Winter 22/23 zwar sehr unwahr­scheinlich sind, aktuell aber nicht vollständig ausge­schlossen werden können“

Ein Grund für das etwas längere festhalten Deutsch­lands an der Atomkraft ist bizar­rer­weise das Versagen der Strom­in­fra­struktur im Atomstromland Frank­reich. Frank­reich ist derzeit auf deutsche Strom­lie­fe­rungen angewiesen und hat im Gegenzug Deutschland Unter­stützung bei der Gasver­sorgung zugesi­chert. „Deutschland braucht unser Gas, und wir brauchen den im Rest Europas und vor allem in Deutschland produ­zierten Strom“, sagte der franzö­sische Präsident Macron. In Frank­reich sind derzeit die Hälfte der Atomre­ak­toren wegen Schäden und Revisionen nicht am Netz. In Frank­reich wird tradi­tionell viel mit bisher billigem Atomstrom geheizt. Daher ist man zwar unabhän­giger vom Gas aus Russland aber abhän­giger von bezahl­barem Strom.

(Christian Dümke)

2022-09-05T21:19:13+02:005. September 2022|Energiepolitik, Netzbetrieb|

Der Schweizer Atomaus­stieg auf Raten

 

Wie ist es eigentlich um die Kernkraft in der Schweiz bestellt? Wir haben mal nachgeschaut.

Die Schweiz betreibt derzeit insgesamt noch 4 Kernkraft­werke. Ein weiteres Kernkraftwerk wurde 2019 still­gelegt (Kernkraftwerk Mühleberg). Der Beitrag der Kernenergie im Schweizer Gesamt­strommix beträgt ca. 35 %. Die Kernkraft­werke gehören zu 82 % dem der öffent­lichen Hand, denn die Schweizer Kantone halten entspre­chende Anteile.

In der Schweiz sind Volks­ab­stim­mungen als demokra­ti­sches Element sehr populär und so gab es seit 1957 und 2016 insgesamt 9 Volks­ab­stim­mungen über das Thema Atomkraft. Die letzte Abstimmung hierzu erfolgte am 21. Mai 2017 über die Schweizer „Energie­stra­tegie 2050“, die mit 58,2 % Ja-Stimmen angenommen wurde.

Die „Energie­stra­tegie 2050“ beinhaltet ein Verbot des Bau von neuen Atomkraft­werken. Da die bestehenden AKW nicht unbegrenzt weiter­be­trieben werden können, bedeutet dies einen Atomaus­stieg auf Raten. Aller­dings gibt es für die vier bestehenden Atomkraft­werke keine gesetz­liche Laufzeit­be­schränkung wie etwa in Deutschland. Sie dürfen rechtlich weiter betrieben werden, solange die gesetz­lichen Sicher­heits­an­for­de­rungen erfüllt sind. Dabei ist das älteste Schweizer Kernkraftwerk Beznau 1 schon bereits seit 53 Jahren im Betrieb. Schweizer Atomkraft­werke zählen damit zu den ältesten der Welt. Kritiker melden deswegen immer wieder Sicher­heits­be­denken an.

(Christian Dümke)

2022-05-31T19:20:04+02:0031. Mai 2022|Energiewende weltweit|

Alles Grün? Atomkraft, Erdgas und die Pläne der EU zur Taxonomie

Die Aufregung in der Presse war groß: Atomkraft und Erdgas sollen angeblich künftig als „grün“ gelten. Dies ergibt sich aus einem Entwurf der EU-Kommission vom 31. Dezember 2021. Deutungen dieses Vorschlages gibt es viele und sie reichen von „Green­wa­shing“ schäd­licher Energie bis zur Behauptung, damit sei der deutsche Weg des Atomaus­stieges politisch irgendwie gescheitert. Doch was genau hat es damit auf sich?

Es geht um „Taxono­mie­kon­for­mität“

Taxonomie ist Teil des sog. „Green Deals“ der EU die das Ziel verfolgt, bis 2050 die Klima­neu­tra­lität zu erreichen. Um dieses Ziel zu fördern sollte ein System geschaffen, dass es Inves­toren und der Finanz­wirt­schaft ermög­licht, Projekte zu finan­zieren, die als ökolo­gisch nachhaltig klassi­fi­ziert sind. Hierzu wurde die „EU Sustainable Finance Taxonomie“ entwi­ckelt. Ziel ist es, mehr Inves­ti­tionen in solche Projekte zu lenken.
Mit der Taxonomie-Verordnung werden sechs Umwelt­ziele verfolgt: Klima­schutz, Anpassung an den Klima­wandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres­res­sourcen, Übergang zu einer Kreis­lauf­wirt­schaft, Vermeidung und Vermin­derung der Umwelt­ver­schmutzung, Schutz und Wieder­her­stellung der Biodi­ver­sität und der Ökosysteme

Eine Einstufung von Atomkraft und Erdgas als taxono­mie­konform würde also dazu führen, dass Inves­ti­tionen in entspre­chende Projekte künftig als „grüne Geldanlage“ gelten.

 

Kein Freifahrt­schein

Man muss dazu ergänzen, dass die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als taxono­mie­konform nach den Vorstel­lungen der Kommission, an bestimmte Bedin­gungen geknüpft sein soll:

Atomkraft­werke sollen nur als taxono­mie­konform gelten, wenn sie neusten techni­schen Standards entsprechen und zudem ein Endlager vorliegt, das spätestens 2050 betriebs­bereit ist. Eine Energie­pro­duktion aus Erdgas soll nur dann taxono­mie­konform sein, wenn damit eine bereits bestehende fossile Erzeu­gungs­anlage ersetzt wird und dort der Einsatz von erneu­er­baren Energien nicht möglich ist. Zudem müssen ab 2026 mindestens 30 % und ab 2030 mindestens 55 % CO2 arme Gase (Ökogas) einge­setzt werden.

Die deutsche Politik ist sich derzeit uneinig, wie mit dem Vorstoß der Kommission umgegangen werden soll. Der deutsche Atomaus­stieg wird damit aller­dings nicht in Frage gestellt.

(Christian Dümke)

 

2022-01-05T16:33:51+01:005. Januar 2022|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas|