Können Gerichte die Welt retten?

Neulich waren wir auf einer Veran­staltung der Zeitschrift für Umwelt­recht. Es ging um die Klima­klagen, über die wir schon hin und wieder berichtet haben. Die Veran­staltung hat sich gelohnt. Schon als Gelegenheit, etliche Bekannte wieder zu sehen. Ein paar Kollegen aus der Anwalt­schaft. Einige Bekannte aus umwelt­po­li­ti­schen Gremien, Insti­tuten und Behörden. Vor allem aber viele Profes­soren und Mitar­beiter von den rechts­wis­sen­schaft­lichen Fakul­täten, die noch aus Promo­ti­ons­zeiten vertraut sind.

Zwei der Vorträge kamen von Profes­soren, die selbst in entspre­chende Verfahren invol­viert sind. Prof. Gerd Winter vor dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) und Prof. Felix Ekardt vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG). Sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Begründung der Klagen ist nicht ganz ohne. In beiden Verfahren geht es nämlich um die Frage, ob die Klima­ziele ausreichen, um erheb­liche Grund­rechts­ver­let­zungen abzuwenden. Da stellen sich komplexe Probleme, die mit vielen Ungewiss­heiten verbunden sind. Die Gerichte können daher kaum an bewährte Antworten aus dem juris­ti­schen Alltags­ge­schäft anknüpfen.

Ist es nun überhaupt die Aufgabe von Gerichten, solche grund­le­genden klima­po­li­ti­schen Entschei­dungen zu fällen? Diese Frage war Thema eines weiteren Vortrags von Prof. Bernhard Wegener, der eine skeptische Position vertrat. Letztlich sei es Sache der demokra­ti­schen Gesetz­gebung, den Grund­rechts­schutz in konkrete Gesetze zu fassen. Zumindest solange die Politik überhaupt irgend­welche sinnvollen Anstren­gungen unter­nimmt, den Klima­wandel zu stoppen, sollten die Gerichte sich in Zurück­haltung üben.

Uns hat diese Haltung letztlich am ehesten überzeugt. Denn was ist gewonnen, wenn ein Gericht die Klima­po­litik auf der Zielebene korri­giert? Wäre es nicht sinnvoller, bereits bestehende Ziele effektiv umzusetzen? Auch hier wären Klima­klagen denkbar. Dafür müssten Umwelt­ju­risten sich den sprich­wört­lichen „Mühen der Ebenen“ stellen.

Der Soziologe Armin Nassehi hat sich neulich in einem Interview mit der TAZ entspre­chend über Klima­po­litik geäußert:

Die großen Ziele sind von einer sehr großen Hybris geprägt und ignorieren das Operative und aktuell Mögliche. Es gibt aber auch eine Entwertung durch Anerkennung. Nehmen Sie Fridays for Future: Die können sich vor Anerkennung kaum retten, weil die Ziele so groß sind und als letzte Dinge der Menschheit formu­liert werden. Diese Anerkennung entwertet das Engagement, weil es demons­triert, wie blank manche Konzepte doch sind.“

Unser Zwischen­fazit: Gerichte können die Welt nicht retten. Sie können aber evtl einen Beitrag leisten, dass wenigstens bestehende Gesetze einge­halten werden.

2019-06-18T12:32:28+02:0018. Juni 2019|Allgemein, Umwelt|

Ist der Juni warm und trocken…

Landwirte bekommen extreme Wetter­lagen oft als erste zu spüren. Besonders der trockene Sommer 2018 hat vielen Betrieben zu schaffen gemacht. Wegen der Trockenheit mussten viele Landwirte beispiels­weise Futter für ihre Tiere zukaufen. Aller­dings trägt die Landwirt­schaft auch als Verur­sacher von Treib­haus­gasen zum Klima­wandel bei. Immerhin wurden 2017 7,3 % Prozent der Treib­haus­gas­emis­sionen durch die Landwirt­schaft verursacht.

Die größten Emissi­ons­quellen sind laut Klima­schutzplan 2050 Lachgas­emis­sionen als Folge des Stick­stoff­ein­satzes bei der Düngung, Methan­emis­sionen aus der Verdauung von Wieder­käuern und Emissionen aus dem Gülle­ma­nagement. Der Kraft­stoff­einsatz landwirt­schaft­licher Maschinen und Fahrzeuge macht dagegen einen eher geringen Anteil aus.

Jeden­falls gehört bei der Umsetzung des Klima­schutz­plans neben den CSU-geführten Verkehr und Bau auch das Landwirt­schafts­ressort zu den Sorgen­kindern der Koalition. Daher steht Klima­schutz und Klima­an­passung auch im Bundes­mi­nis­terium für Landwirt­schaft weit oben auf der Priori­tä­ten­liste. Immerhin hat die Bundes­land­wirt­schafts­mi­nis­terin Julia Klöckner Anfang des Jahres einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, in dem Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen vorge­schlagen wurden.

Dieser Plan sieht einige konkrete Schritte vor, die vom Umwelt­mi­nis­terium grund­sätzlich begrüßt wurden. Etwa sollen statt bisher 30 Prozent in Zukunft 70 Prozent der Gülle in Biogas­an­lagen fließen. Außerdem soll unter anderem der Ökolandbau gefördert werden, die Emissionen aus Tierhaltung sinken, die Energie­ef­fi­zienz der Landwirt­schaft steigen. Zudem sollen Lebens­mit­tel­ab­fälle verringert werden. Damit sollen nach eigenen Berech­nungen des Landwirt­schafts­mi­nis­te­riums die Emissionen um ca. 6 bis 9 Millionen Tonnen CO2-Äquiva­lente sinken.

Das reicht aller­dings nicht. Gefordert sind laut einer Studie des Öko-Instituts in Freiburg nämlich 11 bis 14 Millionen Tonnen, um die Ziele zu erreichen. Dies lässt sich laut Öko-Institut nur über die Reduktion der Tierbe­stände erreichen. Eine Maßnahme, die für das Landwirt­schafts­mi­nis­terium nicht in Frage kommt. Zudem ist seit der Veröf­fent­li­chung des Plans im Februar wenig über Umset­zungs­maß­nahmen an die Öffent­lichkeit gedrungen. Dabei lässt die bisherige Wetter­ent­wicklung für die Landwirte wenig zu hoffen übrig, dass das Thema dieses Jahr an Brisanz verliert.

2019-06-14T10:55:29+02:0014. Juni 2019|Allgemein, Umwelt|

Für’s Schau­fenster: Der nieder­län­dische CO2-Gesetzesentwurf

Dass die Nieder­lande den Klima­wandel mehr fürchten müssten als andere, ergibt sich schon aus ihrer exponierten Lage. Gleichwohl ist die nieder­län­dische Klima­po­litik nicht so ehrgeizig wie in einigen anderen Mitglied­staaten. Auch der aktuelle Versuch, die Klima­schutz­po­litik zu ertüch­tigen, fällt weniger einschneidend aus als sich viele gewünscht haben.

Der Geset­zes­vor­schlag, den der Finanz- und der Wirtschafts­mi­nister einge­bracht haben, enthält ausdrücklich keinen sektor­über­grei­fenden CO2-Preis, wie er derzeit viel (auch in den Nieder­landen) disku­tiert wird. Vielmehr soll das neue Gesetz den Emissi­ons­handel ertüch­tigen, indem ab 2020 eine Unter­grenze für Emissi­ons­be­rech­ti­gungen von zunächst 12,30 EUR einge­zogen werden soll. Das Schlagwort vom „Mindest­preis“ trifft den Mecha­nismus dabei (wie im briti­schen Vorbild) nicht ganz exakt: Es handelt sich auch in den Nieder­landen um eine Steuer in Höhe der Differenz zum Schwel­lenwert für Emissionsberechtigungen.

Die Ausge­staltung als Steuer ermög­licht es zielgenau, nicht alle emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen­be­treiber zu belasten. Sie soll nur für Strom­erzeuger gelten, und zwar nicht nur für Energie­er­zeuger, sondern auch für die indus­trielle Strom­erzeugung. Bis 2030 soll sie auf einen gesamten CO2-Preis von 31,90 EUR steigen.

So weit, so gut. Aber halt! 12,30 EUR? Der Preis einer Emissi­ons­be­rech­tigung liegt seit Monaten stabil bei ungefähr 25 EUR. Anders als in der Vergan­genheit ist auch nicht zu erwarten, dass der Preis wieder rutscht, denn bei Überschüssen gibt es mit der Markt­sta­bi­li­täts­re­serve inzwi­schen einen Mecha­nismus, der das verhindert. Und zusätzlich gibt es einen Minde­rungspfad, der bis 2020 jedes Jahr das Gesamt­budget um 1,74%, ab dann um 2,2% verringert. Voraus­sichtlich greift der neue CO2-Mindest­preis also gar nicht ein.

Dass dem so ist, wissen natürlich auch die betei­ligten Minis­terien. Sie erwarten deswegen nicht, dass das neue Gesetz auch mal greift. Sondern es soll – so die offizielle Begründung – nur mehr Planungs­si­cherheit bewirken und Anreize setzen. Doch wie soll das aussehen, wenn schon der Emissi­ons­handel selbst durch seine Mecha­nismen zu – angesichts des Minde­rungs­pfades durchaus planbaren – Emissi­ons­ver­rin­ge­rungen anreizt? Handelt es sich mögli­cher­weise um eine im Ergebnis wirkungslose Maßnahme, eher zur Beruhigung der zunehmend kriti­schen Öffent­lichkeit? Immerhin spielt Fridays for Future auch in den Nieder­landen eine Rolle.

Doch ob sich Kritiker von einem wirkungs­losen Gesetz beruhigen lassen?

2019-06-11T08:58:49+02:0010. Juni 2019|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt|