#FitFor55: Was wird aus dem ETS?

Von ursprünglich 40% Minderung bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 hat die EU ihr Klimaziel im Dezember 2020 auf 55% verschärft. Klar, dass der bis dato geltende recht­liche Rahmen nun auch einer Nachbes­serung bedarf. Hier liegt nun seit Mittwoch, dem 14. Juli 2021, ein ganzes Paket der Kommission auf dem Tisch. Wir stellen die wesent­lichen Inhalte und ihre Konse­quenzen in loser Folge vor.

Wie es mit dem EU-Emissi­ons­handel weiter­gehen soll, war schon im Vorfeld teilweise durch­ge­si­ckert. Nun liegt der Vorschlag der Kommission auf dem Tisch. Geht es nach der Brüsseler Behörde, so stehen der europäi­schen Industrie und den großen, fossilen Kraft­werks­an­lagen harte Zeiten bevor: Der Löwen­anteil der zusätz­lichen Minde­rungen soll von den emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen erbracht werden. Statt – wie bisher – Emissionen bis 2030 um 43% gg. 2005 zu senken, soll nun von den rund 10.000 ETS-Anlagen in der EU um 62% gg. 2005 gemindert werden. 2050 soll der Emissi­ons­handel dann enden: In diesem Jahr soll die Menge der in Umlauf gebrachten Emissi­ons­be­rech­ti­gungen die Nulllinie erreichen. Die europäische Industrie hat also nicht mehr ganz 30 Jahre Zeit, sich vollständig zu dekar­bo­ni­sieren. Dabei wird der Emissi­ons­handel weiter wachsen, denn auch die Seeschiff­fahrt soll einbe­zogen werden.

Die Verschärfung des Minde­rungs­ziels wird in einer steileren Abschmelzung des Budgets abgebildet: Die insgesamt pro Jahr in Umlauf gebrachte Zerti­fi­kat­menge sinkt nicht mehr wie aktuell um „nur“ 1,6% pro Jahr, sondern um 4,2%. Dabei wird ab 2021 gerechnet. Gleich­zeitig wird die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve refor­miert und die Umlauf­menge auch auf diesem Wege faktisch knapp gehalten.

Bagger, Braunkohle, Tagebau, Schaufelradbagger, Riesen

Nicht überra­schend: Die Kommission will nicht nur die Gesamt­menge verringern. Sondern auch die kosten­losen Zutei­lungen auch für die energie­in­tensive Industrie auslaufen lassen. Immerhin, der Entwurf sieht Nullzu­tei­lungen nun erst 2036 vor. Von 2026 an bis 2036 soll dies über eine jährliche Kürzung der Zutei­lungen um jeweils weitere 10% abgewi­ckelt werden.

Die Bench­marks als Basis der Zuteilung werden künftig um jährlich maximal 2,5% statt 1,6% gekürzt. Schon bald sind die Zerti­fikate also faktisch nur noch symbo­lisch, Unter­nehmen müssen also mit erheb­lichen Mehrkosten rechnen, zumal die Zerti­fikate wegen des steilen Minde­rungs­pfades nun sehr schnell erheblich teurer werden.

Diese steigenden Preise werden – und sollen – in erhöhte Produk­preise münden. Anders als in der Vergan­genheit will die Kommission aber die Wettbe­werbs­fä­higkeit der Industrie nicht über höhere Zutei­lungen schützen, sondern über einen Grenz­steu­er­aus­gleich (hierzu detail­liert demnächst).

Was bedeutet das nun für Praxis? Vor allem eins: Die ETS-Kosten steigen schnell und steil. Wer bisher nicht mit EUA kalku­liert hat, muss dies schleu­nigst nachholen. Jeder Anlagen­be­treiber sollte seine Beschaf­fungs­stra­tegie anpassen. Auch auf Inves­to­ren­seite sind Anlagen­stra­tegien an die verän­derte Lage zu adaptieren: Hier geht es nicht mehr um „ein bisschen mehr vom Gleichen“. Fast 20% mehr Minderung bis 2030 sind ein vertabler Gamech­anger. Zwar ist das Paket noch längst nicht verhandelt. Zumindest kleinere Änderungen sind noch durchaus möglich und wahrscheinlich. Doch da 15% mehr Minderung ja nicht vom Himmel fallen werden, ist ein echtes Zurück­rudern der KOM unwahr­scheinlich. Gleichwohl: Sich in die laufende Konsul­tation einzu­bringen, ist sinnvoll (Miriam Vollmer).

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2021-07-26T20:48:43+02:0020. Juli 2021|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt|

Die Deutsche Anpas­sungs­stra­tegie an den Klima­wandel (DAS)

In der öffent­lichen Diskussion wird oft verkannt, dass Klima­schutz­po­litik nicht nur eine, sondern zwei Dimen­sionen hat: Zum einen geht es um die Begrenzung der Erder­wärmung auf möglichst nicht mehr als 2° C, noch besser nur um 1,5° C. Zum anderen – und diese Dimension ist nicht weniger wichtig, wie diese Tage zeigen – muss die Bundes­re­publik sich an das verän­derte Klima anpassen, denn auch schon ein durch vielfältige Maßnahmen „gebremster“ Klima­wandel wirkt sich in vielfacher Hinsicht auf Deutschland aus.

Doch während die Maßnahmen rund um die Begrenzung zukünf­tiger Emissionen etwa des Verkehrs oder der Energie­er­zeugung viel disku­tiert und hoch umstritten sind, ist erstaunlich unbekannt, dass die Bundes­re­gierung bereits 2008 eine Anpas­sungs­stra­tegie (DAS) an den Klima­wandel beschlossen hat. Sie finden Sie hier. Dass die Bundes­re­gierung diesen Plan ausge­ar­beitet hat, ist auch kein Akt außer­ge­wöhn­licher Weitsicht, sondern beruht auf einer Verpflichtung nach Artikel 4 der Klima­rahmenkonvention, wo die Vetrrags­staaten sich zum Erlass von Anpas­sungs­stra­tegien verpflichtet haben.

Die DAS wirkt trotz der 13 Jahre, die seitdem vergangen sind, erstaunlich aktuell, sieht man von den Zeitreihen ab. Inter­essant: Auf S. 12 befindet sich eine Passage, in der sehr klar prognos­ti­ziert wird, dass die heißen Tage mit über 30° C sich verdrei­fachen und Stark­nie­der­schläge zunehmen werden. Ausgehend von dieser Analyse beschreibt die Bundes­re­gierung auf S. 32ff., welche Folgen die model­lierten Verän­de­rungen haben werden, von einer Zunahme der Borre­liose über Blaual­gen­blüten mit negativen Folgen für Badege­wässer, eine Zunahme von Hautkrebs, Probleme bei der Gebäu­de­nutzung, aber auch Hochwasser, Sturm­fluten, Austrocknung der Feucht­ge­biete und Moore, negative Folgen für die Landwirt­schaft, die Finanz­wirt­schaft, das Versi­che­rungs­wesen, Verkehrswege, der Skitou­rismus und, und, und. 

Die DAS erschöpft sich aber nicht in der Aufzählung der unschönen Folgen der Erder­wärmung. Sie enthält auch konkrete Forde­rungen, was der Gesetz­geber, was die Verwal­tungen, tun sollten, um die Bundes­re­publik erder­wär­mungs­fester zu gestalten. Von neuen DIN-Normen für den Bau bis zu konkreten Kanali­sa­ti­ons­ver­bes­se­rungen wird ein bunter Strauß aufge­blättert. Inter­essant: Auf S. 23 befindet sich eine Passage, die die Stärkung der Eigen­vor­sorge bei Stark­re­gen­er­eig­nissen thema­ti­siert. Inter­essant ist auch der Passus auf S. 33f., wo es u. a. auch um die Energie­wirt­schaft und ihre Schwie­rig­keiten etwa bei der Kühlwas­ser­ver­sorgung und der Versorgung mit Rohstoffen geht. Ganz konkret um Extrem­wet­ter­er­eig­nisse wie in den letzten Tagen geht es auf S. 43, wo u. a. die Freihaltung von Bebauung, Deichbau- und Deichsa­nie­rungs­maß­nahmen gefordert werden. Wie Anpas­sungs­maß­nahmen regional und sektoral aussehen können, können Sie übrigens selbst über diese Suchmaske des Umwelt­bun­des­amtes recher­chieren. Er beruht auf dem Aktionsplan Anpassung (APA) von 2011. Die bis 2015 erzielten Fortschritte hat die Bundes­re­gierung in einem ersten Fortschritts­be­richt veröf­fent­licht. 2020 ist ein weiterer Fortschritts­be­richt erschienen. Jeweils wird nicht nur dokumen­tiert, wie die DAS von 2008 voran­kommt, sondern diese auch inhaltlich fortge­schrieben. Im letzten Fortschritts­be­richt werden die gegen­wär­tigen (!) Schäden durch Stark­regen an Wohnge­bäuden in NRW in einer Grafik auf S. 21 übrigens mit 13 Mrd. EUR beziffert, 3,50 EUR pro m2 Wohnfläche.

Thermometer, Sommer, Heiss, Hitze, Sonne, Temperatur

Auch in den nächsten Jahren soll die DAS weiter­ent­wi­ckelt werden. Doch noch deutlich mehr als im weitgehend verge­mein­schaf­teten Klima­schutz durch Verrin­gerung der Emissionen bestehen hier Spiel­räume von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Grad der Oberflä­chen­ver­sie­gelung etwa hängt stark an der Bauleit­planung. Die Baustan­dards und techni­schen Standards beruhen oft auf insti­tu­tio­na­li­sierten Branchen­dia­logen. Die Zivil­ge­sell­schaft selbst ist hier also gefordert, an der zweiten Säule des Klima­schutzes zu arbeiten (Miriam Vollmer).

2021-07-16T19:38:05+02:0016. Juli 2021|Energiepolitik, Industrie, Strom, Umwelt|

Die BECV kommt

Jetzt ist sie also durch: Die Bundes­re­gierung hat am 7. Juli 2021 die Maßgaben 1:1 übernommen, an die der Bundestag am 24. Juni 2021 seine Zustimmung zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) geknüpft hat (zum Entwurf bereits hier). Damit kann die Grundlage für einen Ausgleich von Wettbe­werbs­nach­teilen durch den natio­nalen CO2-Preis in Kraft treten, sofern und soweit die Kommission der neuen Beihilfe zustimmt. Da Wichtigste dazu in aller Kürze:

# Gefördert werden (nur) die Branchen, die auch im „großen“ Emissi­ons­handel als abwan­de­rungs­be­droht gelten.

# Geld gibt’s nachschüssig auf Antrag bei der Deutschen Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt). Es werden aber nicht 100% der CO2-Kosten erstattet, die einem Unter­nehmen etwa durch Mehrkosten auf der Gasrechnung entstehen. Berech­nungs­grundlage ist die dem BEHG unter­lie­gende Emissi­ons­menge, der Kurs der Zerti­fikate und ein branchen­spe­zi­fi­scher Kompen­sa­ti­onsgrad. Der Bundestag hat für Unter­nehmen mit weniger als 10 GWh im Abrech­nungsjahr einen reduzierten Selbst­behalt durchgesetzt.

# Trotz der herben Kritik durch Indus­trie­ver­bände im Vorfeld wird das Geld nur zweck­be­zogen gewährt: Über 80% der Antrags­summe müssen die Unter­nehmen Klima­schutz­in­ves­ti­tionen in Dekar­bo­ni­sierung der Prozesse oder Effizi­enz­er­hö­hungen nachweisen. Daneben ist ein Energie­ma­nagement-System erfor­derlich, aber das unter­halten die meisten Unter­nehmen schon wegen anderer Nachweis­pflichten seit Jahren.

# Da diese Förderung neu ist, soll sie ab 2022 regel­mäßig evaluiert werden. Hier hat der Bundestag noch einmal nachgeschärft.

Euro, Scheine, Geld, Finanzen, Sparschwein, Sparen

Was bedeutet das nun für die Praxis? Unter­nehmen sollten umgehend prüfen, ob sie Anspruch auf die neue Förderung haben. Ist dem so, kann das Unter­nehmen sich nicht auf eine Rückzahlung freuen, sondern muss prüfen, ob und wie es der Inves­ti­ti­ons­pflicht in Klima­schutz­maß­nahmen entsprechen kann. Wenn Sie hierbei Unter­stützung benötigen oder sich generell über die neue Förderung infor­mieren möchten, melden Sie sich bitte bei uns (Miriam Vollmer).

2021-07-09T01:29:44+02:009. Juli 2021|Emissionshandel, Industrie, Umwelt, Verwaltungsrecht|