Erste Ergeb­nisse der Ausschrei­bungen zum Kohleausstieg

Der Bundestag und der Bundesrat haben bekanntlich den Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung bis spätestens 2038 beschlossen. Es handelt sich dabei um einen schritt­weisen Prozess. Für die Still­legung von Stein­koh­le­kraft­werken sind hierzu bis zum Jahr 2026 Ausschrei­bungen vorgesehen.

Die Bundes­netz­agentur hat nun erste Ergeb­nisse der Ausschrei­bungs­ver­fahren zum Kohle­aus­stieg veröf­fent­licht. In der ersten Gebots­runde waren 4.000 MW Leistung zur Reduktion ausge­schrieben, dabei wurden am 01. Dezember 2020 für 11 Kraft­werke Zuschläge erteilt. Die Ausschrei­bungen funktio­nieren ein wenig so, als habe man das Verfahren zur Ausschreibung von EEG Förde­rungen für die Errichtung von Neuan­lagen umgekehrt. Die Betreiber konnten Angebote auf die von Ihnen für eine Abschaltung gefor­derten Entschä­di­gungs­zah­lungen abgegeben, bei der die niedrigsten Gebote den Zuschlag erhielten. Die auf diese Weise bezuschlagte Entschä­di­gungs­summe liegt bei 370 Mio EUR und ist deutlich niedriger als hierfür ursprünglich einkalkuliert.

Lauter gute Nachrichten also? Nicht ganz: Schaut man sich die Liste der Anlagen an, dann stellt man fest, dass hierunter keine Altanlagen sondern einige recht neue und moderne Kohle­kraft­werke sind (Kraftwerk Hamburg-Moorburg Blöcke A und B, Inbetrieb­nahme 2015, Block E des Westfalen-Kraft­werks in Hamm, Inbetrieb­nahme 2014). Wer also dachte, beim Kohle­aus­stieg würden zuerst die ältesten Kraft­werke gegen eine mutmaßlich geringe Entschä­digung vom Netz gehen, sieht sich enttäuscht.

Läuft da was falsch, wenn jetzt moderne und effiziente Kraft­werke zuerst vom Netz gehen? Oder stoßen die Konzerne hier etwa unren­table Invest­ruinen ab und bekommen dafür noch eine Entschädigung?

Über die Gründe kann man trefflich speku­lieren, disku­tieren Sie doch mit uns dazu auf Twitter.

(Christian Dümke)

2020-12-04T17:02:16+01:004. Dezember 2020|Energiepolitik, Strom, Umwelt|

Energie­wende weltweit – Spanien steigt aus der Kohle aus

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Erst letzte Woche berich­teten wir über Südkoreas ehrgeizige Pläne. In Europa treibt derweil auch Spanien seinen Kohle­aus­stieg weiter voran. Spanien hat die viert­größte Wirtschaft in Europa und ist eines der europäi­schen Länder, dass nach Klima­pro­gnosen am stärksten vom Klima­wandel betroffen wäre, wenn die Tempe­ra­tur­grenzen des Pariser Abkommens überschritten werden.

Während im Jahr 2018 noch 20 % des verbrauchten Stroms aus Kohle erzeugt wurde, waren es 2020 nur noch 1,4 %. Die Hälfte der ehemals 15 spani­schen Kohle­kraft­werke sind inzwi­schen vom Netz. Bis 2030 will Spanien dann den Kohle­aus­stieg vollendet haben. Ein Grund dafür sind die Kosten für den CO2-Emissi­ons­handel, der Kohlestrom nun teurer macht als die regene­rative Erzeugung. Zusätzlich sind Beihilfen für Kohle­abbau nur noch begrenzt möglich. Auch für die spanische Atomkraft läuft die Zeit ab – bis 2030 soll auch der letzte der acht Kernre­ak­toren abgeschaltet werden.

Spanien will bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil regene­ra­tiver Strom­erzeugung von 74 % erreichen – was ungefähr einer Verdop­pelung zum heutigen Stand entspricht. Im Jahr 2050 will Spanien dann 100 % erreicht haben. Zum Vergleich: Deutschland plant bis 2030 mit 65 % und bis 2050 mindestens 80 % regene­ra­tiver Stromerzeugung.
(Christian Dümke)

2020-11-02T18:15:55+01:002. November 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Windkraft|

Geld gegen Klima­schutz: Das Eckpunk­te­papier zur BEHG-Kompensation

Der nationale Emissi­ons­handel (nEHS) nach dem BEHG wird die Energie­preise deutlich verteuern. Deswegen hat die Bundes­re­gierung gem. § 11 Abs. 3 BEHG den Auftrag, per Verordnung ab 2022 eine Kompen­sation für dieje­nigen Unter­nehmen vorzu­sehen, die ansonsten abwandern könnten. Hierfür gibt es nun ein aktuelles Eckpunk­te­papier der Bundes­re­gierung, aus der hervorgeht, was sie für die betrof­fenen Unter­nehmen plant:

# Während im Gesetz von 2022 die Rede ist, sollen die Unter­nehmen nun doch schon 2021 entlastet werden.

# Die Regelung soll der Strom­kos­ten­kom­pen­sation im EU-Emissi­ons­handel ähneln. Es wird also auf eine Rückzahlung hinaus­laufen: Die Unter­nehmen zahlen erst einmal BEHG-Kosten ganz normal als Teil ihrer Brenn­stoff­kosten. Und im nächsten Jahr stellen sie einen Antrag und bekommen Geld zurück.

# Die Bundes­re­gierung plant, auf die Carbon-Leakage-Liste der EU zurück­zu­greifen. Auf dieser Liste stehen die Unter­nehmen, die von Klima­schutz­aß­nahmen so erheblich betroffen sind, dass sie unter­stützt werden sollen, damit sie in der EU bleiben, statt andernorts unregu­liert mehr zu emittieren.

# Wie bei der Strom­kos­ten­kom­pen­sation soll auch bei dieser Beihilfe auf Basis von Bench­marks gezahlt werden, so dass Unter­nehmen einen Anreiz haben, effizi­enter zu werden, weil die Beihilfe nur die Mehrkosten abdeckt, die ein energe­tisch optimal aufge­stelltes Unter­nehmen hätte.

# Einfach so gibt es kein Geld: Wer in den Genuss der Beihilfe kommen will, muss nachweisen, dass er Dekar­bo­ni­sie­rungs­maß­nahmen durch­führt oder Maßnahmen zur Energie­ef­fi­zienz ergreift.

Insgesamt macht das Eckpunk­te­papier einen vernünf­tigen Eindruck: Geld gibt es nur, wenn Unter­nehmen auch etwas tun, um klima­freund­licher zu werden. Das ist nicht nur fair gegenüber denen, die schon viel inves­tiert haben. Sondern wird es auch der Europäi­schen Kommission hoffentlich erleichtern, die Beihilfe zu notifi­zieren (Miriam Vollmer)

 

2020-10-02T22:57:27+02:002. Oktober 2020|Allgemein, Emissionshandel, Industrie, Strom, Verwaltungsrecht|