Natur­schutz­recht: Von Coypus, Muskrats und anderen invasiven Arten

Was für Rechts­vor­schriften gelten eigentlich für Tierarten, die sich in Deutschland neu ausbreiten? Solche Neobiota, wie die Biologen sie nennen, sind ja durchaus zweischneidig: In der Tierwelt spielt Migration von Tierarten einer­seits eine nicht unbedeu­tende Rolle für die Artbildung. Wie das Beispiel der Darwin­finken auf den Galapagos-Inseln zeigt, führen physische Grenzen zwischen Teilpo­pu­la­tionen dazu, dass sich aus einer Art, die neue Inseln besiedelt hat, mehrere unter­schied­liche Arten entwi­ckeln können.

Nutriafamilie sitzt auf Baumwurzeln am Wasser und betreibt Fellpflege

Famili­en­leben der Coypu, bekannter als Nutria (Rolf Dietrich Brecher, CC BY-SA 2.0)

Umgekehrt kann tierische Migration jedoch auch zu einem Verlust an Biodi­ver­sität führen. Das zeigt das Beispiel der Neusee­län­di­schen Vogelwelt. Die Verschleppung von Ratten, Wieseln und Opossums durch den Menschen hat dort zum Aussterben vieler, zum Teil flugun­fä­higer Vogel­arten geführt.

Auch in Deutschland sind neu angesie­delte oder ungewollt verschleppte Arten oft zwiespältig. Das zeigt das Beispiel der Nutria, die ursprünglich aus dem Süden Chiles und Argen­ti­niens stammen und von den dort lebenden Mapuche „koypu“, bzw Coypu (Myocastor coypus) genannt werden. Das sind sehr niedliche, aus Pelztier­farmen entlaufene Tiere, die wo sie in deutschen Parks und Flussauen vorkommen, das Herz aller Spazier­gänger erfreuen. Weniger freuen sich die Wasser­bauer und Deichverbände.

Denn die Nutria haben ähnlich wie die Nordame­ri­ka­ni­schen Bisam (oder engl. muskrat bzw lat. Ondatra zibethicus) die Neigung, ihre Baue nahe der Wasser­linie tief ins Ufer zu graben. Eine sehr effektive Weise, Deiche oder Uferbe­fes­ti­gungen zu unter­mi­nieren. Außerdem vertilgen insbe­sondere die Bisam große Mengen an Wasser­pflanzen und nehmen damit vielen anderen Arten die Lebensgrundlage.

Was also machen? Die Nutria unter­liegen nicht dem Jagdgesetz, sind also kein jagdbares Wild. Vielmehr unter­liegen auch invasive gebiets­fremde Arten dem Schutz, den alle wildle­benden Tiere gemäß § 39 Bundes­na­tur­schutz­gesetz genießen. Das heißt zunächst einmal, dass sie ohne vernünf­tigen Grund nicht getötet oder auch nur „mutwillig beunruhigt“ werden dürfen.

Nun gibt es mit dem Hochwas­ser­schutz und dem Schutz der Arten­vielfalt jedoch – zumindest in manchen Gegenden Deutsch­lands – gute Gründe den Bestand der Nutria und Bisam zu kontrol­lieren. Dies richtet sich dann aber nicht nach dem Natur­schutz­gesetz, sondern nach § 13 Abs. 6 Satz 2 Waffen­gesetz. Genau genommen in analoger Anwendung, denn diese Vorschrift ist eigentlich für die ausnahms­weise „Entnahme“ unter Natur­schutz stehender Tiere gedacht. Aller­dings wird argumen­tiert, dass Tiere, die noch nicht einmal unter Natur­schutz stehen, erst Recht nach dieser Vorschrift gefangen oder getötet werden dürfen. Entspre­chend gibt es in den Bundes­ländern Erlasse, die es erlauben, Nutria abzuschießen. Das ist aus oft nicht unkon­trovers, angesichts der Putzigkeit dieser Tiere, angesichts der verhee­renden Auswir­kungen von Nutria­bauten auf Deiche aber auch nachvoll­ziehbar (Olaf Dilling).

 

2021-02-05T00:12:39+01:005. Februar 2021|Allgemein, Naturschutz|

Energie­wende weltweit – Grønne Omstillin im Staate Dänemark

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Unser Nachbar Dänemark ist derzeit weltweit führend bei der Versorgung mit regene­rativ erzeugtem Strom. Bis 2028 soll der dänische Strom­bedarf im Rahmen der dänischen Energie­wende (Grønne Omstillin) zu 100 % aus erneu­er­baren Energien gedeckt werden. Bis 2030 der Gesamt­ener­gie­bedarf zu 55 % regene­rativ erzeugt werden. Erneu­erbare Energien genießen in Dänemark eine hohe Akzeptanz in der Bevöl­kerung. In Dänemark gilt seit 2008 die gesetz­liche Regelung: An jedem Windpark können sich die Anwohner mit bis zu 20 Prozent betei­ligen. Obwohl über 25 % des dänischen Stroms durch Windkraft­an­lagen gedeckt wird, hat Dänemark das sicherste Stromnetz Europas.

Der Nutzung der Atomkraft hat Dänemark bereits frühzeitig eine Absage erteilt. 1985 wurde eine Resolution im dänischen Parlament verab­schiedet, die einen Bau von Atomkraft­werken in Dänemark untersagt. Das bekannte gelb-rote Sonnen-Logo der Anti-Atomkraft­be­wegung wurde in Dänemark erfunden („Atomkraft? – Nej tak!“).

Der dänische Kohle­aus­stieg soll bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein. Dänemark besitzt noch drei Kohle­kraft­werke, deren Betreiber die Schließung für die Jahre 2023, 2028 und 2030 einge­plant haben.

Auch die Wärme­ver­sorgung basiert bereits heute zu 65 % auf regene­ra­tiver Erzeugung. Bereits seit dem Jahr 2013 sind in Dänemark in Neubauten keine Öl- und Gashei­zungen mehr zulässig. Seit 2016 dürfen auch in Bestands­ge­bäuden keine neuen Ölhei­zungen mehr eingebaut werden, sofern ein Anschluss ans Fernwärme- oder Erdgasnetz besteht.

(Christian Dümke)

Die anderen Artikel der Reihe Energie­wende weltweit finden Sie hier:

Südkorea verkündet ehrgei­ziges Ziel

Spanien steigt aus der Kohle aus

Öster­reichs Weg zu 100 % erneu­er­barer Erzeugung

2020-12-09T18:10:24+01:009. Dezember 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz, Windkraft|

Klima­schutz und Biodi­ver­sität: Ohne (Torf-)Moos nix los!

Dass Hochmoore eine schüt­zens­werte Urland­schaft sind und der im Torf gebundene Kohlen­stoff wertvoll für den Klima­schutz ist, das ist lange bekannt. Aller­dings gibt es handfeste wirtschaft­liche Inter­essen, die verhindern, dass Moore im großen Maßstab renatu­riert werden. In Deutschland sind ca. 95 % der ursprüng­lichen Moorfläche zu landwirt­schaft­licher Nutzfläche umgewandelt worden. Der Rest wird oft von Unter­nehmen beansprucht, die Torf als Rohstoff für den Gartenbau abbauen.

Ein solches Unter­nehmen hat dieses Jahr vor dem Oberver­wal­tungs­ge­richt in Lüneburg erfolg­reich gegen einen Plan geklagt, der die Erhaltung des Torfkörpers vorge­sehen hatte. Die Antrag­stel­lerin in dem Normen­kon­troll­ver­fahren ist Eigen­tü­merin (bzw. Pächterin) von Flächen im Hankhauser Moor bei Rastede nördlich von Oldenburg, auf denen sie Torf abbauen will. Mit ihrem Antrag wendet sie sich gegen die Verordnung über das Landes-Raumord­nungs­pro­gramm Nieder­sachsen in der Fassung vom 16.2.2017.

Die Landes­re­gierung hatte 2015 zunächst ein relativ ambitio­niertes Programm zugunsten des Moorschutzes vorgelegt. Dieses Programm sah die Ausweisung von Vorrang­zonen für den Torferhalt und die Entwicklung von Mooren vor. Hierdurch sollte der Torfabbau gestoppt werden. Aber auch die landwirt­schaft­liche Nutzung sollte sich stärker an Zielen der nachhal­tigen Nutzung der Moorböden ausrichten.

Nach einer ersten Betei­ligung war der Entwurf Anfang 2016 zugunsten der Landwirt­schaft modifi­ziert worden. Nun war Moorschutz nicht mehr vorge­sehen. Es sollte in den Vorrang­zonen lediglich um Torferhalt gehen. Der sei durch eine auf der „guten fachlichen Praxis“ beruhende landwirt­schaft­liche, gärtne­rische oder forst­wirt­schaft­liche Nutzung nicht ausge­schlossen. Mit anderen Worten: Auf landwirt­schaftlich genutzten Flächen hätte sich vermutlich nichts geändert.

Nun hat die Landes­re­gierung einen formalen Fehler begangen: Sie hat auch nach Abschluss des öffent­lichen Betei­li­gungs­ver­fahrens noch Änderungen an der Verordnung vorge­nommen. Dabei fielen dem Torferhalt noch weitere Vorrang­ge­biete für den Torfabbau zum Opfer. Auf ein weiteres Betei­li­gungs­ver­fahren wurde dabei verzichtet.

Dieser Verzicht auf ein Betei­li­gungs­ver­fahren wurde vor dem OVG Lüneburg erfolg­reich angegriffen. Dadurch ist jetzt der Torfabbau im Hankhausener Moor wieder möglich.

Die Entschei­dungen hat, da die gericht­liche Normen­kon­trolle Regelungen der Verordnung für unwirksam erklärt hat, aber auch Auswir­kungen auf das Gnarren­burger Moor ca. 50 km nordwestlich von Bremen. Auch hier war ein Vorrang­gebiet für den Torfabbau entfallen.

Rechtlich ist die Entscheidung nachvoll­ziehbar. Denn das nicht wieder­holte Betei­li­gungs­ver­fahrens hat die Rechte der Betrof­fenen verkürzt. Umwelt­po­li­tisch ist die Unwirk­samkeit des Raumord­nungs­pro­gramms aber ein Problem.

Denn Moorschutz wäre eine effektive Möglichkeit, Treib­haus­gas­emis­sionen einzu­sparen und zugleich etwas für die Biodi­ver­sität zu tun. Immerhin ist die Entwäs­serung von Moorböden in Deutschland für 5% der Treib­haus­gas­emis­sionen verant­wortlich. Und in Moorböden sind, obwohl sie nur etwa 4% der Fläche ausmachen, ungefähr genauso viel Kohlen­stoff gebunden, wie in der gesamten deutschen Waldfläche.

Daher ist zu hoffen, dass die Nieder­säch­sische Landes­re­gierung einen erneuten Anlauf unter­nimmt, um Torfkörper durch Erhöhung der Wasser­stände zu erhalten und Moore zu renatu­rieren. Neben den Torfab­bau­un­ter­nehmen sollte dabei auch die konven­tio­nelle landwirt­schaft­liche Nutzung auf entwäs­serten Moorböden einge­schränkt werden. Denn auch die trägt zur Minera­li­sierung des Torfs und der Emission von Treib­haus­gasen bei (Olaf Dilling).

2020-12-07T19:07:28+01:007. Dezember 2020|Naturschutz|