Parkdrucknachweis in der Bewohnerparkzone

Gerade gestern Abend hatte ein Vertreter der Städte und Gemeinden bei einer verkehrspolitischen Diskussionsveranstaltung das Thema angesprochen: Die Kommunen haben bei der Regelung des Verkehrs kaum Spielräume und ihre Bemühungen werden oft genug von Verwaltungsgerichten durchkreuzt. Daher sei es jetzt dringend nötig, die Straßenverkehrsordnung zu reformieren und Kommunen mehr Gestaltungsspielräume einzuräumen.

Heute, wie zum Beweis, kommt eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht Köln, bei dem die Stadt eine Niederlage bei der Ausweisung einer Bewohnerparkzone erhalten hat. Das Gericht hat Pendlern im Eilverfahren Recht gegeben, die geltend machten, dass der erhebliche Parkraummangel in dem Stadtviertel, in dem die Parkzone ausgewiesen worden war, nicht ausreichend nachgewiesen worden sei. Und das ist nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO nötig.

Es würde demnach nicht reichen, an einem Tag eine Zählung des ruhenden Verkehrs vorzunehmen, sondern das müsse wiederholt geschehen, um einen Mittelwert bilden zu können. Zudem müssen erhoben werden, wie viele private Stellplätze vorhanden seien. Und es sei auch relevant, wie die Parkplatzsituation am Wochenende aussähe. Das heißt, die Bedarfsprüfung für die Ausweisung einer Bewohnerparkzone entspricht vom Aufwand schon einer kleinen Doktorarbeit. Kein Wunder dass viele Städte davor zurückschrecken. Um so wichtiger wäre es, die Straßenverkehrsordnung insofern etwas zu entbürokratisieren und auch andere Gründe aufzunehmen, die Bewohnerparkzonen und Parkraumbewirtschaftung rechtfertigen. (Olaf Dilling)

2022-11-09T23:53:49+01:009. November 2022|Kommentar, Rechtsprechung, Verkehr, Verwaltungsrecht|

Strafschärfungen für Klimaschützer, Zweiter-Reihe-Parker und Karnevalisten?

Thomas Fischer, ehemals BGH-Richter ist eine Art Urviech des deutschen Strafrechts. Er hat nicht nur den Kommentar zum Strafgesetzbuch verfasst, mit denen Referendare ihr zweites Staatsexamen schreiben, sondern ist auch medial äußert präsent und nimmt gerne Stellung zu allen möglichen Fragen. So auch letzte Woche zu der hitzig debattierten Frage, wie man mit Klimaprotesten, insbesondere Straßenblockaden umgehen soll.

Blockade des Aufstands der letzten Generation am Berliner Hbf

Foto: Stefan Müller, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0>, via Wikimedia Commons

Fischer hat dabei keine Scheu, mit den Protestierenden schwer ins Gericht zu gehen, wie sein Beitrag in der LTO zeigt: Wenn sich Demonstranten an der Straßen festkleben würden, dann sei das eine Nötigung, bei der nicht nur eine vorübergehende Behinderung gewollt ist und auch Fahrzeuge in zweiter und dritter Reihe betroffen seien. Dass die Autofahrer auch dringliche Anliegen hätten, wie Arztbesuche oder ähnliches, sei nämlich nahe liegend. Die Demonstrierenden könnten ihren (bedingten) Vorsatz nicht dadurch ausschließen, dass sie allen Betroffenen “von Herzen wünschten”, dass ihnen durch die Verzögerungen nichts zustoßen möge. Letztlich komme es aber bei Feststellung des Vorsatzes auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise, ob die Demonstrierenden tatsächlich, wie von ihnen behauptet, auf das Freihalten einer Rettungsgasse achten würden.

Allerdings wäre Fischer nicht Fischer, wenn er am Schluss nicht doch eine ironische Volte folgen ließe: Dieser Mainstream würde notorisch übersehen, dass die gleiche Problematik des bedingten Vorsatzes auch für das gefährdende Fahren mit 50 km/h durch die Tempo-30er-Zone, das Parken in zweiter Reihe, das Missachten der Rettungsgasse oder selbst noch für Karnevalisten gelten würde, die mit ihrem Zug Rettungseinsätze behindern würden. Insofern könnten alle aktuellen Überlegungen, Autofahrern durch Strafschärfung gegenüber Autobahnblockierern einen Dienst zu erweisen, diese am Ende selbst treffen. (Olaf Dilling)

2022-11-08T00:21:47+01:008. November 2022|Allgemein, Kommentar, Verkehr|

Verkehr: Schlusslicht in Scharm el-Sheich

Beim Umweltgipfel im ägyptischen Scharm el-Scheich bilanzieren die Vertragsstaaten ihre Fortschritte bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommen. Für Deutschland könnte es peinlich werden. Dann im größten Problemsektor, dem Verkehr, hat der einstige Vorreiter im Klimaschutz kaum etwas vorzuweisen, um dem 1,5-Grad-Ziel näher zu kommen. Bisher konnte sich der Wirtschaftsminister Habeck mit dem Verkehrsminister Wissing nicht auf anspruchsvolle Maßnahmen einigen. Die Gespräche sind nun erst einmal ausgesetzt und wurden auf 2023 verschoben.

Bremslicht eines Pkw

Die von Wissing selbst vor einiger Zeit vorgeschlagenen Maßnahmen gelten als unzureichend. Nachgebessert hat er bisher nicht. Durch das unambitionierte Vorgehen reduzieren sich die Anforderungen nicht, da bis 2030 die Emissionen auf fast die Hälfte sinken müssen. Die aktuellen Freiheiten im Umgang mit dem Klimaschutz bedeuten, dass in Zukunft noch schneller noch größere Einschränkungen kommen werden. Dadurch setzt sich die Politik immer stärker unter Zugzwang.

Die FDP geht sogar  noch weiter: Sie fordert jetzt im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes: Bisher sieht es jedes Jahr Obergrenzen für jeden Sektor vor. Die FDP will, dass sowohl über die Jahre hinweg als auch über die Sektoren mehr Flexibilität gewährt wird. Für die Koalitionspartner (und künftige Regierungen) klingt das nicht nach einer attraktiven Option. Denn es ist zu vermuten, dass sie dann wegen der aktuellen Verfehlungen im Verkehrssektor weitere Spielräume verlieren. Und da es im Verkehr bisher, anders als in den anderen Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, bisher so gut wie keine Einsparungen gab, wären hier die Potentiale am größten. Und dass das Ganze ein Nullsummenspiel ist, liegt an den europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Gesamtziele keine Flexibilität, die sich nicht mehr so einfach durch einen Strich des Gesetzgebers ändern lassen. (Olaf Dilling)

2022-11-01T12:40:40+01:001. November 2022|Kommentar, Umwelt, Verkehr|