Das Ende der Gasnetze: Das Green Paper des BMWK

2045 soll Deutschland netto klimaneutral sein. In den verbleibenden 21 Jahren soll damit nicht nur Schluss sein mit Kohle, Benzin und Diesel. Auch Erdgas soll dann nicht mehr verbrannt werden. Das wirft natürlich die Frage auf, was aus den Gasnetzen wird. Denn klar ist natürlich: Sobald immer mehr Gaskunden auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen, und auch die Industrie immer mehr Prozesse elektrifiziert, sinkt die Abnahme und damit steigen die relativen Kosten der Infrastruktur pro m3. Erdgas wird also nicht nur über den CO2-Preis immer teurer werden, sondern parallel dazu steigen die Netzentgelte. Die bisher wirtschaftlich attraktive Gastherme wird also ab einem gewissen Punkt teuer, und dann flieht jeder aus dem Gas, der kann. Dies aber wirft die Frage auf: Was wird denn aus denen, die nicht so einfach wechseln können? Und was wird aus den Gasnetzbetreibern? Die Debatte läuft schon einige Jahre. Aber nun hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Green Paper vorgelegt.

Die Analyse wird manche ernüchtern: Das BMWK hält eine dezentrale Wasserstoffversorgung für wenig wahrscheinlich. Die Vorstellung, künftig würde einfach nur das Gas ausgetauscht, wird vom Ministerium also nicht geteilt. Das gilt auch für Biomethan. Ein Teilnetz soll also umgerüstet oder weitergenutzt werden, aber für den Rest stehen Stilllegungen an. Die sollen nicht überraschend kommen, aber angesichts der Langlebigkeit von Heizungen, aber auch vielen industriellen Einrichtungen sind auch 20 Jahre nicht viel. Gleichwohl steht schon wegen der Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie fest: Künftig können neue Gasanschlüsse verweigert und bestehende gekündigt werden, wenn das im Kontext der Dekarbonisierung steht. Es gibt Hürden für dieses neue Versorgerrecht, aber klar ist damit: Auf die heutige Infrastruktur kann man sich nicht bedingungslos verlassen. Das Ministerium hebt aber hervor, dass Energieversorgung trotzdem erschwinglich und vor allem sicher verfügbar bleiben muss, ohne darüber die Verteilernetzbetreiber zu ruinieren. Anreize, die Netze weiterzubetreiben, soll es aber keine mehr geben.Pipeline, Rohrleitung, Rohr, Energie

Interessant sind die Aufgaben, die das Ministerium vor allem aufgrund der neuen Gasbinnenmarktrichtlinie für sich und die Bundesnetzagentur identifiziert hat. Der physische Rückbau muss geregelt werden, aber auch rechtlich wird zurückgebaut: Es wird keine Anschlussverpflichtungen mehr geben, statt dessen sollen Stilllegungspläne den Rückzug aus bestehenden Versorgungsverhältnissen organisieren. Der Regulierungsrahmen muss geregelt werden, sonst gehen die Netzbetreiber wirtschaftlich kaputt. Das umfasst Regelungen für Abschreibungen, neue Regeln für den Effizienzvergleich und die Frage, wie man mit den Kosten der Stilllegung und des Rückbaus regulatorisch umgeht.

Auch nicht einfach ist die Frage, wie es eigentlich weitergeht, wenn die Konzession endet. Wer bewirbt sich schon um ein sterbendes Netz? Wie sehen die konzessionsvertraglichen Investitionsverpflichtungen aus? Wer bekommt das Netz aufgedrückt, wenn sich keiner freiwillig findet, und wie wird er – voraussichtlich der bisherige Konzessionär –  entschädigt?

Viele offene Fragen. In der Öffentlichkeit wird bisher wenig über das Ende der Gasnetze diskutiert. Noch in der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde oft debattiert, als gäbe es eine Ewigkeitsgarantie für die Erdgasinfrastruktur. Nun muss nicht nur die Branche, auch die Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung sich mit der Frage beschäftigen, wie genau vor Ort schon bald die bestehende Infrastruktur einer neuen weichen muss (Miriam Vollmer).

2024-04-06T01:59:13+02:006. April 2024|Gas|

Kein Baustopp bei der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG

Im Zuge der Gasmangellage folgte eine beispiellose Gesetzesinitiative, um eine Versorgung Deutschlands mit LNG (liquefied natural gas – verflüssigtes Erdgas) zu ermöglichen. Befeuert vom politischen Willen (und unter großem Einsatz seitens der Behörden, allen voran durch den NLWKN und der beratend unterstützenden Juristen – Danke für die gute Zusammenarbeit!) war es möglich, dass bereits im Dezember 2022 die erste FSRU (floating storage and regasification unit – also schwimmende Lagerungs- und Re­ga­si­fi­zie­rungs­an­la­ge) – die Höegh Esperanza – in Wilhelmshafen anlegen konnte. Wei­te­re Ter­mi­nals an den Stand­or­ten Lub­min, Sta­de und Bruns­büt­tel folg­ten. Die Vorhaben umfassen jeweils verschiedene rechtliche Teilschritte und Zulassungsverfahren, die es in sich haben. Von der Planfeststellung, der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und der wasserrechtlichen Erlaubnis ist alles vertreten. Ohne Frage: Die Zulassung von LNG Terminals mit Peripherie und Infrastruktur ist Turnen am Hochreck des besonderen Verwaltungs- und Umweltrecht. Um die Realisierung zu ermöglichen – wurde unter Begründung der Gasmangellage – das Verfahrensrecht gestrafft. Gerade der Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefällt nicht jedem. Zu Lubmin liegt nun eine aktuelle Entscheidung des BVerwG vor, dass sich mit Eilanträgen von zwei Umweltvereinigungen gegen die Planänderung des Bergamtes Stralsund befasst hat, mit der das Bauzeitenfenster für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ über den 31. Dezember 2023 hinaus erweitert wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Anträge abgelehnt (Beschlüsse vom 25.01.2034 – 7 VR 1. 24 u. 7 VR 2. 24 –).

Offen sind weiterhin die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2023, mit dem die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts Lubmin bis KP 26 zugelassen wurde. Die Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klagen hat der Senat bereits mit Beschlüssen vom 12. und 15. September 2023 (BVerwG 7 VR 4.23 und BVerwG 7 VR 6.23) abgelehnt. Der Planänderungsbeschluss vom 8. Januar 2024 hebt die Bauzeitenbeschränkung auf den 31. Dezember 2023 für die Durchführung naturschutzrechtlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vom 1. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024 auf. Nach gegenwärtigem Stand ist zur Vollendung des Vorhabens noch auf einer Strecke von 6,8 km der Meeresboden im Grabenbereich wiederherzustellen. Um diese Planänderung geht es nun.

Aus Sicht der Leipziger Bundesrichter erweisen sich die Klagen gegen die Planänderung derzeit als voraussichtlich unbegründet. Unter Berücksichtigung dieser fehlenden Erfolgsaussichten geht es auch im Eilrechtschutz nicht weiter: Zu Recht – so das BVerwG gehe man weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus. Verfahrensmängel wegen des Verzichts auf eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung und einer fehlenden Beteiligung der Naturschutzvereinigungen sind derzeit nicht festzustellen. Auch verstößt die Bauzeitenerweiterung voraussichtlich nicht gegen Naturschutzrecht, weil der Planänderungsbeschluss durch entsprechende Regelungen erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopen, Habitaten und Arten ausschließt. (Dirk Buchsteiner)

2024-02-16T13:50:41+01:0016. Februar 2024|Energiepolitik, Gas, Immissionsschutzrecht, Umwelt|

Q & A Kraftwerksstrategie

Die letztes Jahr groß geplante Kraftwerksstrategie ist in der Bundes-Waschmaschine eingelaufen: Statt 50 neuen Gaskraftwerken soll es jetzt nur noch rund 20 geben, insgesamt 10 GW. Doch warum? Und wie soll das aussehen?

Wieso jetzt noch neue Gaskraftwerke?

Umweltverbände sind unzufrieden: Gaskraftwerke seien aus der Zeit gefallen. Man solle keine neuen fossilen Kraftwerke mehr bauen, statt dessen auf Wind und Sonne setzen. Doch die liefern nicht über alle 8.460 Std. des Jahres. Für die Stunden, in denen Strom aus anderen Quellen fließen muss, aber weder aus dem Ausland noch aus Speichern zur Verfügung gestellt werden kann, und auch Lastmanagement nicht reicht, braucht es Reservekapazitäten. Die laufen dann nur wenige Stunden im Jahr, so dass auch die Emissionen dieser Anlagen sich in Grenzen halten dürften. Sie werden ohnehin über den Emissionshandel reguliert, so dass schon wegen der hohen Zertifikatpreise kein Anreiz bestehen dürfte, sie mehr laufen zu lassen als nötig.

Wieso eigentlich Erdgas?

Kraftwerk ist nicht gleich Kraftwerk. Nicht jede Technologie kann mehr oder weniger aus dem Stand Strom liefern, wenn er gerade gebraucht wird, und danach wieder Platz für Erneuerbare machen. Gaskraftwerke besitzen diese Fähigkeit, zudem ist Erdgas im Verhältnis zu Kohle wenig emissionsintensiv.

Am besten wäre es freilich, die Anlagen könnten direkt mit Wasserstoff laufen. Der verbrennt CO2-frei. Leider gibt es noch kein Wasserstoffnetz. Das soll erst entstehen und dazu v. a. das heutige Gasnetz nutzen. Es gibt bisher auch zu wenig Hersteller und Importeure. Diese Struktur muss überall erst wachsen. Deswegen werden Kraftwerke errichtet, die später hoffentlich umgerüstet werden können.

Free Factory Night photo and picture

Wer betreibt die neuen Gaskraftwerke?

Wenn es heißt, dass “Deutschland baut”, ist das nicht ganz richtig. Deutschland lässt bauen, indem die Bundesnetzagentur Kapazitäten in Auktionen ausschreibt. Unternehmen der Privatwirtschaft (oder auch Staatsunternehmen aus Deutschland oder anderen Ländern) bewerben sich mit einem Betrag, den sie für die Förderung pro MW brauchen, und wer mit am wenigsten Förderung auskommt, gewinnt und baut. Die Förderung soll aus dem Klima- und und Transformationsfonds stammen.

Ist das alles?

Nope. Die neuen Kraftwerke sind nur ein Teil der Strategie für die künftigen grünen Netze. Die Bundesregierung sitzt derzeit an einem neuen Kapazitätsmechanismus einschließlich eines neuen Strommarktdesigns. Das soll Versorgungssicherheit bei vernünftigen Preisen gewährleisten. Außerdem werden auch Speicherkapazitäten ausgebaut. Und es wird geforscht, die Abscheidung von CO2 vorangebracht, es soll schneller geplant und genehmigt werden, und selbst für die Kernfusion gibt es in der Strategie ein paar gute Worte (und wohl etwas Geld).

Wie geht es weiter?

Nun muss aus der Einigung der Bundesregierung also ein Gesetzesentwurf werden. Viel Zeit bleibt nicht, denn schon nächstes Jahr wird ja wieder gewählt. Doch auch die nächste Bundesregierung wird nicht anders können, als zu bauen, denn selbst wenn das nächste Kabinett Klima nicht so prioritär ansehen sollte, wie der aktuelle Hausherr im BMWK gibt das EU-Recht einen zeitlichen Rahmen vor, mit dem eine Verlangsamung der Transformation hin zu Nettonull ausgeschlossen ist (Miriam Vollmer).

2024-02-09T19:55:30+01:009. Februar 2024|Energiepolitik, Gas, Umwelt|