Q & A Kraftwerksstrategie

Die letztes Jahr groß geplante Kraftwerksstrategie ist in der Bundes-Waschmaschine eingelaufen: Statt 50 neuen Gaskraftwerken soll es jetzt nur noch rund 20 geben, insgesamt 10 GW. Doch warum? Und wie soll das aussehen?

Wieso jetzt noch neue Gaskraftwerke?

Umweltverbände sind unzufrieden: Gaskraftwerke seien aus der Zeit gefallen. Man solle keine neuen fossilen Kraftwerke mehr bauen, statt dessen auf Wind und Sonne setzen. Doch die liefern nicht über alle 8.460 Std. des Jahres. Für die Stunden, in denen Strom aus anderen Quellen fließen muss, aber weder aus dem Ausland noch aus Speichern zur Verfügung gestellt werden kann, und auch Lastmanagement nicht reicht, braucht es Reservekapazitäten. Die laufen dann nur wenige Stunden im Jahr, so dass auch die Emissionen dieser Anlagen sich in Grenzen halten dürften. Sie werden ohnehin über den Emissionshandel reguliert, so dass schon wegen der hohen Zertifikatpreise kein Anreiz bestehen dürfte, sie mehr laufen zu lassen als nötig.

Wieso eigentlich Erdgas?

Kraftwerk ist nicht gleich Kraftwerk. Nicht jede Technologie kann mehr oder weniger aus dem Stand Strom liefern, wenn er gerade gebraucht wird, und danach wieder Platz für Erneuerbare machen. Gaskraftwerke besitzen diese Fähigkeit, zudem ist Erdgas im Verhältnis zu Kohle wenig emissionsintensiv.

Am besten wäre es freilich, die Anlagen könnten direkt mit Wasserstoff laufen. Der verbrennt CO2-frei. Leider gibt es noch kein Wasserstoffnetz. Das soll erst entstehen und dazu v. a. das heutige Gasnetz nutzen. Es gibt bisher auch zu wenig Hersteller und Importeure. Diese Struktur muss überall erst wachsen. Deswegen werden Kraftwerke errichtet, die später hoffentlich umgerüstet werden können.

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Wer betreibt die neuen Gaskraftwerke?

Wenn es heißt, dass “Deutschland baut”, ist das nicht ganz richtig. Deutschland lässt bauen, indem die Bundesnetzagentur Kapazitäten in Auktionen ausschreibt. Unternehmen der Privatwirtschaft (oder auch Staatsunternehmen aus Deutschland oder anderen Ländern) bewerben sich mit einem Betrag, den sie für die Förderung pro MW brauchen, und wer mit am wenigsten Förderung auskommt, gewinnt und baut. Die Förderung soll aus dem Klima- und und Transformationsfonds stammen.

Ist das alles?

Nope. Die neuen Kraftwerke sind nur ein Teil der Strategie für die künftigen grünen Netze. Die Bundesregierung sitzt derzeit an einem neuen Kapazitätsmechanismus einschließlich eines neuen Strommarktdesigns. Das soll Versorgungssicherheit bei vernünftigen Preisen gewährleisten. Außerdem werden auch Speicherkapazitäten ausgebaut. Und es wird geforscht, die Abscheidung von CO2 vorangebracht, es soll schneller geplant und genehmigt werden, und selbst für die Kernfusion gibt es in der Strategie ein paar gute Worte (und wohl etwas Geld).

Wie geht es weiter?

Nun muss aus der Einigung der Bundesregierung also ein Gesetzesentwurf werden. Viel Zeit bleibt nicht, denn schon nächstes Jahr wird ja wieder gewählt. Doch auch die nächste Bundesregierung wird nicht anders können, als zu bauen, denn selbst wenn das nächste Kabinett Klima nicht so prioritär ansehen sollte, wie der aktuelle Hausherr im BMWK gibt das EU-Recht einen zeitlichen Rahmen vor, mit dem eine Verlangsamung der Transformation hin zu Nettonull ausgeschlossen ist (Miriam Vollmer).

2024-02-09T19:55:30+01:009. Februar 2024|Energiepolitik, Gas, Umwelt|

Wärmeplanung: Schaut auch aufs Gas!

Die bis 2026 bzw. 2028 anstehende Wärmeplanung interessiert Bürger wie Kommunen derzeit vor allem in Hinblick auf die Entwicklung der Fernwärme. Das ist erfreulich, denn ohne den Ausbau der Fernwärme wird die Dekarbonisierung des Gebäudesektors schwer. Was dagegen in den Hintergrund rückt: Im Wärmeplan müssen Kommunen sich ehrlich machen, was mit ihrem Gasnetz passiert. Denn klar ist: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist auf das Zieljahr 2045 ausgerichtet, in dem die Wärmeversorgung zu 100% auf Erneuerbaren und unvermeidbarer Abwärme beruhen muss, § 19 WPG.

Für fossiles Erdgas ist damit kein Platz mehr. Wenn eine Kommune also ein Erdgasnetz hat, muss sie im Wärmeplan eine Entscheidung treffen: Wird das Erdgasnetz umgestellt und soll künftig grüne Gase, möglicherweise Wasserstoff, transportieren? Wenn das nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, muss das Erdgasnetz bis 2045 stillgelegt werden und in den nächsten Jahren ein Plan erarbeitet werden, wie das aussehen soll.

Nun wünschen sich viele Kommunalpolitiker einen Weiterbetrieb des Erdgasnetzes, dann eben mit Wasserstoff. Doch der Wunsch allein rechtfertigt es nicht, den Wärmeplan daran auszurichten. Ein Wärmeplan ist kein Wunschkonzert. Wer per Wärmeplan sein Netz in ein Wasserstoffnetz umstellen will, braucht bis 2028 einen verbindlichen Fahrplan mit Zwischenzielen und Investitionsplan, den die Bundesnetzagentur genehmigt, überprüft und für gescheitert erklären kann, wenn sich die Hoffnungen der Kommune nicht erfüllen. Im Ergebnis bedeutet das: Es dürfte ausgeschlossen sein, dass eine Kommune wie auch immer ihr Erdgasnetz in die Zukunft rettet, indem sie eine Umrüstung plant, die dann scheitert. Überdies wird ja auch das Fernleitungsnetz umgebaut, teilweise umgestellt und teilweise stillgelegt.

Nicht ganz wenigen Eigentümern ist dies noch gar nicht so klar. Hier ist es also Aufgabe der Gemeinde, auch über eine breite, niedrigschwellige Öffentlichkeitsarbeit zu verdeutlichen, dass die vermeintlich sicher und günstige Gasheizung in vielen, wenn nicht den meisten Kommunen, nicht nur wegen der absehbaren Kostensteigerungen wegen der CO2-Bepreisung keine Lösung für die Ewigkeit ist (Miriam Vollmer).

2024-01-17T23:11:18+01:0017. Januar 2024|Energiewende weltweit, Gas|

Bundesnetzagentur untersagt gas.de die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden

Wer in Deutschland als Energieversorger tätig sein möchte benötigt dafür eine Versorgererlaubnis des Hauptzollamtes und – sofern er als Energieversorger Haushaltskunden beliefern möchte – muss er das gem. § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Diese muss dafür keine ausdrückliche Genehmigung erteilen, kann aber gem. § 5 Abs. 5 EnWG einem Energielieferanten die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Genau das hat die Bundesnetzagentur nun vor kurzem offenbar beim Energieversorger gas.de getan.

 

„Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt“ heißt es in der entsprechenden Pressemeldung.

Gas.de halte nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen. Daher habe die Bundesnetzagentur die Tätigkeit der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH als Energielieferant zum Schutz der Haushaltskunden untersagt.

Laut Pressemitteilung wurde die Behörde tätig, nachdem der Versorger zunächst Ende 2021 den Betrieb komplett eingestellt und zahlreichen Kunden außerordentlich gekündigt hatte – was bis heute Gegenstand von Schadenersatzprozessen gegen das Unternehmen ist – und nun im Jahr 2023 eine Wiederaufnahme der Tätigkeit anzeigen wollte.

(Christian Dümke)

2023-10-06T13:40:21+02:006. Oktober 2023|Energiepolitik, Gas, Rechtsprechung|