Windstille überm EEG

Die Politik ringt um zusätzliche Instrumente, um die Emission von Treibhausgasen in den Griff zu bekommen. Dabei dürfen allerdings die Instrumente nicht außer acht gelassen werden, die es schon gibt. Insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das unter anderem Förderungen für Strom aus erneuerbaren Quellen vorsieht.

Nun schlägt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Alarm: Sie führt das Ausschreibungsverfahren für Neuanlagen durch, das im EEG 2017 vorgesehen ist. Dieses noch recht neue Instrument soll die Ausbaukosten senken und so auf die lange Sicht die EEG-Umlage wieder reduzieren. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass diejenigen, die neue EE-Anlagen bauen möchten, sich um bestimmte Kapazitäten bewerben. Den Zuschlag soll derjenige erhalten, der am günstigsten erzeugt und deswegen mit einer geringen oder sogar gar keinen Marktprämie auskommt.

Soweit die Theorie. In der Praxis ist nun die zweite Ausschreibungsrunde des laufenden Jahres mit einer deutlichen Unterdeckung beendet worden. Die BNetzA konnte nur 270 MW der gesamten Ausschreibungsmenge von 650 MW zuschlagen. Damit haben alle 35 zugelassenen Gebote den Zuschlag erhalten. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 6,13 Cent pro Kilowattstunde. So wird das natürlich nichts mit dem Ausbaupfad für die Erneuerbaren. 

Zu den Ursachen dieser dramatischen Entwicklung findet die Bundesnetzagentur deutliche Worte. Sie führt die geringe Anzahl an Angeboten auf die schwierige Lage bei der Genehmigungserteilung für Windkraftanlagen zurück. Doch worin liegt das? Zumindest einen Teil der Probleme führen wir auf Akzeptanzprobleme zurück. Namentlich erweist sich etwa die bayerische Abstandsregelung als Problem. Hier gilt seit 2014 die sogenannte 10-H-Regel wonach der Abstand eines Windrades von Wohnungen mindestens zehnmal so weit sein muss, wie die Anlage hoch ist. Faktisch gibt es danach in Bayern kaum mehr überhaupt genehmigungsfähige Standorte. Aber auch die Luftsicherung ist immer noch ein Problem. Zudem fehlt es generell an entsprechend ausgewiesenen Flächen. Allzu oft scheuen die Akteure den Konflikt mit der Nachbarschaft. Hier stellt sich die Frage, ob nicht der Bundesgesetzgeber noch einmal aktiv werden sollte.

2019-05-14T12:21:41+02:0014. Mai 2019|Erneuerbare Energien, Strom|

Sunshine-Prosumer for Future

Neulich erzählte uns ein Bekannter beim Grillen stolz von seiner neuen Balkon-PV-Anlage: Für ein paar hundert Euro hatte er sich ein gebrauchsfertiges Set erstanden, das er selbst am Balkongeländer montiert hat. Seitdem freut sich der Bekannte immer ganz besonders, wenn die Sonne scheint. Denn zu jeder Stunde Sonnenschein reduziert sich seine Stromrechnung um ein- bis zweihundert Wattstunden. Zwar sind das meistens nicht die Zeiten, in denen er am meisten Strom verbraucht. Aber immerhin kommt die Anlage dann für die etwa 130 Watt Stromverbrauch seines großen, meist gut mit Koteletts, Würstchen und Bier bestückten Kühlschrank auf. Außerdem hat er ausgerechnet, dass in seiner Familie allein etwa 70 Watt an Strom für Standby verschiedener Computer und Anlagen verbraucht werden. Auch das kann bei blauem Himmel nun auch von der Sonne versorgt werden.

Solche häufig auch als Guerilla-PV bezeichneten Anlagen gibt es in den Niederlanden und in Österreich schon lange. In Deutschland waren sie bis vor ein paar Monaten noch in einer legalen Grauzone. Zwar sind kleine PV-Anlagen zur Installation am Gebäude grundsätzlich genehmigungsfrei. Bislang gab vor kurzem gab es aber keine Normen, die die Sicherheit der Geräte und ihres Anschlusses geregelt hat. Dies hat sich aber Ende letzten Jahres mit einem neuen VDE-Vorschriftenwerk geändert.

Tatsächlich ist von DIY-Basteleien durch Laien eher abzuraten. Ein normaler Schukostecker, dessen Kontakte Strom führen, birgt schließlich erhebliche Stromschlagrisiken. Bei Überkapazitäten im häuslichen Stromnetz drohen potentiell Leitungsschäden. Daher muss das Sicherungssystem auf die Einspeisung aus einer zusätzlichen Stromquelle ausgelegt sein. Außerdem sind normale Stromzähler für die Einspeisung nicht geeignet. Wegen dieser Risiken und Voraussetzungen müssen die Anlagen und ihre Installation den VDE-Normen entsprechen.

Inzwischen hat sich aber auch auf dem Markt einiges getan und es sind sogenannte steckerfertige PV-Anlagen erhältlich. Wenn eine nach VDE genormte Energiesteckdose und bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, soll sogar ein Laie eine solche steckerfertige Anlage anschließen können.

Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Niederspannungsanschlussverordnung muss der Betreiber die Installation der Anlage allerdings noch dem Netzbetreiber mitteilen. Auch eine Registrierung beim Marktstammdatenregister ist erforderlich. Trotz des für die Kleinanlage damit immer noch verhältnismäßig hohen Aufwandes haben steckerfertige PV-Anlagen einiges an Potential. Denn sie bieten ähnlich wie Genossenschaftsprojekte Möglichkeiten, die Energiewende vor Ort selbst in die Hand zu nehmen.

Bundesrat ermöglicht beschleunigten Netzausbau

Klavierspielen, heißt es, wäre eigentlich kinderleicht, wenn man nur zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle in die Tasten hauen würde. Genauso ist es mit der Energiewende. Die Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie an sich ist das geringste Problem. Wind und Sonne gibt es schließlich umsonst. Die große Herausforderung besteht darin, Energie rechtzeitig dort bereitzustellen, wo sie gebraucht wird. Das ist im Stromsektor zum größten Teil eine Frage der Übertragungsnetze. Die sind allerdings dieser Herausforderung immer noch nicht ausreichend gewachsen – und bekanntlich dauern in Deutschland Infrastrukturplanungen öfter mal etwas länger.

Das sollte sich eigentlich schon seit 2011 mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ändern. Allerdings hat das noch nicht zur erhofften Beschleunigung geführt, so dass das Planungs- und Genehmigungsrecht für Höchstspannungsleitungen nun weiter optimiert werden soll. Über einige der geplanten Änderungen hatten wir bereits berichtet. Auch das Gesetzgebungsverfahren hat nun wieder einige Monate gedauert. Umstritten war dabei zwischen Bund und Ländern unter anderem, ob für Power-to-Gas-Anlagen die Netzentgeltbefreiung entfallen solle. Vor allem Schleswig-Holstein hatte sich dagegen stark gemacht, so dass nun zumindest solche Anlagen weiter befreit sein sollen, die vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gepeist werden. Da die Bundesregierung eine entsprechende Protokollerklärung abgab, konnten langwierige Verhandlungen im Vermittlungsausschluss vermieden werden.

Eine andere Regelung betrifft den Beschleunigungszuschlag, der in die Netzentgeltverordnung aufgenommen werden soll. Damit können Eigentümer einen Anreiz erhalten, sich schnell, nämlich innerhalb von acht Wochen, darüber zu einigen, dass die Trasse über ihr Grundstück gebaut werden darf. Damit soll verhindert werden, dass höchste Entschädigung derjenige bekommt, der am höchsten pokert und das Verfahren dadurch am längsten verschleppt.