Energie­wende weltweit: Ökostrom und CO2 Bindung auf Island

Die Energie­wende ist keine deutsche Spezia­lität. In unserer Serie „Energie­wende weltweit“ schauen wir über den Tellerrand.

Das vulka­nische Island hat das, wovon andere träumen – oder woran andere hart arbeiten – eine nahezu 100 % regene­rative Strom­erzeugung aus Wasser­kraft (80 %) und Geothermie (20%). Island ist nie in die Nutzung der Atomkraft einge­stiegen und verfügt daher über keine Kernkraft­werke. Auch Kohle­kraft­werke sucht man vergebens.

Also klima­schutz­tech­nisch alles perfekt im hohen Norden? Leider nein. Island ist unter den 32 Ländern der EU und EFTA das Land mit den höchsten CO2 Emissionen pro Kopf. Schuld daran ist die auf Island ansässige Alumi­ni­um­in­dustrie und der Luftverkehr. Bei der Alumi­ni­um­pro­duktion werden – auch bei Einsatz von 100 % Ökostrom – durch chemische Reaktionen große Mengen CO2 freige­setzt. Kritik gibt es auch an der islän­di­schen Praxis Zerti­fikate für den eigenen grünen Strom ins Ausland zu verkaufen und auf diese Weise bilan­ziell „unsau­beren Strom“ zu importieren.

Bis zum Jahr 2040 will Island gleichwohl zu 100 % klima­neutral werden. Anders als bei anderen Staaten kann dies jedoch nicht (mehr) durch Steigerung des Ökomstrom­an­teils erreicht werden. Island muss daher andere Wege gehen. Einer davon heißt Aufforstung. Island ist das am geringsten bewaldete Land Europas. Im Zuge der früheren Besiedlung wurden 97 % der ursprünglich vorhan­denen Wälder abgeholzt. Das soll sich nun langsam wieder ändern. Seit 2015 wurden mehr als drei Millionen Bäume in Island gepflanzt.

Mit dem Kraftwerk Hellisheiði  hat Island zudem eine neuartige Anlage, die mehr CO2 bindet, als sie verur­sacht. Über einen Filter (irect-Air-Capture-Modul (DAC) wird CO2 aus der Umgebungsluft gefiltert und dann in Wasser gelöst. Das Gemisch wird dann in 700 Meter tiefe Basalt­schichten gepumpt, wo das CO2 mit dem Basalt reagiert und innerhalb von 2 Jahren zu einem festen Mineral kristallisiert.

2021-01-27T21:37:10+01:0027. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|

Die BNetzA und der General­anwalt: Zum Schluss­antrag C‑718/18

Der Europäi­schen Kommission (KOM) gefällt das deutsche Energie­recht nicht. Sie hat deswegen ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren einge­leitet, das aktuell beim EuGH auf der Zielge­raden steht (Rs. C‑718/18). Nun hat am 14.01.2021 General­anwalt Giovanni Pitruz­zella seine Schluss­an­träge veröf­fent­licht und sich der Position der KOM weitgehend angeschlossen.

Neben einigen Regelungen, die die Wettbe­werbs- und Eigen­tums­ver­hält­nisse von Energie- und Gasun­ter­nehmern betreffen, wirft die KOM der Bundes­re­publik Deutschland vor, dass § 24 Abs. 1 EnWG unions­rechts­widrig die ausschließ­liche Zustän­dig­keiten der natio­nalen Regulie­rungs­be­hörde, also der Bundes­netz­agentur, beschränkt. Dies sieht auch der General­anwalt so.

Die Befugnis, Rechts­ver­ord­nungen zu erlassen, die die Arbeit und Methodik der Bundes­netz­agentur konkre­ti­sieren und dieser detail­lierte Vorgaben macht, verstieße gegen die von den einschlä­gigen Richt­linien gefor­derte vollkommene politische Unabhän­gigkeit der natio­nalen Regulie­rungs­be­hörde. Zu deutsch: Die Bundes­netz­agentur sei nicht unabhängig genug. Der General­anwalt geht sogar so weit, dass es auch den natio­nalen Parla­ments­ge­setz­gebern versagt sei, inhalt­liche Vorschriften im Rahmen der von den Richt­linien übertra­genen Vorschriften zu machen. Er wünscht sich also eine parla­men­ta­risch frei schwe­bende Agentur, die allein dem Gesetz verpflichtet sei.

Darin bestünde, wie er meint, keine Verletzung des Demokra­tie­prinzips. Dies fordert aber grund­sätzlich, dass jede Ausübung von staat­licher Gewalt sachlich und personell auf den direkt demokra­tisch gewählten Parla­ments­ge­setz­geber zurück­ge­führt werden kann. Eine solche Legiti­ma­ti­ons­kette erfolge hier – so der General­anwalt – vermittelt über die Organe der Europäi­schen Union.

Wir  meinen: Dieses Verständnis ist ausge­sprochen schwierig. Ein solches Verständnis kann sich zwar auf den Wortlaut der Richt­linien stützen, wirft aber die Frage auf, ob diese so gelesen selbst mit dem auch im Unions­recht veran­kerten Demokra­tie­grundsatz vereinbar sind.

Dieser Schluss­antrag offenbart erneut den unerschüt­ter­liche Glauben der Europäi­schen Union an die Effizienz sog. unabhän­giger Stellen und Einrich­tungen, die nur noch durch die Judikative kontrol­liert werden können und dürfen. Dahinter steht die Hoffnung, dass sich solche unabhän­gigen Stellen als unpoli­tisch und deshalb objek­tiver erweisen würden, als die Aushandlung von Entschei­dungs­maß­stäben in einem demokra­ti­schen Prozess, für den am Ende jemand politische Verant­wortung übernehmen muss. Es ist schon fragwürdig, ob dies so realis­tisch ist. Dem zentralen Satz, dass alle Staats­gewalt vom Volke auszu­gehen hat, steht diese sehr techno­kra­tische Lesart weite­gehend fern (Miriam Vollmer/Meret Trapp)

 

2021-01-15T18:38:13+01:0015. Januar 2021|Energiepolitik|

Energie­wende – Wo stehen wir heute?

Das EEG 2021 ist seit wenigen Tagen in Kraft, es handelt sich – je nach Zählart und ungeachtet zahlreicher kleinerer Änderungen– um die 8. novel­lierte Fassung des EEG, dessen Geschichte im Jahr 2000 als Nachfolge des Strom­ein­spei­se­ge­setzes begann. 

Aus den 12 Paragraphen des EEG 2000 sind inzwi­schen stolze 174 Paragraphen des EEG 2021 geworden. Und noch immer geht es eigentlich nur darum, die regene­ra­tiven Erzeu­gungs­an­lagen ans Netz und den darin regene­rativ erzeugten Strom ins Netz zu bekommen und dem Anlagen­be­treiber dafür eine angemessene Vergütung zu gewähren. 

In der Praxis verdanken wir dem Gesetz deutsch­landweit rund 30.000 Windkraft­an­lagen an Land, 1,7 Mio Solar­an­lagen, 9500 Biogas­an­lagen und 7300 Wasser­kraft­werke. Mit dieser Anlagen­menge werden inzwi­schen über 50 Prozent des deutschen Strom­ver­brauchs erzeugt – Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2030 sollen es nach derzei­tiger Planung 65 % sein.

Damit haben die erneu­er­baren Energien den Anteil der Atomstrom­mengen deutlich überholt. Dieser betrug zu Hochzeiten der Atomkraft im Jahr 2004 noch 32,4 % des Gesamt­strom­ver­brauches und liegt derzeit noch bei rund 12 %. Die nächste große Heraus­for­derung nach dem Atomaus­stieg ist der Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung – dessen Anteil an der Strom­erzeugung derzeit mit 130 deutschen Kohle­kraft­werken noch bei 26,4 % liegt und der bis zum Jahr 2038 auf Null sinken soll.

Dabei darf man nicht vergessen, dass derzeit wegen mangelndem Netzausbau und der deswegen erfor­der­lichen Abregelung von regene­ra­tiven Strom­erzeu­gungs­an­lagen bereits jährlich Strom­mengen von 6.480 GWh ungenutzt verloren gehen. Das entspricht dem 2,7 fachen des jährlichen Strom­ver­brauchs der Einwohner der Stadt München. Bereits die vorhan­denen Anlagen bieten also noch erheb­liches Erzeu­gungs­po­tential, dass durch Netzausbau oder verbes­serte Speicher­tech­no­logie genutzt werden könnte.

(Christian Dümke)

2021-01-07T20:11:15+01:007. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt, Windkraft|