Wahlkampf­thema Energie­wende: Was steht im Wahlpro­gramm der LINKEN?

Im Herbst diesen Jahres ist Bundes­tagswahl und bereits jetzt ist im warm laufenden Wahlkampf erkennbar, dass die Themen Klima­schutz und zukünftige Gestaltung der deutschen Energie­ver­sorgung diesmal zu den wichtigen Themen zählen. Wir haben daher in die Wahlpro­gramme verschie­dener Parteien geschaut, wie diese die Zukunfts­themen Energie und Klima­schutz angehen möchten und werden hier auf unserem Blog in einer Reihe darüber berichten. Nach den Programmen der SPD und der FDP haben wir uns diesmal die energie­po­li­ti­schen Vorstel­lungen der Partei Die LINKE angesehen.

Das Wahlpro­gramm der LINKEN trägt den Titel „Zeit zu handeln! Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit“

Klima­schutz und sozial­öko­lo­gische Wende

Die LINKE bewertet den Klima­wandel als Bestandteil einer „ökolo­gi­schen Krise des 21. Jahrhun­derts“. Die Umwelt­zer­störung könne dabei von den sozialen Verhält­nissen im Kapita­lismus nicht getrennt betrachtet werden. Denn während die Reichsten für einen überdurch­schnitt­lichen Anteil der klima­schäd­lichen Treib­haus­gas­emis­sionen verant­wortlich seien, wären die Armen von Umwelt­ver­än­derung und Verschmutzung am stärksten betroffen. Unter den Bedin­gungen des »freien« Weltmarkts sei Nachhal­tigkeit auf Dauer nicht möglich. Statt einer Wirtschaft, die für Profite arbeitet, bräuchten wir nach Ansicht der LINKEN eine Wirtschaft, die klaren sozialen und ökolo­gi­schen Zielen folgt, die mit den verblei­benden Ressourcen haushalten könne und die für die Bedürf­nisse der Menschen arbeite. Die LINKE will hier eine „sozial­öko­lo­gische Wende“ erreichen. Klima­schutz und Energie­wende ist für die LINKE dabei immer Teilaspekt der von ihr angestrebten sozialen gesell­schaft­lichen Wende.

Techni­scher Fortschritt allein ist für die LINKE keine Lösung, denn alle Erfah­rungen der letzten Jahrzehnte hätten gezeigt: Techno­lo­gische Erfolge – zum Beispiel durch den Ausbau erneu­er­barer Energien oder durch bessere Antriebs­systeme – würden durch sogenannte Rebound­ef­fekte sofort wieder wettge­macht. Verbren­nungs­mo­toren würden effizi­enter, dafür die Fahrzeuge aber schwerer. Die Digita­li­sierung erlaube umwelt­freund­li­chere Formen des Arbeitens, habe aber gleich­zeitig einen ökolo­gisch verhee­renden Bergbauboom ausgelöst.

Ohne soziale Gerech­tigkeit könne keine große Trans­for­mation hin zu einer klima­neu­tralen Wirtschaft gelingen, weil die Menschen gar nicht in die Lage versetzt würden, den Klima­schutz in ihrem Alltag umzusetzen und sich dafür einzu­setzen. Ohne Klima­ge­rech­tigkeit gäbe es jetzt und in Zukunft keine soziale Gerech­tigkeit, denn die Klima­krise treffe die zuerst, die sozial schlecht gestellt sind.

Entmachtung von Konzernen und Vergesellschaftung

Die Vormacht­stellung von Großkon­zernen in der Energie­ver­sorgung müsse nach Ansicht der LINKE ein Ende haben. Die Energie­ver­sorgung solle bürgernah und als Teil der öffent­lichen Daseins-vorsorge organi­siert werden. Energie­ver­sorgung müsse dem Gemeinwohl dienen und der Profit­ge­winnung entzogen werden. Ungerecht­fer­tigte Indus­trie­r­abatte bei Ökosteuer, Netzent­gelten, Emissi­ons­handel und im Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG) müssten entfallen.

Strom­ und Wärme­netze müssen nach Ansicht der LINKEN in die öffent­liche Hand überführt und demokra­tisch kontrol­liert werden. Große Energie­kon­zerne will die LINKE vergesellschaften.

Die Förderung durch das Erneu­erbare-Energien-Gesetz solle so ausge­richtet werden, dass es auch für Klein­be­treiber und Kommunen rentabel sei. Durch eine Energie­wende in öffent­licher und genos­sen­schaft­licher Hand könnten bis 2030 über 100.000 hochwertige und gut bezahlte Arbeits­plätze in der Produktion, Instal­lation und Wartung dieser Anlagen geschaffen werden.

Klima­neu­tra­lität bis 2035

Die LINKE will erreichen, dass die Bundes­re­publik bis 2035 klima­neutral ist. Bis 2030 müssten die Emissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt sein. Das Ziel solle im Klima­schutz­gesetz festge­schrieben werden. Emissi­ons­handel biete keinen wirksamen Klima­schutz Um das Klima zu retten, sollen erneu­erbare Energien bis 2035 das System der fossilen Energien ersetzen. Erneu­erbare Energien seien begrenzt durch Ressourcen und verfügbare Flächen. Deshalb sei die Begrenzung des absoluten Verbrauchs notwendig.

Ausstieg aus Atom, Kohle und Erdgas

Die LINKE bekennt sich zum Atomaus­stieg und zum Kohle­aus­stieg bis spätestens 2030. Der Neubau von Kohle­kraft­werken, der Neuauf­schluss und die Erwei­terung von Braun­koh­le­ta­ge­bauen soll verbote werden. Das 2020 neu in Betrieb genommene Stein­koh­le­kraftwerk Datteln 4 müsse sofort vom Netz genommen werden.Für eine klima­neu­trale Gesell­schaft müsse dem Ausstieg aus Atom und Kohle auch ein Ausstieg aus der Verbrennung von fossilem Erdgas folgen. DIE LINKE will dafür ein „Erdgas­aus­stiegs­gesetz“ mit verbind­lichem Ausstiegspfad und sozialer Absicherung betrof­fener Beschäf­tigter und Regionen.

Ausbau der erneu­er­baren Energien

Der Zubau an erneu­er­baren Energien soll in der nächsten Legis­la­tur­pe­riode und in den Folge­jahren stetig gesteigert werden. In den Jahren bis 2025 sollen pro Jahr mindestens 10 Gigawatt Fotovoltaik, sowie 7 GW Windenergie an Land und 2 GW auf See instal­liert werden.

Inves­toren sollen verpflichtet werden, den Stand­ort­ge­meinden eine Betei­ligung an neuen Windkraft­an­lagen, Photo­vol­ta­ik­kraft­werken und Energie­spei­chern anzubieten. Die Kommunen werden dadurch Mitbe­sit­ze­rinnen. Sie müssten so oder durch Betrei-berab­gaben an Stand­ort­kom­munen an finan­zi­ellen Erträgen der Ökostrom­be­treiber beteiligt werden.

DIE LINKE unter­stützt Mieter­strom­kon­zepte einer hausei­genen Strom­ver­sorgung durch Photovol taikan­lagen auf dem Dach. Sie fordert eine Solar­pflicht für Neubauten sowie für Bestands­bauten nach einer umfas­senden Dachsa­nierung und wenn eine technische Eignung zur Solar­strom­erzeugung besteht.

CO2 Grenz­aus­gleich

Die LINKE setzt sich für einen europäi­schen CO2 ­Grenz­aus­gleichs­me­cha­nismus ein, der den Import CO2-inten­siver Produkte bepreist. Es soll verhindert werden, dass die Dekar­bo­ni­sierung der Industrie in Deutschland und der Europäi­schen Union zulasten der hiesigen Beschäf­tigten geht und zur Verla­gerung von CO2-inten­siver Produktion in Dritt­staaten führt.

Kein Import von Biokraftstoffen

DIE LINKE will den Import von »Biokraft­stoffen« verbieten, weil damit Nahrungs­mit­tel­pro­duktion in Ländern des Globalen Südens verdrängt und Biotope zerstört würden. Regionale Pflan­zen­öl­kraft­stoffe sollten nur im Agrar­be­reich und beim ÖPNV einge­setzt werden dürfen.

Bioen­ergie aus eigens hierzu angebauten Energie­pflanzen oder neu geschla­genem Holz soll nicht mehr generell als ökolo­gisch gelten und keine staat­liche Förderung als erneu­erbare Energie erhalten.

(Christian Dümke)

2021-08-12T13:07:50+02:0012. August 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Fernwärme: Achtung – Veröffentlichungspflichten!

Wir erinnern uns: Das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium hatte kurz vor Tores­schluss der Legis­la­tur­pe­riode noch versucht, mit einem hastigen Verord­nungs­entwurf die Energie­ef­fi­zi­enz­richt­linie (EED) und die Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (RED II) auch für den Bereich Fernwärme umzusetzen (hierzu hier). Doch der am 25. Juni 2021 befasste Bundesrat hatte sich für eine ganze Reihe von Änderungen ausge­sprochen. Die Bundes­re­gierung wird hier mit einiger Wahrschein­lichkeit nachgeben, denn die Umset­zungs­pflichten drängen.

Besonders wichtig, aber bisher kaum disku­tiert: Der Bundesrat hat einen neuen § 1a AVBFern­wärmeV beschlossen, ohne den er dem Paket nicht zustimmen will. Hier soll es künftig heißen:

(1) Das Fernwär­me­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen hat in leicht zugänglicher und allgemein verständ­licher Form in jeweils aktueller Fassung seine allge­meinen Versor­gungs­be­din­gungen, einschließlich der dazugehörenden Preis­re­ge­lungen, Preis­an­pas­sungs­klauseln und Preiskompo­nenten, sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwen­deter Indizes und Preis­listen barrie­refrei im Internet zu veröffentlichen. 

(2) Das Fernwär­me­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen hat zudem Informationen über die Netzver­luste in MWh/a als Differenz zwischen der Wärme-Netzein­speisung und der nutzbaren Wärme­abgabe im Internet in leicht zugäng­licher und allgemein verständ­licher Form zu veröffentlichen. Die Wärme­abgabe entspricht der vom Kunden und vom Ver-sorger für eigene Einrich­tungen entnommenen Wärme.“

Bisher veröf­fent­lichen längst nicht alle Versorger Versor­gungs­be­din­gungen samt Preis­blättern im Netz. Die meisten Unter­nehmen haben zwar nichts zu verstecken, schließlich sind die Verträge keine Staats­ge­heim­nisse und vor Ort meistens allgemein bekannt. Doch gerade weil die Neure­gelung ohne Übergangs­fristen in Kraft treten soll, sollten Unter­nehmen sorgfältig darauf achten, ob und wann sie ihren Inter­net­auf­tritt ändern müssen und sich auf die anste­hende Änderung vorbe­reiten, um sich nicht angreifbar zu machen.

Schreibtisch, Computer, Bildschirme, Monitore

(Miriam Vollmer)

2021-08-03T23:24:25+02:003. August 2021|Energiepolitik, Wärme|

Berliner Solar­pflicht – Was macht man mit dem Strom?

Berlin hat  mit dem Solar­gesetz für die Zeit ab dem 01. Januar 2023 die Solar­pflicht für Dächer einge­führt – wir berich­teten. Doch was macht man als Gebäu­de­ei­gen­tümer dann eigentlich mit dem Strom? Hierfür gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten:

Eigen­ver­brauch
Der erzeugte Strom kann direkt selbst genutzt werden und so die Kosten für den Bezugs­strom aus dem Netz senken. Zu beachten ist, dass auf den Eigen­ver­brauch grund­sätzlich die EEG-Umlage anfällt und an den zustän­digen Netzbe­treiber abgeführt werden muss. Für Strom aus regene­ra­tiver Erzeugung ist die EEG Umlage gem. § 61b EEG 2021 auf 40 % reduziert. Für EE-Anlagen mit einer instal­lierten Leistung von maximal 30 KW ist eine Menge von 30 Megawatt­stunden im Jahr sogar vollständig umlage­be­freit. Dass eine Eigen­ver­sorgung besteht, muss jedoch gem. § 74a EEG 2021 dem zustän­digen Netzbe­treiber angezeigt werden.

Einspeisung
Der Strom kann weiterhin in das Netz der allge­meinen Versorgung einge­speist werden. Der Netzbe­treiber zahlt hierfür gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2, 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 eine gesetz­liche Einspei­se­ver­gütung – sofern die Anlage kleiner ist als 100 KW.

Lieferung an Mieter
Der erzeugte Strom kann an die Anwohner/Mieter des Gebäudes gegen Entgelt geliefert werden. Hierfür kann unter Einhaltung weiterer Voraus­set­zungen auch noch ein Mieter­strom­zu­schlag gem. §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 3 EEG 2021 als zusätz­liche Förderung in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass man auf diese Weise rechtlich zum Energie­ver­sorger wird und damit zahlreiche gesetz­liche Pflichten einhalten muss.

Verkauf an einen Versorger
Der erzeugte Strom kann auch einfach gegen Entgelt an einen inter­es­sierten Stromhändler/Energieversorger verkauft werden, der ihn dann seiner­seits an Letzt­ver­braucher liefert oder an der Börse vermarktet.

(Christian Dümke)

2021-08-02T11:46:32+02:002. August 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Mieterstrom|