Der Zwischen­be­richt der Kohlekommission

Die Kohle­kom­mission hat es nicht leicht. Die einen wollen gar keinen Ausstieg aus der Kohle. Die anderen sehen die Betonung der Inter­essen der betrof­fenen Regionen und Arbeit­nehmer unaus­ge­sprochen eher als einen Vorwand an, den Kohle­aus­stieg zu behindern, der ihnen nicht schnell genug gehen kann. Entspre­chend kritisch wird der nun vorlie­gende einstimmig verab­schiedete Zwischen­be­richt zu möglichen Maßnahmen zugunsten der Braun­koh­le­re­gionen betrachtet.

Der Zwischen­be­richt ist ambitio­niert. Er soll den Menschen vor Ort frühzeitig eine Perspektive aufzeigen. Es handelt sich also nicht um ein Diskus­si­ons­papier. Nicht besonders überra­schend: Das Hauptziel ist es, dort, wo Arbeits­plätze in der Braun­kohle wegfallen, neue Arbeits­plätze anzusiedeln. Der Klima­schutz dagegen steht nicht im Fokus des Papiers, das Kapitel ist offen. Auch das Ausstiegs­datum gehört offenbar nicht zu den Punkten, auf die die Mitglieder der Kommission sich einigen konnten. Dies soll dem Endbe­richt vorbe­halten bleiben.

Geht es nach der Kommission, so soll der Steuer­zahler tief in die Tasche greifen. Zusätzlich sollen 1,5 Mrd. € in die Braun­koh­le­re­gionen im Rheinland und in Ostdeutschland fließen. Und das soll erst der erste Schritt sein. Weitere zusätz­liche Mittel sollen den Struk­tur­wan­del­prozess langfristig begleiten. Angesichts des Umstandes, dass sogar der Bericht selbst nur von 20.000 direkt und 60.000 indirekt Beschäf­tigen spricht, sind das stolze Zahlen. 

In diesen 1,5 Mrd. € sind Entschä­di­gungen für Energie­ver­sorger, denen man trotz geltender Geneh­mi­gungen und bestehender Geneh­mi­gungs­fä­higkeit ihre Kraft­werke wegnimmt, noch nicht einmal drin. Diese Kosten dürften zusätzlich anfallen, nachdem das BVerfG dem Gesetz­geber ins Stammbuch geschrieben hatte, dass ein entschä­di­gungs­loser Ausstieg aus einer Techno­logie – damals die Atomkraft – proble­ma­tisch ist.

In den nächsten Kapiteln wird es konkret. Was sollen die Kohle­kumpel in Zukunft tun? Sie sollen offenbar neue Mobili­täts­an­wen­dungen entwi­ckeln, vor allem für autonomes Fahren, im Rheinland soll der neue 5G-Mobil­funk­standard modellhaft mitent­wi­ckelt werden. Außerdem soll es Erleich­te­rungen beim Planen und Bauen für neue Infra­struk­tur­pro­jekte in den betrof­fenen Gegenden geben, ähnlich wie in den Neunzigern. Hier sind wir aller­dings skeptisch, denn viele Verzö­ge­rungen gehen auf EU-Normen bzw. deren unzurei­chende Einhaltung und die damit verbun­denen langen Prozesse zurück. Hier gibt es wenig Spielraum.

Weiter sollen Behörden verlagert werden. Dies sehen wir als Problem. Schon heute haben die in Provinz­städten angesie­delten Behörden Probleme bei der Rekru­tierung, wir denken hier nur an das Umwelt­bun­desamt in Dessau. Junge Beamte wollen nicht in Provinz­städten wohnen. Abseh­ba­rer­weise führt das zu einem Quali­täts­verlust und eher zu Di-Mi-Do-Mitar­beitern als zu einer Stärkung der Regionen.

Breiter Fokus liegt auf Verkehrs­pro­jekten. Strecken sollen elektri­fi­ziert werden (zB rund um Dresden, in die Lausitz und rund um Leipzig). S‑Bahnen sollen ausgebaut, Tunnel moder­ni­siert und Autobahnen verbreitert werden. Auch hier sehen wir wenig echtes Zukunfts­po­tential. Das Problem dieser Regionen ist ja nicht, dass man da nicht hinkommt.

Die betrof­fenen Regionen sollen weiter eine führende Stellung in der Energie­er­zeugung behalten. Offenbar ist hier an Forschung und Entwicklung rund um Netze, grüne Wärme, Brenn­stoff­zellen, Wasser­stoff, Speicher­tech­no­logien, Wärme­pumpen und andere innovative Verfahren mehr gehen. Zwei neue Fraun­hofer-Institute soll es geben. Außerdem soll Braun­kohle auch weiterhin stofflich genutzt werden, also wie Erdöl als Ausgangs­punkt für chemische Produkte. Zudem soll die in Ostdeutschland heimische Glasin­dustrie entwi­ckelt werden. Die so entste­henden Jobs sollen vergleichbar bezahlt und abgesi­chert sein wie die heutigen Bergbau­ar­beits­plätze. Doch ist es wirklich realis­tisch, dass die Kohle­kumpel nahtlos im anspruchs­vollen F&E‑Bereich weiter­ar­beiten? Werden da vielleicht Jobs geschaffen, die schon heute kaum mit entspre­chend quali­fi­zierten Mitar­beitern besetzt werden können? 

Werden hier – soweit zu unserem Fazit – nicht Jobs für hochqua­li­fi­zierte Leute geschaffen, die dort nicht wohnen wollen, und Verkehrswege für unter­qua­li­fi­zierte Leute, die gar nicht wegwollen? 

2018-11-02T10:14:07+01:002. November 2018|Energiepolitik, Strom, Umwelt, Verkehr|

Emissi­ons­freier ÖPNV: Batterie oder Brennstoffzelle?

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass der öffent­liche Perso­nen­nah­verkehr in deutschen Städten auf emissi­ons­freie Busse umsteigt. Das ist unter dem Gesichts­punkt der Luftrein­haltung eine gute Nachricht. Schließlich ist es schwer zu vermitteln, wenn immer mehr Innen­städte für Diesel-Pkw gesperrt werden, die dort fahrenden Busse aber ebenfalls größere Mengen an Stick­stoff­oxiden und Feinstaub emittieren.

Bei der Umstellung von Diesel­mo­toren auf alter­native Antriebs­tech­no­logien liefern sich batte­rie­be­triebene Elektro­busse und Wasser­stoff­busse mit Brenn­stoff­zellen aktuell ein Wettrennen. Während aus Osnabrück gestern die Meldung kam, dass der erste Elektrobus vom Hersteller VDL geliefert worden sei und 12 weitere Batte­rie­busse, sowie die Ladeinfra­struktur folgen sollen, setzt die Rhein-Main-Region derzeit auch auf Brennstoffzellenbusse.

Auch wenn die Wasser­stoff­busse in der Anschaffung zunächst teurer sind, u.a. weil in den Brenn­stoff­zellen Platin verbaut wird, bietet die Brenn­stoff­zel­len­tech­no­logie doch einige Vorteile, v.a. die schnellere Betank­barkeit und die größere Reich­weite. Zudem hilft ein energie­po­li­ti­sches Konzept, das Wasser­stoff im Verkehrs­sektor nutzt, temporäre Strom­über­schüsse aus erneu­er­baren Energie­quellen zu speichern. Dies ist auch im Rhein-Main-Gebiet geplant: Mit Förder­mitteln aus Hessen und Rheinland-Pfalz wurde eine von Mainz und Wiesbaden gemeinsam genutzte Wasser­stoff-Tankstelle gebaut. Das Gas soll aus dem Mainzer Energiepark kommen, wo die nach eigenen Angaben weltweit größte “Power-to-Gas”-Anlage entstanden ist, die vor allem durch Windkraft­an­lagen betrieben wird. Anders als die Energie werden die Busse selbst nicht wie noch in den 1970er Jahren in Rüsselsheim, sondern bei Autosan in Polen für ebe EUROPA produziert.

Vermutlich wird der Wettstreit der Antriebs­tech­no­logien am Ende zwar nicht in Deutschland, sondern zwischen Japan, das in der Wasser­stoff­tech­no­logie führend ist und China, wo auf batte­rie­be­triebene Kraft­fahr­zeuge gesetzt wird, und auch nicht im ÖPNV-Sektor, sondern auf dem Pkw und Lkw-Markt entschieden. Spannend sind die aktuellen Entwick­lungen im deutschen öffent­lichen Nahverkehr jedoch allemal.

2018-10-24T13:07:38+02:0024. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Umwelt, Verkehr|

Bundestag berät Grenz­werte für mittel­große Feuerungsanlagen

Der Umwelt­aus­schuss des Bundestags hat letzte Woche grünes Licht für die Umsetzung der EU-Richt­linie (EU) 2015/2193 über mittel­große Feuerungs­an­lagen durch die 44. BImSchV gegeben. Der Verord­nungs­entwurf folgt der Richt­linie, behält aber grund­sätzlich die stren­geren Grenz­werte der TA-Luft von 2002 bei. Die sog. Medium Combustion Plant Directive (MCPD) über mittel­große Feuerungs­an­lagen (zwischen 1 bis 50 MW) wurde im November 2015 erlassen und wäre eigentlich bis zum 19. Dezember 2017 in natio­nales Recht umzusetzen gewesen. Hinter­grund der Richt­linie ist die weiterhin auf dem Programm stehende Verbes­serung der Luftqua­lität. Dadurch sollen auch die natio­nalen Emissi­ons­höchst­mengen der 43. BImSchV besser einge­halten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Im Bereich der mittel­großen Feuerungs­an­lagen geht es dabei beispiels­weise um eine emissi­onsarme Ausge­staltung der Energie­wende im Bereich von Holz- und Pellet­hei­zungen oder Biogasanlagen.

Im Umwelt­aus­schuss und in der Plenums­be­ratung ging es darum, ob und inwieweit Deutschland seine Möglich­keiten ausschöpfen sollte, in der Verordnung über die Anfor­de­rungen der Richt­linie hinaus­zu­gehen. Dabei wurde der Regie­rungs­entwurf von zwei Seiten attackiert: Während AfD und FDP mit einheit­lichen Wettbe­werbs­be­din­gungen in Europa argumen­tierten und sich daher für eine 1:1‑Umsetzung stark machten, kriti­sierten die Grünen und Die Linke die Länge der Übergangs­fristen und Fälle, in denen der Verord­nungs­entwurf doch gegenüber der TA Luft oder der besten verfüg­baren Technik zurück­fallen würde. So orien­tieren sich die Grenz­werte für NOx für Erdgas­feuerung nur an der EU-Richt­linie. Erst nach einer Übergangs­frist bis 2031 würden die Standards der insoweit stren­geren TA Luft wieder gelten. Der Blick in andere Staaten wie die Schweiz, Öster­reich oder die Nieder­lande zeige Beispiele für ambitio­niertere Umset­zungen. Letztlich hat sich aber, wie zu erwarten, die große Koalition mit ihrem Verord­nungs­entwurf durchgesetzt.

2018-10-23T22:03:10+02:0023. Oktober 2018|Energiepolitik, Industrie, Umwelt, Wärme|