Wahlkampf­thema Verkehrs­wende: Das Wahlpro­gramm der SPD

Wie die Diskussion über die Entwicklung des Benzin­preises gezeigt hat, sind auch Mobili­täts­fragen ein entschei­dendes Thema im Bundes­tags­wahl­kampf 2021. Insofern werden wir wie bereits zum Thema Energie­wende in lockerer Reihe in ein paar Wahlpro­gramme politi­scher Parteien gucken: Immer mit der Frage im Hinterkopf, was darin über die Verkehrs­wende zu finden ist. Wie schon beim Thema Energie und Klima­schutz beginnen wir mit dem Wahlpro­gramm der SPD.

CO2-Preis

Führende Vertreter der SPD haben sich zwar in Debatte über den CO2-Preis gegen eine Erhöhung ausge­sprochen. Aller­dings geht die SPD nicht so weit, in Wahlpro­gramm der SPD grund­sätzlich am ab Anfang diesen Jahres einge­führten CO2-Preis zu rütteln. Vielmehr wird der CO2-Preis als ein wichtiges Element der Energie­wende akzep­tiert, dabei soll er auch dazu beitragen, die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 aus Haushalts­mitteln zu finanzieren.

Zukunfts­mission „modernstes Mobili­täts­system Europas“

Als zweite von insgesamt vier Zunkunfts­mis­sionen in ihrem Wahlpro­gramm wird die SPD mit dem Schlagwort „Modernstes Mobili­täts­system Europas“. Das ist einer­seits insofern nachvoll­ziehbar, als die Große Koalition in den letzten beiden Legis­la­tur­pe­rioden im Bereich Verkehr wenig erfolg­reiche Moder­ni­sie­rungs­pro­jekte auf den Weg gebracht hat. Die SPD kann sich hier gegenüber einem im Verkehrs­ressort besonders schwachen Koali­ti­ons­partner profilieren.

Anderer­seits liegt die Latte inzwi­schen hoch, wenn es um den Vergleich mit anderen europäi­schen Ländern geht: Denn auch in anderen Europäi­schen Ländern hat sich in den letzten Jahren viel getan. Was sind also die Vorschläge, mit denen die SPD Deutschland an die Spitze moderner Mobilität setzen will?

Unter dem Slogan „Nachhaltig, bezahlbar, barrie­refrei und verlässlich“ setzt die SPD Akzente, die ökolo­gische und soziale Ziele vereinen sollen. Dafür finden sich im weiteren Text finden auch einige konkrete Forderungen:

Öffent­licher Verkehr

So soll eine Mobili­täts­ga­rantie mit Hilfe der neuen Mobili­täts­dienst­leis­tungen allen Bürgern einen wohnort­nahen Anschluss an den öffent­lichen Verkehr verschaffen. Weiterhin sollen Kommunen durch Reform der Straßen­ver­kehrs­ordnung und Förder­pro­gramme dabei unter­stützt werden, in Städten mehr Fläche für den Umwelt­verbund (inklusive Fuß- und Fahrrad­verkehr) bereitzustellen.

Weiterhin ist Schie­nen­verkehr ein Schwer­punkt der SPD-Verkehrs­po­litik. Ziel ist es, Bahnfahren inner­eu­ro­päisch billiger und attrak­tiver als Fliegen zu machen. Dafür soll neben dem Deutsch­landtakt auch ein europaweit koordi­nierter Fahrplan einge­führt werden. Ebenso stehen schnelle Städte- und Nacht­zug­ver­bin­dungen auf dem Programm sowie Reakti­vierung alter Bahnstrecken. Schließlich will die SPD bis 2030 mindestens 75 Prozent des Schie­nen­netzes elektrifizieren.

Motori­sierter Individualverkehr

Beim Autoverkehr liegt der Schwer­punkt auf der Elektri­fi­zierung. Hier soll die Autoin­dustrie bei der notwen­digen Trans­for­mation unter­stützt werden. Ziel seien bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelek­trisch fahrende PKW in Deutschland. Um dies zu verwirk­lichen, steht unter anderem der Ausbau der Ladeinfra­struktur ganz oben auf der Agenda. Dieser soll viertel­jährlich evaluiert und notfalls mit Versor­gungs­auf­lagen und staat­lichem Ausbau sicher­ge­stellt werden.

Die SPD steht weiterhin zum Tempo­limit von 130 km/h auf Bundes­au­to­bahnen. Dies soll die Umwelt schützen und die Unfall­zahlen senken.

Insgesamt gibt das Wahlpro­gramm der SPD im Bereich Verkehr einige sinnvolle Anstöße, auch wenn die meisten Vorschläge nicht besonders originell sind. Dies ist aber mögli­cher­weise dem Reformstau geschuldet, der auf der aktuellen Ressort­zu­stän­digkeit beruht: Es gibt einfach genug Selbst­ver­ständ­lich­keiten abzuar­beiten, wie etwa ein Ausbau der Schie­nen­in­fra­struktur einschließlich Elektri­fi­zierung (Olaf Dilling).

 

 

 

 

2021-06-24T15:58:35+02:0024. Juni 2021|Allgemein|

EEG & Industrie: Was wird aus der beson­deren Ausgleichsregelung?

Zum Kern des Europa­rechts gehört das in Art. 107 AEUV geregelte Beihil­fen­verbot: Beihilfen sind danach nur erlaubt, wenn sie ausnahms­weise mit dem Binnen­markt vereinbar sind. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus den Aufzäh­lungen in Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV. Über die Einhaltung diesr strikten Regelungen wacht die mit dem Notifi­zie­rungs­ver­fahren betraute Europäische Kommission.

Die sehr abstrakten Beschrei­bungen, wann nach Ansicht der Kommission eine ausnams­weise erlaubte Beihilfe vorliegt, werden durch Beihil­fe­leit­linien konkre­ti­siert. Für Beihilfen im Energie­be­reich gelten bisher die (verlän­gerten)  Umwelt- und Energie­bei­hil­fe­leit­linien 2014–2020.

Seit einigen Wochen liegt der Entwurf einer Nachfol­ge­leit­linie vor: Die Kommission hat ihren Entwurf der überar­bei­teten Leitlinien für staat­liche Umwelt­schutz- und Energie­bei­hilfen am 7. Juni 2021 veröf­fent­licht. Bis zum 2. August 2021 kann die Öffent­lichkeit hierzu Stellung nehmen. Die Neure­gelung soll noch 2021 im Rahmen des Green Deal verab­schiedet werden. Ziel ist u. a. eine Ausweitung des Anwen­dungs­be­reichs auf saubere Mobilität, Energie­ef­fi­zienz von Gebäuden, Kreis­lauf­wirt­schaft und Biodi­ver­sität. Die Kommission will, dass staat­liche Mittel einer­seits flexibler, anderer­seits effezi­enter einge­setzt werden.

Von den umfang­reichen geplanten Neuerungen ist die besondere Ausgleichs­re­gelung des EEG besonders betroffen (hierzu mehr hier). Viele Unter­nehmen, die heute Privi­le­gie­rungen bei der EEG-Umlage beanspruchen können, sind danach künftig nicht mehr berechtigt: Heute sind die in Anlage 4 zum EEG aufge­führten Branchen erfasst, der die in den Anlagen 3 und 5 der aktuellen Leitlinien für staat­liche Umwelt­schutz- und Energie­bei­hilfen genannten Sektoren aufführt. Künftig soll diese Liste deutlich kürzer werden. Der Anhang 1 zum Entwurf enthält von den heute in Anlage 3 genannten Sektoren eine ganze Reihe energie­in­ten­siver Branchen nicht mehr. Von den Sektoren in Anlage 5 sollen sogar nur noch 4 weiter privi­le­giert bleiben.

Doch auch in Hinblick auf die Höhe der Begrenzung will die Kommission die Regeln verschärfen. Statt heute grund­sätzlich 15% auf den Strom­ver­brauch oberhalb von 1 GWh soll künftig mindestens 25% gezahlt werden. Die Super-Cap-Begrenzung von 0,5% soll auf 1,5% steigen.

Industrie, Umwelt, Verschmutzung, Umweltschutz

Auch in Hinblick auf die Trans­for­ma­ti­ons­ver­pflich­tungen der erfassten Unter­nehmen will die Kommission die Anfor­de­rungen verschärfen: Künftig soll es nicht mehr reichen, dass ein Unter­nehmen ein Umwelt­ma­nage­ment­system unterhält. Statt dessen sollen Unter­nehmen Effizi­enz­maß­nahmen, die ihnen im Audit empfohlen werden, umsetzen, wenn sie sich in maximal drei Jahren amorti­sieren, oder das Unter­nehmen muss 30% EE-Strom beziehen, oder 50% der Förder­summe müssen in Emissi­ons­min­de­rungs­pro­jekte fließen.

Was bedeutet das für die Praxis? Es lohnt sich als betrof­fenes Unter­nehmen in jedem Fall, sich – gut begründet – hier zu Wort zu melden. Auch sollten Unter­nehmen durch­spielen, wie sich die neuen Beihil­fe­leit­linien konkret auswirken würden. Dass die KOM von der grund­sätz­lichen Marsch­richtung abweicht, ist sehr unwahr­scheinlich, aber gerade in den oft entschei­denden Details bestehen sicher noch Spiel­räume (Miriam Vollmer)

 

2021-06-19T00:21:22+02:0019. Juni 2021|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Industrie|

Klima­an­passung: Auch eine Heraus­for­derung für Kommunen

Eine mobile Barriere mit Verbotsschild und Hinweis auf Hochwasser neben einer Autobahnbrücke

Hochwas­ser­er­eig­nisse dürften sich aufgrund des Klima­wandels trotz der Zunahme von Dürren in Deutschland häufen (Foto: Markus Distelrath – Pixabay).

Das Kompe­tenz­zentrum Klima­folgen und Anpassung (KomPass) im Umwelt­bun­desamt hatte für heute Vormittag einge­laden. Anlass war die Veröf­fent­li­chung einer neuen UBA-Studie über die Risiken und Anpas­sungs­er­for­der­nisse, die der Klima­wandel in Deutschland bringen wird.

Der Präsident des Umwelt­bun­desamts Professor Dirk Messmer machte gleich von Anfang an klar: Wenn wir nichts tun, droht alles instabil zu werden und die Kosten des Klima­wandels werden langfristig untragbar. Das gilt sowohl für die Vermeidung der schlimmsten Verläufe als auch für die Maßnahmen zur Anpassung, die schon jetzt notwendig werden. Ein Beispiel sind „Schwamm­städte“, die so konstruiert und geplant sind, dass sie Extrem­wetter abfedern: große Hitze und Stark­regen. Oder eine klima­re­sis­tente Landwirt­schaft, die trotz Trockenheit ertrag­reich wirtschaftet.

Denn bis die Maßnahmen greifen, dauert es einige Zeit. Mag sein, dass in Zukunft der Wein auch an Eider und Weser wächst, aber bis ein Weinstock reichlich trägt, können schon mal 15 bis 20 Jahre vergehen. Das Problem bei dieser langfris­tigen Planung ist, so Walter Kahlenborn von Adelphi, einem Berliner umwelt­po­li­ti­schen ThinkTank, dass die Prognosen bisher im Detail oft noch unsicher sind. Das ist gerade für die Forst­wirt­schaft mit ihren langen Wachstums- und Preis­zyklen schwierig.

Klar ist aller­dings bereits jetzt, dass es Heraus­for­de­rungen in unter­schied­lichen Branchen und Lebens­be­reichen gibt, die sich in ihren Auswir­kungen zum Teil poten­zieren könnten: Betroffen sind sicher vor allem die natur­nut­zenden Wirtschafts­zweige wie Land- und Forst­wirt­schaft, Fischerei und Wasser­wirt­schaft. Küsten­schutz, Gesund­heits­sektor und Städtebau.

Letzterem war auch eigens eine der paral­lelen Sitzungen gewidmet: Vor allem Stadt­planer und Vertre­te­rinnen von Kommunen haben dort in Form einer Podiums­dis­kussion darüber debat­tiert, was für Heraus­for­de­rungen das Management von Hochwasser und Klima­er­wärmung in Städten und Gemeinden mit sich bringt. Mitunter ging es dabei um altbe­kannte Forde­rungen, dass es mehr Grün in den Städten geben sollte und dass zu viel Beton für ein ungüns­tiges Mikro­klima sorgt. Daran schließen sich jedoch oft auch ganz konkrete recht­liche oder rechts­po­li­tische Fragen an: Was genau gehört in Bebau­ungs­pläne, wie lassen sich Frisch­luft­schneisen freihalten, welche Hebel bietet das Baupla­nungs- und das Wasser­recht, um Boden­ver­sie­gelung entge­gen­zu­wirken und inner­städ­tische Gewässer natur­näher und resili­enter zu gestalten. Auf die Kommunen kommen auch bei der Klima­an­passung eine Menge neuer Hausauf­gaben hinzu. Eine Abstimmung unter den Teilnehmer ergab aber, dass die Mehrheit der Gemeinden das Problem zumindest erkannt haben soll (Olaf Dilling).

 

2021-06-14T22:13:05+02:0014. Juni 2021|Allgemein, Umwelt|